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Die deutsche Flaggenstaatverwaltung ist
ein Gemeinschaftsakt: Neben dem BSH ist}
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Dienststelle Schiffssicherheit (DS) zuständig als
Ansprechstelle für Reedereien und Seeleute;
Reedereien haben viele Freiheiten bei der
Wahl einer Flagge. Im Völkerrecht ist geregeltg
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Flaggenstaates gilt. Auf Schiffen unter deut«
Escher Flagge gilt deshalb beispielsweise deuf
sches Arbeitsrecht;
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prüft Schiffe im Hinblick auf die Einhaltung
der international geltenden Sicherheits und
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chende Schiffszeugnisse sowie Befähigungs
Tzeugnisse und ändere Dokumente für See
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Die meisten Schiffe der deutschen Handelsflotte
annähernd 85 Prozent, fahren aktuell unter
ausländischer Flagge. Immer wieder genannte:
Gründe: [IC rSind le ISSN aber auch
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Bildungsplatzkosten Machen die deutsche!
Flagge zu änderen EU-Flaggen finanziell,
bereits [oT LAUT ECT FA RS la1(e
m ’die deutsche Flagge für Reedereien darü
ber hinaus attraktiver zu gestalten, haben die
DS und das BSH im Jahr 2024 einige Neueru
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to the e<ustomer“ Reedereien und Seeleute
bei ihren Anliegen unterstützen, Eine neue?
kundenfreundlichere Webseite und ein ein®
eitliches, digitales Antragsformular für die
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abrunderk Jm Frühjahr2025 werden erste]
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nationale Handelsflotte unter deutschef|
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ands unverzichtbar. Gerade in den heutigen,
politisch angespannten Zeiten ist dies besong
ders wichtig. Dafürsetzt sich das BSH ein und
unterstützt das BMDV motiviert mit der ange
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