Schiffssicherheit
akkreditiert ist, den Nachweis bringen, dass die
Anforderungen der Norm erfüllt sind. Damit wird
das Verfahren erweitert, das bisher bereits für
den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit
gilt.
Für eine Vielzahl von Schiffsausrüstung wurden
die Mindestabstände zum Magnet-Regel- und
zum Magnet-Steuerkompass bestimmt.
Für 187 nicht als Baumuster zugelassene
nautische Systeme, Anlagen und Geräte der
Schiffsausrüstung wurden die nach den Rechtsvorschriften
möglichen Ausnahmen erteilt. Dafür
waren in Einzelfällen Untersuchungen an Bord
erforderlich.
Genehmigungen
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen sowie die Aufstellung von
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen müssen
vom BSH genehmigt werden. Genehmigt
wurde die Anbringung von Positionslaternen auf
79 Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 76 Schiffen
und der Manöversignalanlagen auf 62 Schiffen.
Die Aufstellung der Magnetkompasse wurde
auf 105 Schiffen genehmigt.
Außerdem wurden 330 Aufstellungsgenehmigungen
für Ortungsfunkanlagen erteilt. Als Ersatz
für fehlende Pläne und Zeichnungen wurden
auf 74 Schiffen Feststellungsprotokolle gefertigt
und danach Aufstellung und Anbringung genehmigt.
Prüfungen, Überwachung
Das Internationale Übereinkommen zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See
(SOLAS) verlangt vor der Erteilung von Sicherheits-
und Bau- und Ausrüstungszeugnissen
Besichtigungen von Ausrüstungen und Anlagen.
Für die Prüfung und Überwachung der Funkanlagen
bediente sich das BSH 1999 noch des
Seefunk-Prüf- und Überwachungsdienstes der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post.
Die Erstbesichtigung von Navigationsausrüstung
wird vom BSH als Prüfung vor Verwendung
an Bord durchgeführt. Diese Prüfung stellt sicher,
dass zugelassene Navigationsausrüstung, deren
Aufstellung vom BSH genehmigt worden ist, im
eingebauten Zustand unter den Bedingungen des
Schiffsbetriebs wirksam und betriebssicher ist.
Bei der Prüfung vor Verwendung an Bord macht
das BSH von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch,
die Arbeit soweit wie möglich von Beauftragten
wahrnehmen zu lassen. Als Beauftragte
des BSH kommen sowohl natürliche als auch
juristische Personen infrage. Das BSH hat zur
Zeit 16 natürliche Personen und 19 juristische
Personen mit 110 benannten Mitarbeitern beauftragt.
Die nach SOLAS vorgeschriebenen Wiederholungsbesichtigungen
werden nicht vom BSH,
sondern von anerkannten Betrieben im Rahmen
einer Überprüfung der Navigationsausrüstung
durchgeführt. Zur Zeit sind für diesen Zweck 71
Betriebe anerkannt.
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