accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 1999

Allgem. Anforderungen 
Zur Kennzeichnung und Identifizierung 
schreiben die Allgemeinen Anforderungen vor, 
dass jede Geräteeinheit mit folgender Information 
gekennzeichnet sein muss: 
a) Bezeichnung des Herstellers 
b) Typennummer oder Baumuster-Kennzeichen 
c) Seriennummer der Teileinheit 
Softwarebausteine müssen angegeben oder 
aber auf einem Bildschirm abrufbar sein. 
Diese funktionell genannten Prüfpunkte wer 
den in der Regel von dem nautisch-technischen 
Personal des BSH bei den Prüfungen nach den 
einschlägigen spezifischen Prüfnormen mit vor 
genommen. Es können hierfür aber auch Prüfbe 
richte von akkreditierten und vom BSH akzeptier 
ten Prüflaboren vorgelegt werden. 
Allgemeine Anforderungen genereller Art 
Hierunter fallen die Prüfpunkte, die sich mit 
der Beständigkeit gegen Klimaänderungen, mit 
der elektro-magnetischen Verträglichkeit, der Re 
sistenz gegen Schiffsvibrationen, mit extremen 
Versorgungsspannungen und sonstigen Anforde 
rungen befassen. 
Tragbare und ausgesetzte Geräte müssen 
eine Lagerungstemperatur von +70 °C überstehen. 
Diese Temperatur ergibt sich aus der maximalen 
Lufttemperatur über See von 32 °C, wie sie in 
95% der Fälle maximal auftritt und der zusätz 
lichen Temperatur durch Strahlungsbelastung, 
die durchschnittlich 39 °C an Land und 23 °C auf 
See erreicht. Daraus ergibt sich eine Lagerungs 
temperatur von 71 °C. Auf See sind es 55 °C, bei 
denen alle Klassen von nautischen und Funk 
geräten funktionieren müssen. Die Funktion bei 
feuchter Wärme wird bei 40 °C und 95% Feuchte 
geprüft. Diese Konditionen werden 10 bis 16 Stun 
den lang eingehalten. 
Die mögliche Kältebelastung wird durch ab 
gestufte Minus-Temperaturen geprüft. Tragbare 
Geräte müssen eine Lagerungstemperatur von 
-30 °C ohne Schaden überstehen. Für ausge 
setzte Geräte gilt -25 °C. Geschützte Geräte 
müssen bei -15°C noch Funktion zeigen. Diese 
Temperatur kann beispielsweise auftreten, wenn 
die Außentür zur Brücke nachts aufgelassen 
wurde. Tragbare Geräte dienen meist der Lebens 
rettung und müssen weitere Prüfungen bestehen. 
Wärmeschock und Fall aufs Wasser und auf eine 
harte Oberfläche sowie zeitweiliges Eintauchen 
müssen sie überstehen. 
Alle Geräteklassen sollen geprüft werden, 
ob sie geeignet sind, ohne Beeinträchtigung einer 
salzhaltigen Atmosphäre ausgesetzt zu werden. 
Die praktische Prüfung erfolgt in einer Korrosions- 
Kammer in der für zwei Stunden Salzlösung ge 
sprüht wird. Danach wird für sieben Tage die 
Temperatur auf 40 °C und die relative Feuchte 
zwischen 90 und 95% gehalten. Dieses Verfahren 
wird vier Mal wiederholt. Danach wird das Gerät 
in Augenschein genommen und einer Leistungs 
überprüfung unterzogen. 
Heben und Senken, Rollen, Stampfen und 
Gieren sind Bewegungen des Schiffes auf See. 
Maschinen, Generatoren, Schiffsschrauben erzeu 
gen tieffrequente Bewegungen vorzugsweise in 
vertikaler Richtung. Horizontale Bewegungen 
werden durch das Aufschlagen bei stärkerer See 
43
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.