Allgem. Anforderungen
erzeugt. Diese Schwingungen werden als Vibra
tionsbewegungen auf einem Schütteltisch in den
drei räumlichen Komponenten im Frequenzbereich
bis 100 Hertz simuliert. Ausgesetzte Geräte, die
auf Deck installiert sind, müssen Seegischt und
Brechern widerstehen. Es wird daher ein sog.
Regen- und Spritzwassertest durchgeführt. Dabei
werden 100 Liter pro Minute durch eine 12,5 mm
große Düse aus allen möglichen Richtungen auf
den Prüfling 30 Minuten lang gestrahlt. Danach
wird eine Leistungsprüfung vorgenommen.
Die elektro-magnetische Verträglichkeit (EMV)
von nautischen und Funkgeräten muss für jedes
Gerät gegeben sein, da sie alle gleichzeitig und
manchmal auf engstem Raum auf der Brücke
funktionieren müssen ohne sich gegenseitig zu
stören. Die Norm gibt an, wie stark die uner
wünschten elektromagnetischen Aussendungen
sein dürfen und wie sie gemessen werden. Die
Störfestigkeit gegen elektromagnetische Um
gebungseinflüsse beinhaltet leitungsgebundene
Niederfrequenz- und Hochfrequenz-Störungen,
schnelle Impulsstörungen und Stoßspannungen,
kurzzeitige Schwankungen und Ausfall der Strom
versorgung und gilt für alle Geräteklassen außer
tragbar. Störfestigkeit gegen Hochfrequenz-Ein
strahlung und gegen elektrostatische Entladung
muss für alle Geräteklassen außer der Klasse
„untergetaucht“ gemessen werden.
Die Norm für Allgemeine Anforderungen ent
hält besondere Zweckprüfungen. Die Feststellung
des Kompass-Schutzabstandes ist eine derartige
Prüfung. Hier wird der Abstand gemessen, der
angibt, wie nahe an einen Regel- und Steuerkom
pass ein Gerät installiert werden darf, ohne eine
unzulässige Ablenkung des Kompasses hervor
zurufen. Der Schutz vor unbeabsichtigtem Zugriff
auf gefährliche Spannungen wird mit einem Ge
lenkfinger nach einem detaillierten Prüfverfahren
festgestellt.
Ausblick
Im BSH werden Baumuster von nautischen
und Funk-Geräten in speziell dafür eingerichteten
Sachgebieten geprüft. Die an alle Geräte gestellten
Allgemeinen Anforderungen genereller Art wurden
anfangs auch im BSH geprüft. Ein Sachgebiet hat
damals die EMV-Prüfung vorgenommen. Mit der
zunehmenden Anzahl von privatwirtschaftlichen
und akkreditierten EMV-Prüflaboren wurde das
EMV-Prüflabor im BSH eingestellt. Für die Erfül
lung weiterer Prüfkriterien der Allgemeinen Anfor
derungen genereller Art haben sich mittlerweile
weitere Prüflabore etabliert. Ende des Jahres 1999
hat daher das BSH die eigenen Prüftätigkeiten
für die Klima- und Vibrationsprüfungen eingestellt.
Zum Nachweis der Erfüllung der einzelnen Prüf
klauseln werden von den Geräteherstellern Prüf
berichte von dafür nach der Norm akkreditierten
Prüflaboren erwartet. Die Prüfberichte werden vom
BSH auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert.
Die geräte-spezifischen Baumusterprüfun
gen, die funktionellen Prüfungen für nautische
und Funk-Ausrüstung und die Kompass-Schutz-
abstandsmessungen werden vom BSH wahrge
nommen. Diese für die Sicherheit und Leichtigkeit
der Schifffahrt notwendigen Prüfungen der Bau
muster sind eine Kernaufgabe des BSH.
Die Norm für die Allgemeinen Anforderungen
an nautische- und Funkgeräte hat mit über 40 ein-
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