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Full text: Jahresbericht 1999

Allgem. Anforderungen 
Die Prüfnorm für Allgemeine Anforderungen 
kennt vier wesentliche Geräteklassen : 
- geschützt vor Wetter 
wie Brücken- und Leitstandgeräte, 
- ausgesetzt dem Wetter 
wie Antennen und Tochtergeräte 
- tragbar 
z. B. Rettungssender wie EPIRB 
- untergetaucht 
wie Unterwasser-Transducer. 
Geräte für den Einbau auf Brücken oder 
Brückennocken müssen auf Schallemission ge 
prüft werden. Schallgeräusch- und Alarmsignal 
sollen bestimmte Pegelhöhen einhalten. Bei Bild 
schirmen soll die abgegebene Strahlung in 
bestimmten Frequenzbereichen unterhalb von 
vorgegebenen Werten liegen. Geräte, die Röntgen 
strahlungen abgeben, dürfen einen bestimmten 
Wert nicht überschreiten. 
Allgemeine Anforderungen funktioneller Art 
Die Navigations- und die Funkausrüstung 
müssen neben den einschlägigen Prüfnormen, die 
für den Gerätetyp vorgeschrieben sind, immer 
zusätzlich die Prüfnorm der Allgemeinen Anfor 
derungen erfüllen. Weichen allerdings vergleich 
bare Prüfungen der einschlägigen Gerätenorm 
von den entsprechenden Prüfungen der Allge 
meinen Anforderungen ab, so geht in der Regel 
die Gerätenorm vor. Kreiselkompasse werden 
beispielsweise nicht nach den Vorschriften für die 
Vibrationsprüfung der Allgemeinen Anforderungen 
geprüft. Sie unterliegen den eigenen einschlägigen 
Prüfnormen, die eine modifizierte Vibrationsprü 
fung enthält (Abb. 7). 
Die Allgemeinen Anforderungen funktioneller 
Art decken einen weiten Bereich des Betriebes 
der Geräte ab. Dazu gehören auch ergonomische 
Anforderungen. 
Die Konstruktion und der Gebrauch der Be 
dienelemente wird kritisch beurteilt. Die Prüfnorm 
verlangt: Die Anzahl der Bedienelemente, ihre 
Gestaltung und Funktionsweise, Lage, Anordnung 
und Größe muss einen einfachen, schnellen und 
wirksamen Betrieb gestatten. Unbeabsichtigte 
Betätigung muss nahezu ausgeschlossen sein. 
Zifferntastaturen müssen einer Norm entsprechen. 
Ein Notalarm ist nur mit einem speziellen 
Druckknopf, der gesichert sein muss, auszulösen. 
Eine Notalarmierung muss jederzeit unterbrochen 
aber auch ausgelöst werden können. Kennzeich 
nung in Englisch und mit bestimmter Schriftgröße 
wird vorgeschrieben und geprüft. 
Die Beleuchtung muss diverse Kriterien er 
füllen. Fehlerhafter Gebrauch der Bedienelemente 
darf keine Beschädigung oder Verletzung hervor- 
rufen. Die Leistungsmerkmale müssen bei Zu 
sammenschaltungen von Geräten gewährleistet 
sein. Softwareschnittstellen müssen geprüft sein. 
Der Betriebssoftware ist ein eigener Ab 
schnitt gewidmet. Der Benutzer darf die Betriebs 
software weder erweitern oder ändern noch lö 
schen können. 
Weitere Anforderungen funktioneller Art be 
treffen die Instandsetzung und Wartung und die 
Vorschriften für das Gerätehandbuch, das u.a. 
komplette Schaltungsunterlagen enthalten muss. 
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