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Volltext: Jahresbericht 1999

Querschnittsaufgaben 
lung der Energieträger (Akkus) für Messstationen. 
Hierzu wurde auch ein Kapazitätsprüfgerät für 
die Messung und Überwachung der Einzelzellen 
der Energieträger von der Versuchswerkstatt ent 
wickelt und eingesetzt. 
Aber auch der weitere Ausbau und die Aus 
stattung der Messstation NSB III, wie Installation 
der Beleuchtung, Einbau von Kabelkanälen und 
Befestigungsschienen für die Messgeräte gehörten 
zu den Aufgabenbereichen. 
Die Versuchswerkstatt unterstützte die Bau 
musterprüfungen an Land und auf den For 
schungsschiffen durch Bereitstellung, Instand 
haltung und Betreuung von Gerätschaften. 
Ergänzend wurden Radarantennenkipp- und 
-Schwenkvorrichtungen für die BSH-Schiffe ge 
baut. 
Die Umrüstung auf dem IT-Sektor erforderte 
Umbauten der Einrichtungen auf den Schiffen 
und auch die Installation der Kabelführung und 
der Stromversorgung für das Datennetz in den 
Gebäuden Zweibrückenstraße. 
Des Weiteren wurden Instandhaltungsarbei 
ten an den technischen Betriebseinrichtungen der 
Liegenschaften Bernhard-Nocht-Straße, Zwei 
brückenstraße und Wüstland durchgeführt. 
Die Ausbildung in den Ausbildungsberufen 
Elektromechanik und Feinmechanik wurde wei 
tergeführt und die Betreuung von Schülerprakti 
kanten umfasste einen Teil der Ausbildungskapa 
zitäten. 
273 Arbeitsaufträge wurden von der Ver 
suchswerkstatt abschließend bearbeitet. 
Mitarbeit in internationalen Gremien 
zum Schutz der Meere 
■ OSPAR-Übereinkommen 
Auf ihrer Jahrestagung verabschiedete die 
Kommission des Übereinkommens zum Schutz 
der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR- 
Übereinkommen) verschiedene Vereinbarungen, 
die mit aktiver Beteiligung des BSH in wissen 
schaftlich-technischen Arbeitsgruppen (u. a. SEBA, 
SIME) sowie in den Komitees ASMO und PRAM 
(Programmes and Measures Committee) vorbe 
reitet wurden. 
Dazu gehört das sog. CEMP (Co-ordinated 
Environmental Monitoring Programme), das stär 
kere Bindungskraft hat als das JAMP (Joint 
Assessment and Monitoring Programme). 
Zu nennen ist hier auch insbesondere die 
Richtlinie für künstliche Riffe, die der Ansiedlung 
von Meeresorganismen dienen. Sie wurde nach 
langjährigen kontroversen Verhandlungen, bei de 
nen immer wieder deutlich wurde, dass Norwe 
gen und das Vereinigte Königreich ausgediente 
Offshore-Anlagen unter dem Deckmantel „künstli 
ches Riff“ („rigs to reef“) auf See beseitigen woll 
ten, verabschiedet. Mit der Richtlinie wurde u.a. 
vereinbart, dass beim Bau der Riffe nur Material 
(z. B. Gestein, Beton oder Stahl) eingesetzt wer 
den darf, das keine Schadstoffe freisetzt. Ferner 
dürfen Abfälle, deren Beseitigung durch OSPAR 
bereits verboten wurde, nicht verwendet werden - 
wie z. B. ausgediente Offshore-Anlagen. Norwe 
gen legte gegen die Annahme der Richtlinie einen 
Vorbehalt ein und ist daher nicht an diese gebun 
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