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Full text: Jahresbericht 1999

Querschnittsaufgaben 
den. Es ist zu hoffen, dass Norwegen diesen Vor 
behalt nicht zur billigen Beseitigung von ausge 
dienten Offshore-Anlagen auf See nutzt und da 
mit das von OSPAR 1998 beschlossene 
Entsorgungsverbot für ausgediente Offshore-An 
lagen auf See unterläuft. 
Ferner zu nennen ist die „Strategie zu Um 
weltzielen und Managementmechanismen für 
Offshore-Öl/Gasaktivitäten“, die als Grundlage 
und Orientierung für bestehende und zukünftige 
Tätigkeiten des OSPAR-Übereinkommens im 
Bereich Aufsuchung, Bewertung und Gewinnung 
von Öl und Gas auf See dienen soll. 
■ Helsinki-Übereinkommen 
Auf einer außerordentlichen Sitzung der Kom 
mission im September wurde die neue Struktur 
des Helsinki-Übereinkommens (HELCOM) verab 
schiedet. Notwendig wurde die Neustrukturie 
rung, um die HELCOM-Arbeiten stärker auf die 
Erfordernisse der Zukunft auszurichten und effek 
tiver zu gestalten. Nach der HELCOM-Umstruktu- 
rierung werden die Gremien Environmental Com 
mittee (EC) und Working Group on Monitoring 
and Assessment (EC MON) in Zukunft in dem 
Gremium „Monitoring and Assessment“ (MONASS) 
aufgehen. 
Schwerpunkte der Tätigkeiten in den Um 
weltgremien EC und EC MON waren 1999 die 
Weiterentwicklung des Überwachungsprogramms 
COMBINE (insbesondere die Einbindung des 
Küstenmonitoring), Arbeiten zum nächsten Zu 
standsbericht der Ostsee (Fourth Periodic Assess 
ment), welcher den Zeitraum von 1994 bis 1998 
abdecken und im Jahre 2001 fertig gestellt sein 
soll und die Berichterstattung zur Umsetzung der 
HELCOM-Empfehlungen. Weiterhin wurde das 
marine Überwachungsprogramm mit den Über 
wachungsprogrammen für Flusseinträge und für 
Einträge aus der Luft abgestimmt. 
Der Schifffahrtsausschuss befasste sich vor 
allem mit der Umsetzung der „Baltic Strategy“ zur 
Verringerung der Meeresverschmutzung durch 
Schiffe. Hierbei wurden Vorschläge für einheitliche 
Auslegungen („Unified Interpretations“) für HEL 
COM-Empfehlungen erarbeitet. Die Vorschläge 
betrafen insbesondere den Umfang der Abgabe 
pflicht für Rückstände aus dem Schiffsbetrieb vor 
Verlassen des Hafens und das einheitliche Ge 
bührensystem bei der Benutzung von Hafenauf- 
fanganlagen (no-special-fee system). 
Ferner wurden Probleme der Ausrüstung 
kleiner Schiffe mit Rückhaltesystemen für Schiffs 
abwasser erörtert. Eine Arbeitsgruppe befasste 
sich mit einer HELCOM-Empfehlung zur Ausrüs 
tung vorhandener Schiffe. Diese Arbeiten werden 
im kommenden Jahr fortgesetzt werden. 
■ London-Übereinkommen 1972 
Das BSH beteiligte sich in beratender Funk 
tion für das BMU an der Konsultationssitzung der 
Vertragsparteien des weltweit geltenden Überein 
kommens über die Verhütung der Meeresver 
schmutzung durch das Einbringen von Abfällen 
und anderen Stoffen vom 29. Dezember 1972 
(London-Übereinkommen 1972; LC). U.a. werden 
hier die Ergebnisse und Empfehlungen der von 
der Konsultationssitzung eingesetzten „Wissen 
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