336
Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Juni 1914.
zu erörtern sein werden. Dies Tiefenwasser muß vielmehr ständig in Zirku-
lation sein; dafür sprechen auch aus dem Mittelmeer die verhältnißmäßig hohen
Sauerstoffbeträge des dortigen Bodenwassers.
Somit möchte ich nicht glauben, daß die innere Erdwärme allein aus-
reicht, den großen über die adiabatische Zunahme hinausgehenden Temperatur-
überschuß in den tiefsten Schichten der Gräben zu erklären, Bei dem vulka-
nischen Charakter der an den Philippinen-Graben und besonders an den Neu-
pommern-Graben angrenzenden Festlandsteile kann vielmehr sehr wohl eine
direkte unterseeische und durch vulkanische Kräfte hervorgerufene Erwärmung
der tiefsten Wassermassen in Betracht kommen; nachdem Brennecke!) 1911
auf der »Deutschland« in dem sogenannten Hirondelle-Kessel nordwestlich von
der Azoren-Insel San Miguel in mehr als 3000 m Bodentemperaturen festgestellt
hat, die fast 1.5° über den Temperaturen gleicher Tiefe außerhalb des Kessels
liegen, haben wir Ursache, derartige Wirkungen am Boden bestimmter Meeres-
becken nicht von der Hand zu weisen. Es läge also bei dem neuen von S. M. S.
»Planet« beigebrachten Material neben der adiabatischen Temperatursteigerung
und neben der Wirkung der inneren Erdwärme noch der Spezialfall einer
weiteren Wärmevermehrung durch vulkanische Einflüsse vor; nach Nachprüfung
der augenblicklich verfügbaren Zahlen an Ort und Stelle dürfen wir hoffen, in
absehbarer Zeit über diesen Punkt mehr sagen zu können.
B. Die Salzgehalte und Dichten
im Bereiche der adiabatisch erwärmten Tiefwasserschichten bieten besondere
Eigenheiten.
Grundlegende Bedingung für das Auftreten adiabatischer Temperatur-
zunahme mit der Tiefe überhaupt ist Konstanz des Salzgehaltes innerhalb
der gesamten in Betracht kommenden Schicht; es muß homogenes Wasser sein.
Die Beobachtungen des »Thor« haben für das Mittelmeer die Erfüllung dieser
Voraussetzung in der Natur bewiesen (s. Tab, IV, S. 325); jeweils von dem Niveau
ab, wo die dynamische Wärmezunahme einsetzt, ändert sich der Salzgehalt nach
dem Boden zu nicht oder doch nur um Beträge, die innerhalb der möglichen
Fehler liegen. Nielsen?) hat deshalb die Vorstellung, daß diese manchmal sehr
mächtige Bodenschicht derart zustande kommt, daß von Norden her, z. B. für
das Östlichste Mittelmeer aus dem Ägäischen Meere, das schwere Wasser über
die trennende Schwelle zwischen Kreta und Rhodos fließend in die großen Tiefen
des Ostbeckens absinkt, hierbei adiabatisch sich erwärmend, Auch F. Nansen®)
schreibt in ähnlichem Zusammenhange: »wenn das Wasser, das in den tieferen
Schichten eines Meeresbeckens vorkommt, leichter ist als das Wasser in einem
angrenzenden Bassin, in gleicher Höhe mit der Sattelhöhe der trennenden
Schwellen, da wird natürlich das schwerere Wasser aus dem angrenzenden Bassin
über die Schwelle strömen können und die Neigung zeigen, eine homogene
Wassermasse zu bilden, die alle Tiefen unter dem Niveau der Sattelhöhe der
Schwelle füllt. Auf diese Weise entsteht z. B. das merkwürdig homogene Boden-
wasser in den norwegischen Fjorden, daß sich, wie meine Untersuchungen zeigten,
von Jahr zu Jahr fast unverändert hält.« In Übereinstimmung mit diesen An-
schauungen Nansens und Nielsens glaube ich auch die Verhältnisse in den
tiefsten Tiefen der Gräben nach dem »Planet«-Material erklären zu sollen. Zwar
weichen die Einzelbestimmungen des Salzgehaltes nicht selten untereinander recht
erheblich ab; wenn man den monatelangen Transport der Proben von der Südsee
her bedenkt und auch die besonderen Schwierigkeiten des Arbeitens in 7000 bis
nahezu 10000 m hinzunimmt, wird dies nicht wundernehmen. Weitere Prüfung
auch dieses Faktors vorbehalten, können wir jedoch wohl schon heute Konstanz
des Salzgehaltes zugrunde legen, im Philippinen-Graben von 5000 m ab mit
34.68% 1 im Neupommern-Graben von 4900 m mit 34.69, so daß — nebenbei be-
:) Annalen der Hydrographie 1911, S. 352.
?) a. a, 0. (Fußnote 1, 8. 325), S. 141.
3) »Das Bodenwasser und die Abkühlung des Meeres« in Internat. Revue der Hrdrobiol. u.
Hrdrogr. 1912. V, Heft 21. 5.11.