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Full text: Jahresbericht 1999

Allgem. Anforderungen 
erzeugt. Diese Schwingungen werden als Vibra 
tionsbewegungen auf einem Schütteltisch in den 
drei räumlichen Komponenten im Frequenzbereich 
bis 100 Hertz simuliert. Ausgesetzte Geräte, die 
auf Deck installiert sind, müssen Seegischt und 
Brechern widerstehen. Es wird daher ein sog. 
Regen- und Spritzwassertest durchgeführt. Dabei 
werden 100 Liter pro Minute durch eine 12,5 mm 
große Düse aus allen möglichen Richtungen auf 
den Prüfling 30 Minuten lang gestrahlt. Danach 
wird eine Leistungsprüfung vorgenommen. 
Die elektro-magnetische Verträglichkeit (EMV) 
von nautischen und Funkgeräten muss für jedes 
Gerät gegeben sein, da sie alle gleichzeitig und 
manchmal auf engstem Raum auf der Brücke 
funktionieren müssen ohne sich gegenseitig zu 
stören. Die Norm gibt an, wie stark die uner 
wünschten elektromagnetischen Aussendungen 
sein dürfen und wie sie gemessen werden. Die 
Störfestigkeit gegen elektromagnetische Um 
gebungseinflüsse beinhaltet leitungsgebundene 
Niederfrequenz- und Hochfrequenz-Störungen, 
schnelle Impulsstörungen und Stoßspannungen, 
kurzzeitige Schwankungen und Ausfall der Strom 
versorgung und gilt für alle Geräteklassen außer 
tragbar. Störfestigkeit gegen Hochfrequenz-Ein 
strahlung und gegen elektrostatische Entladung 
muss für alle Geräteklassen außer der Klasse 
„untergetaucht“ gemessen werden. 
Die Norm für Allgemeine Anforderungen ent 
hält besondere Zweckprüfungen. Die Feststellung 
des Kompass-Schutzabstandes ist eine derartige 
Prüfung. Hier wird der Abstand gemessen, der 
angibt, wie nahe an einen Regel- und Steuerkom 
pass ein Gerät installiert werden darf, ohne eine 
unzulässige Ablenkung des Kompasses hervor 
zurufen. Der Schutz vor unbeabsichtigtem Zugriff 
auf gefährliche Spannungen wird mit einem Ge 
lenkfinger nach einem detaillierten Prüfverfahren 
festgestellt. 
Ausblick 
Im BSH werden Baumuster von nautischen 
und Funk-Geräten in speziell dafür eingerichteten 
Sachgebieten geprüft. Die an alle Geräte gestellten 
Allgemeinen Anforderungen genereller Art wurden 
anfangs auch im BSH geprüft. Ein Sachgebiet hat 
damals die EMV-Prüfung vorgenommen. Mit der 
zunehmenden Anzahl von privatwirtschaftlichen 
und akkreditierten EMV-Prüflaboren wurde das 
EMV-Prüflabor im BSH eingestellt. Für die Erfül 
lung weiterer Prüfkriterien der Allgemeinen Anfor 
derungen genereller Art haben sich mittlerweile 
weitere Prüflabore etabliert. Ende des Jahres 1999 
hat daher das BSH die eigenen Prüftätigkeiten 
für die Klima- und Vibrationsprüfungen eingestellt. 
Zum Nachweis der Erfüllung der einzelnen Prüf 
klauseln werden von den Geräteherstellern Prüf 
berichte von dafür nach der Norm akkreditierten 
Prüflaboren erwartet. Die Prüfberichte werden vom 
BSH auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert. 
Die geräte-spezifischen Baumusterprüfun 
gen, die funktionellen Prüfungen für nautische 
und Funk-Ausrüstung und die Kompass-Schutz- 
abstandsmessungen werden vom BSH wahrge 
nommen. Diese für die Sicherheit und Leichtigkeit 
der Schifffahrt notwendigen Prüfungen der Bau 
muster sind eine Kernaufgabe des BSH. 
Die Norm für die Allgemeinen Anforderungen 
an nautische- und Funkgeräte hat mit über 40 ein- 
45
	        
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