Querschnittsaufgaben
den. Es ist zu hoffen, dass Norwegen diesen Vorbehalt
nicht zur billigen Beseitigung von ausgedienten
Offshore-Anlagen auf See nutzt und damit
das von OSPAR 1998 beschlossene
Entsorgungsverbot für ausgediente Offshore-Anlagen
auf See unterläuft.
Ferner zu nennen ist die „Strategie zu Umweltzielen
und Managementmechanismen für
Offshore-Öl/Gasaktivitäten“, die als Grundlage
und Orientierung für bestehende und zukünftige
Tätigkeiten des OSPAR-Übereinkommens im
Bereich Aufsuchung, Bewertung und Gewinnung
von Öl und Gas auf See dienen soll.
■ Helsinki-Übereinkommen
Auf einer außerordentlichen Sitzung der Kommission
im September wurde die neue Struktur
des Helsinki-Übereinkommens (HELCOM) verabschiedet.
Notwendig wurde die Neustrukturierung,
um die HELCOM-Arbeiten stärker auf die
Erfordernisse der Zukunft auszurichten und effektiver
zu gestalten. Nach der HELCOM-Umstrukturierung
werden die Gremien Environmental Committee
(EC) und Working Group on Monitoring
and Assessment (EC MON) in Zukunft in dem
Gremium „Monitoring and Assessment“ (MONASS)
aufgehen.
Schwerpunkte der Tätigkeiten in den Umweltgremien
EC und EC MON waren 1999 die
Weiterentwicklung des Überwachungsprogramms
COMBINE (insbesondere die Einbindung des
Küstenmonitoring), Arbeiten zum nächsten Zustandsbericht
der Ostsee (Fourth Periodic Assessment),
welcher den Zeitraum von 1994 bis 1998
abdecken und im Jahre 2001 fertig gestellt sein
soll und die Berichterstattung zur Umsetzung der
HELCOM-Empfehlungen. Weiterhin wurde das
marine Überwachungsprogramm mit den Überwachungsprogrammen
für Flusseinträge und für
Einträge aus der Luft abgestimmt.
Der Schifffahrtsausschuss befasste sich vor
allem mit der Umsetzung der „Baltic Strategy“ zur
Verringerung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe. Hierbei wurden Vorschläge für einheitliche
Auslegungen („Unified Interpretations“) für HELCOM-Empfehlungen
erarbeitet. Die Vorschläge
betrafen insbesondere den Umfang der Abgabepflicht
für Rückstände aus dem Schiffsbetrieb vor
Verlassen des Hafens und das einheitliche Gebührensystem
bei der Benutzung von Hafenauffanganlagen
(no-special-fee system).
Ferner wurden Probleme der Ausrüstung
kleiner Schiffe mit Rückhaltesystemen für Schiffsabwasser
erörtert. Eine Arbeitsgruppe befasste
sich mit einer HELCOM-Empfehlung zur Ausrüstung
vorhandener Schiffe. Diese Arbeiten werden
im kommenden Jahr fortgesetzt werden.
■ London-Übereinkommen 1972
Das BSH beteiligte sich in beratender Funktion
für das BMU an der Konsultationssitzung der
Vertragsparteien des weltweit geltenden Übereinkommens
über die Verhütung der Meeresverschmutzung
durch das Einbringen von Abfällen
und anderen Stoffen vom 29. Dezember 1972
(London-Übereinkommen 1972; LC). U.a. werden
hier die Ergebnisse und Empfehlungen der von
der Konsultationssitzung eingesetzten „Wissen22