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Volltext : Jahresbericht 1999

Querschnittsaufgaben

den.  Es  ist  zu  hoffen,  dass  Norwegen  diesen  Vorbehalt ­
  nicht  zur  billigen  Beseitigung  von  ausgedienten ­
  Offshore-Anlagen  auf  See  nutzt  und  damit ­
  das  von  OSPAR  1998  beschlossene
Entsorgungsverbot  für  ausgediente  Offshore-Anlagen ­
  auf  See  unterläuft.
Ferner  zu  nennen  ist  die  „Strategie  zu  Umweltzielen ­
  und  Managementmechanismen  für
Offshore-Öl/Gasaktivitäten“,  die  als  Grundlage
und  Orientierung  für  bestehende  und  zukünftige
Tätigkeiten  des  OSPAR-Übereinkommens  im
Bereich  Aufsuchung,  Bewertung  und  Gewinnung
von  Öl  und  Gas  auf  See  dienen  soll.

■  Helsinki-Übereinkommen
Auf  einer  außerordentlichen  Sitzung  der  Kommission ­
  im  September  wurde  die  neue  Struktur
des  Helsinki-Übereinkommens  (HELCOM)  verabschiedet. ­
  Notwendig  wurde  die  Neustrukturierung, ­
  um  die  HELCOM-Arbeiten  stärker  auf  die
Erfordernisse  der  Zukunft  auszurichten  und  effektiver ­
  zu  gestalten.  Nach  der  HELCOM-Umstrukturierung
  werden  die  Gremien  Environmental  Committee ­
  (EC)  und  Working  Group  on  Monitoring
and  Assessment  (EC  MON)  in  Zukunft  in  dem
Gremium  „Monitoring  and  Assessment“  (MONASS)
aufgehen.
Schwerpunkte  der  Tätigkeiten  in  den  Umweltgremien ­
  EC  und  EC  MON  waren  1999  die
Weiterentwicklung  des  Überwachungsprogramms
COMBINE  (insbesondere  die  Einbindung  des
Küstenmonitoring),  Arbeiten  zum  nächsten  Zustandsbericht ­
  der  Ostsee  (Fourth  Periodic  Assessment), ­
  welcher  den  Zeitraum  von  1994  bis  1998

abdecken  und  im  Jahre  2001  fertig  gestellt  sein
soll  und  die  Berichterstattung  zur  Umsetzung  der
HELCOM-Empfehlungen.  Weiterhin  wurde  das
marine  Überwachungsprogramm  mit  den  Überwachungsprogrammen ­
  für  Flusseinträge  und  für
Einträge  aus  der  Luft  abgestimmt.
Der  Schifffahrtsausschuss  befasste  sich  vor
allem  mit  der  Umsetzung  der  „Baltic  Strategy“  zur
Verringerung  der  Meeresverschmutzung  durch
Schiffe.  Hierbei  wurden  Vorschläge  für  einheitliche
Auslegungen  („Unified  Interpretations“)  für  HELCOM-Empfehlungen ­
  erarbeitet.  Die  Vorschläge
betrafen  insbesondere  den  Umfang  der  Abgabepflicht ­
  für  Rückstände  aus  dem  Schiffsbetrieb  vor
Verlassen  des  Hafens  und  das  einheitliche  Gebührensystem ­
  bei  der  Benutzung  von  Hafenauffanganlagen
  (no-special-fee  system).
Ferner  wurden  Probleme  der  Ausrüstung
kleiner  Schiffe  mit  Rückhaltesystemen  für  Schiffsabwasser ­
  erörtert.  Eine  Arbeitsgruppe  befasste
sich  mit  einer  HELCOM-Empfehlung  zur  Ausrüstung ­
  vorhandener  Schiffe.  Diese  Arbeiten  werden
im  kommenden  Jahr  fortgesetzt  werden.

■  London-Übereinkommen  1972
Das  BSH  beteiligte  sich  in  beratender  Funktion ­
  für  das  BMU  an  der  Konsultationssitzung  der
Vertragsparteien  des  weltweit  geltenden  Übereinkommens ­
  über  die  Verhütung  der  Meeresverschmutzung ­
  durch  das  Einbringen  von  Abfällen
und  anderen  Stoffen  vom  29.  Dezember  1972
(London-Übereinkommen  1972;  LC).  U.a.  werden
hier  die  Ergebnisse  und  Empfehlungen  der  von
der  Konsultationssitzung  eingesetzten  „Wissen22 ­


            
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