Querschnittsaufgaben
den. Es ist zu hoffen, dass Norwegen diesen Vor
behalt nicht zur billigen Beseitigung von ausge
dienten Offshore-Anlagen auf See nutzt und da
mit das von OSPAR 1998 beschlossene
Entsorgungsverbot für ausgediente Offshore-An
lagen auf See unterläuft.
Ferner zu nennen ist die „Strategie zu Um
weltzielen und Managementmechanismen für
Offshore-Öl/Gasaktivitäten“, die als Grundlage
und Orientierung für bestehende und zukünftige
Tätigkeiten des OSPAR-Übereinkommens im
Bereich Aufsuchung, Bewertung und Gewinnung
von Öl und Gas auf See dienen soll.
■ Helsinki-Übereinkommen
Auf einer außerordentlichen Sitzung der Kom
mission im September wurde die neue Struktur
des Helsinki-Übereinkommens (HELCOM) verab
schiedet. Notwendig wurde die Neustrukturie
rung, um die HELCOM-Arbeiten stärker auf die
Erfordernisse der Zukunft auszurichten und effek
tiver zu gestalten. Nach der HELCOM-Umstruktu-
rierung werden die Gremien Environmental Com
mittee (EC) und Working Group on Monitoring
and Assessment (EC MON) in Zukunft in dem
Gremium „Monitoring and Assessment“ (MONASS)
aufgehen.
Schwerpunkte der Tätigkeiten in den Um
weltgremien EC und EC MON waren 1999 die
Weiterentwicklung des Überwachungsprogramms
COMBINE (insbesondere die Einbindung des
Küstenmonitoring), Arbeiten zum nächsten Zu
standsbericht der Ostsee (Fourth Periodic Assess
ment), welcher den Zeitraum von 1994 bis 1998
abdecken und im Jahre 2001 fertig gestellt sein
soll und die Berichterstattung zur Umsetzung der
HELCOM-Empfehlungen. Weiterhin wurde das
marine Überwachungsprogramm mit den Über
wachungsprogrammen für Flusseinträge und für
Einträge aus der Luft abgestimmt.
Der Schifffahrtsausschuss befasste sich vor
allem mit der Umsetzung der „Baltic Strategy“ zur
Verringerung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe. Hierbei wurden Vorschläge für einheitliche
Auslegungen („Unified Interpretations“) für HEL
COM-Empfehlungen erarbeitet. Die Vorschläge
betrafen insbesondere den Umfang der Abgabe
pflicht für Rückstände aus dem Schiffsbetrieb vor
Verlassen des Hafens und das einheitliche Ge
bührensystem bei der Benutzung von Hafenauf-
fanganlagen (no-special-fee system).
Ferner wurden Probleme der Ausrüstung
kleiner Schiffe mit Rückhaltesystemen für Schiffs
abwasser erörtert. Eine Arbeitsgruppe befasste
sich mit einer HELCOM-Empfehlung zur Ausrüs
tung vorhandener Schiffe. Diese Arbeiten werden
im kommenden Jahr fortgesetzt werden.
■ London-Übereinkommen 1972
Das BSH beteiligte sich in beratender Funk
tion für das BMU an der Konsultationssitzung der
Vertragsparteien des weltweit geltenden Überein
kommens über die Verhütung der Meeresver
schmutzung durch das Einbringen von Abfällen
und anderen Stoffen vom 29. Dezember 1972
(London-Übereinkommen 1972; LC). U.a. werden
hier die Ergebnisse und Empfehlungen der von
der Konsultationssitzung eingesetzten „Wissen
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