99 Prozent der Schiffe halten
Abgasgrenzwerte ein
Seit zehn Jahren überwacht das BSH erfolgreich Schiffsabgase an stark befahrenen Wasserstra-
Ben. Die Frage: Halten die Schiffe die Grenzwerte des internationalen MARPOL-Übereinkommens
ein, um Mensch und Umwelt zu schützen? Die Antwort: Ja, die meisten tun dies! Das war nicht
immer so. Wie es dazu kam, erklären Dr. Andreas Weigelt und Katrin Ewert, die beim BSH von der
Messung bis zur Verfolgung eng zusammenarbeiten.
Wo überwacht das BSH die Schiffsabgase?
Weigelt: Seit 2014 betreiben wir eine Mess-
station bei Hamburg. 2017 und 2018 folgten
Stationen in Bremerhaven und Kiel. Neuer-
dings gibt es auch eine Station in Rostock.
Zusätzlich setzen wir eine mobile Messstation
entlang der deutschen Küste ein. Auch auf
See sind wir aktiv: mit unserem Forschungs-
schiff ATAIR und mit Drohnen der Europäischen
Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
überwachen wir Schiffe fernab der Küste.
Wie misst das BSH die Schiffsabgase aus der
Ferne?
Dr. Andreas Weigelt hat das BSH-Schiffsabgasmessnetz mit aufge-
aaut und entwickelt es stetig weiter. Katrin Ewert leitet das Referat
Jmweltschutz im Seeverkehr im BSH. Sie ist unter anderem zustän-
dig für die Sanktionierung von Umweltschutzverstößen. Beide sind
stolz darauf, dass ihre gemeinsame Arbeit die Luft sauberer macht.
(Quelle: BSH)
Welche Grenzwerte gelten für Schiffe in
Nordsee und Ostsee?
Ewert: Kraftstoffe dürfen höchstens 0,10 Pro-
zent Schwefel enthalten. Schifffahrtsunter-
nehmen müssen daher entweder schwefelarme
Kraftstoffe nutzen oder Scrubber einsetzen,
die Abgase reinigen bevor sie in die Luft gelan-
gen. Neben Schwefel gibt es auch Grenzwerte
für Stickoxide, weshalb einige Schiffe zusätz-
lich mit Katalysatoren fahren müssen. Diese
Maßnahmen erhöhen die Betriebskosten.
Kontrollen sind unerlässlich, um zu verhindern,
dass die wenigen schwarzen Schafe von ihren
Verstößen profitieren.
Z(
Weigelt: Der Wind transportiert die Abgas-
fahne zur Messstation, wo wir die Konzent-
ration von Schwefeldioxid, Kohlendioxid und
Stickoxiden messen. Mithilfe des automati-
schen Identifikationssystems der Schiffe ord-
nen wir die Abgasfahne einem bestimmten
Schiff zu. Bei Verdacht auf einen Verstoß infor-
miert das System automatisch die zuständi-
gen Behörden und das auffällige Schiff wird in
einer europäischen Datenbank vermerkt.
Was passiert, wenn die Grenzwerte über-
schritten werden?
Ewert: Die Wasserschutzpolizei kontrolliert im
Auftrag des BSH auffällige Schiffe in deut-
schen Häfen und entnimmt Kraftstoffproben
für eine gerichtsfeste Beweislage. Bestätigt
sich der Verdacht, wird die Luftverschmut-
zung als Ordnungswidrigkeit verfolgt oder die
Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren
gegen die verantwortlichen Personen an Bord
ein. Dabei verhängen wir Bußgelder in Höhe
von maximal 50.000 Euro pro Person.
Schiffsabgasmessstation in Wedel bei Hamburg: Hier
wurde am 15. September 2014 die erste Abgasfahne
gemessen. (Quelle: BSH}