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Full text: Jahresbericht 2024

99 Prozent der Schiffe halten 
Abgasgrenzwerte ein 
Seit zehn Jahren überwacht das BSH erfolgreich Schiffsabgase an stark befahrenen Wasserstra- 
Ben. Die Frage: Halten die Schiffe die Grenzwerte des internationalen MARPOL-Übereinkommens 
ein, um Mensch und Umwelt zu schützen? Die Antwort: Ja, die meisten tun dies! Das war nicht 
immer so. Wie es dazu kam, erklären Dr. Andreas Weigelt und Katrin Ewert, die beim BSH von der 
Messung bis zur Verfolgung eng zusammenarbeiten. 
Wo überwacht das BSH die Schiffsabgase? 
Weigelt: Seit 2014 betreiben wir eine Mess- 
station bei Hamburg. 2017 und 2018 folgten 
Stationen in Bremerhaven und Kiel. Neuer- 
dings gibt es auch eine Station in Rostock. 
Zusätzlich setzen wir eine mobile Messstation 
entlang der deutschen Küste ein. Auch auf 
See sind wir aktiv: mit unserem Forschungs- 
schiff ATAIR und mit Drohnen der Europäischen 
Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs 
überwachen wir Schiffe fernab der Küste. 
Wie misst das BSH die Schiffsabgase aus der 
Ferne? 
Dr. Andreas Weigelt hat das BSH-Schiffsabgasmessnetz mit aufge- 
aaut und entwickelt es stetig weiter. Katrin Ewert leitet das Referat 
Jmweltschutz im Seeverkehr im BSH. Sie ist unter anderem zustän- 
dig für die Sanktionierung von Umweltschutzverstößen. Beide sind 
stolz darauf, dass ihre gemeinsame Arbeit die Luft sauberer macht. 
(Quelle: BSH) 
Welche Grenzwerte gelten für Schiffe in 
Nordsee und Ostsee? 
Ewert: Kraftstoffe dürfen höchstens 0,10 Pro- 
zent Schwefel enthalten. Schifffahrtsunter- 
nehmen müssen daher entweder schwefelarme 
Kraftstoffe nutzen oder Scrubber einsetzen, 
die Abgase reinigen bevor sie in die Luft gelan- 
gen. Neben Schwefel gibt es auch Grenzwerte 
für Stickoxide, weshalb einige Schiffe zusätz- 
lich mit Katalysatoren fahren müssen. Diese 
Maßnahmen erhöhen die Betriebskosten. 
Kontrollen sind unerlässlich, um zu verhindern, 
dass die wenigen schwarzen Schafe von ihren 
Verstößen profitieren. 
Z( 
Weigelt: Der Wind transportiert die Abgas- 
fahne zur Messstation, wo wir die Konzent- 
ration von Schwefeldioxid, Kohlendioxid und 
Stickoxiden messen. Mithilfe des automati- 
schen Identifikationssystems der Schiffe ord- 
nen wir die Abgasfahne einem bestimmten 
Schiff zu. Bei Verdacht auf einen Verstoß infor- 
miert das System automatisch die zuständi- 
gen Behörden und das auffällige Schiff wird in 
einer europäischen Datenbank vermerkt. 
Was passiert, wenn die Grenzwerte über- 
schritten werden? 
Ewert: Die Wasserschutzpolizei kontrolliert im 
Auftrag des BSH auffällige Schiffe in deut- 
schen Häfen und entnimmt Kraftstoffproben 
für eine gerichtsfeste Beweislage. Bestätigt 
sich der Verdacht, wird die Luftverschmut- 
zung als Ordnungswidrigkeit verfolgt oder die 
Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren 
gegen die verantwortlichen Personen an Bord 
ein. Dabei verhängen wir Bußgelder in Höhe 
von maximal 50.000 Euro pro Person. 
Schiffsabgasmessstation in Wedel bei Hamburg: Hier 
wurde am 15. September 2014 die erste Abgasfahne 
gemessen. (Quelle: BSH}
	        
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