Allgem. Anforderungen
Zur Kennzeichnung und Identifizierung
schreiben die Allgemeinen Anforderungen vor,
dass jede Geräteeinheit mit folgender Information
gekennzeichnet sein muss:
a) Bezeichnung des Herstellers
b) Typennummer oder Baumuster-Kennzeichen
c) Seriennummer der Teileinheit
Softwarebausteine müssen angegeben oder
aber auf einem Bildschirm abrufbar sein.
Diese funktionell genannten Prüfpunkte wer
den in der Regel von dem nautisch-technischen
Personal des BSH bei den Prüfungen nach den
einschlägigen spezifischen Prüfnormen mit vor
genommen. Es können hierfür aber auch Prüfbe
richte von akkreditierten und vom BSH akzeptier
ten Prüflaboren vorgelegt werden.
Allgemeine Anforderungen genereller Art
Hierunter fallen die Prüfpunkte, die sich mit
der Beständigkeit gegen Klimaänderungen, mit
der elektro-magnetischen Verträglichkeit, der Re
sistenz gegen Schiffsvibrationen, mit extremen
Versorgungsspannungen und sonstigen Anforde
rungen befassen.
Tragbare und ausgesetzte Geräte müssen
eine Lagerungstemperatur von +70 °C überstehen.
Diese Temperatur ergibt sich aus der maximalen
Lufttemperatur über See von 32 °C, wie sie in
95% der Fälle maximal auftritt und der zusätz
lichen Temperatur durch Strahlungsbelastung,
die durchschnittlich 39 °C an Land und 23 °C auf
See erreicht. Daraus ergibt sich eine Lagerungs
temperatur von 71 °C. Auf See sind es 55 °C, bei
denen alle Klassen von nautischen und Funk
geräten funktionieren müssen. Die Funktion bei
feuchter Wärme wird bei 40 °C und 95% Feuchte
geprüft. Diese Konditionen werden 10 bis 16 Stun
den lang eingehalten.
Die mögliche Kältebelastung wird durch ab
gestufte Minus-Temperaturen geprüft. Tragbare
Geräte müssen eine Lagerungstemperatur von
-30 °C ohne Schaden überstehen. Für ausge
setzte Geräte gilt -25 °C. Geschützte Geräte
müssen bei -15°C noch Funktion zeigen. Diese
Temperatur kann beispielsweise auftreten, wenn
die Außentür zur Brücke nachts aufgelassen
wurde. Tragbare Geräte dienen meist der Lebens
rettung und müssen weitere Prüfungen bestehen.
Wärmeschock und Fall aufs Wasser und auf eine
harte Oberfläche sowie zeitweiliges Eintauchen
müssen sie überstehen.
Alle Geräteklassen sollen geprüft werden,
ob sie geeignet sind, ohne Beeinträchtigung einer
salzhaltigen Atmosphäre ausgesetzt zu werden.
Die praktische Prüfung erfolgt in einer Korrosions-
Kammer in der für zwei Stunden Salzlösung ge
sprüht wird. Danach wird für sieben Tage die
Temperatur auf 40 °C und die relative Feuchte
zwischen 90 und 95% gehalten. Dieses Verfahren
wird vier Mal wiederholt. Danach wird das Gerät
in Augenschein genommen und einer Leistungs
überprüfung unterzogen.
Heben und Senken, Rollen, Stampfen und
Gieren sind Bewegungen des Schiffes auf See.
Maschinen, Generatoren, Schiffsschrauben erzeu
gen tieffrequente Bewegungen vorzugsweise in
vertikaler Richtung. Horizontale Bewegungen
werden durch das Aufschlagen bei stärkerer See
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