Allgem. Anforderungen
Die Prüfnorm für Allgemeine Anforderungen
kennt vier wesentliche Geräteklassen :
- geschützt vor Wetter
wie Brücken- und Leitstandgeräte,
- ausgesetzt dem Wetter
wie Antennen und Tochtergeräte
- tragbar
z. B. Rettungssender wie EPIRB
- untergetaucht
wie Unterwasser-Transducer.
Geräte für den Einbau auf Brücken oder
Brückennocken müssen auf Schallemission ge
prüft werden. Schallgeräusch- und Alarmsignal
sollen bestimmte Pegelhöhen einhalten. Bei Bild
schirmen soll die abgegebene Strahlung in
bestimmten Frequenzbereichen unterhalb von
vorgegebenen Werten liegen. Geräte, die Röntgen
strahlungen abgeben, dürfen einen bestimmten
Wert nicht überschreiten.
Allgemeine Anforderungen funktioneller Art
Die Navigations- und die Funkausrüstung
müssen neben den einschlägigen Prüfnormen, die
für den Gerätetyp vorgeschrieben sind, immer
zusätzlich die Prüfnorm der Allgemeinen Anfor
derungen erfüllen. Weichen allerdings vergleich
bare Prüfungen der einschlägigen Gerätenorm
von den entsprechenden Prüfungen der Allge
meinen Anforderungen ab, so geht in der Regel
die Gerätenorm vor. Kreiselkompasse werden
beispielsweise nicht nach den Vorschriften für die
Vibrationsprüfung der Allgemeinen Anforderungen
geprüft. Sie unterliegen den eigenen einschlägigen
Prüfnormen, die eine modifizierte Vibrationsprü
fung enthält (Abb. 7).
Die Allgemeinen Anforderungen funktioneller
Art decken einen weiten Bereich des Betriebes
der Geräte ab. Dazu gehören auch ergonomische
Anforderungen.
Die Konstruktion und der Gebrauch der Be
dienelemente wird kritisch beurteilt. Die Prüfnorm
verlangt: Die Anzahl der Bedienelemente, ihre
Gestaltung und Funktionsweise, Lage, Anordnung
und Größe muss einen einfachen, schnellen und
wirksamen Betrieb gestatten. Unbeabsichtigte
Betätigung muss nahezu ausgeschlossen sein.
Zifferntastaturen müssen einer Norm entsprechen.
Ein Notalarm ist nur mit einem speziellen
Druckknopf, der gesichert sein muss, auszulösen.
Eine Notalarmierung muss jederzeit unterbrochen
aber auch ausgelöst werden können. Kennzeich
nung in Englisch und mit bestimmter Schriftgröße
wird vorgeschrieben und geprüft.
Die Beleuchtung muss diverse Kriterien er
füllen. Fehlerhafter Gebrauch der Bedienelemente
darf keine Beschädigung oder Verletzung hervor-
rufen. Die Leistungsmerkmale müssen bei Zu
sammenschaltungen von Geräten gewährleistet
sein. Softwareschnittstellen müssen geprüft sein.
Der Betriebssoftware ist ein eigener Ab
schnitt gewidmet. Der Benutzer darf die Betriebs
software weder erweitern oder ändern noch lö
schen können.
Weitere Anforderungen funktioneller Art be
treffen die Instandsetzung und Wartung und die
Vorschriften für das Gerätehandbuch, das u.a.
komplette Schaltungsunterlagen enthalten muss.
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