Querschnittsaufgaben
lung der Energieträger (Akkus) für Messstationen.
Hierzu wurde auch ein Kapazitätsprüfgerät für
die Messung und Überwachung der Einzelzellen
der Energieträger von der Versuchswerkstatt ent
wickelt und eingesetzt.
Aber auch der weitere Ausbau und die Aus
stattung der Messstation NSB III, wie Installation
der Beleuchtung, Einbau von Kabelkanälen und
Befestigungsschienen für die Messgeräte gehörten
zu den Aufgabenbereichen.
Die Versuchswerkstatt unterstützte die Bau
musterprüfungen an Land und auf den For
schungsschiffen durch Bereitstellung, Instand
haltung und Betreuung von Gerätschaften.
Ergänzend wurden Radarantennenkipp- und
-Schwenkvorrichtungen für die BSH-Schiffe ge
baut.
Die Umrüstung auf dem IT-Sektor erforderte
Umbauten der Einrichtungen auf den Schiffen
und auch die Installation der Kabelführung und
der Stromversorgung für das Datennetz in den
Gebäuden Zweibrückenstraße.
Des Weiteren wurden Instandhaltungsarbei
ten an den technischen Betriebseinrichtungen der
Liegenschaften Bernhard-Nocht-Straße, Zwei
brückenstraße und Wüstland durchgeführt.
Die Ausbildung in den Ausbildungsberufen
Elektromechanik und Feinmechanik wurde wei
tergeführt und die Betreuung von Schülerprakti
kanten umfasste einen Teil der Ausbildungskapa
zitäten.
273 Arbeitsaufträge wurden von der Ver
suchswerkstatt abschließend bearbeitet.
Mitarbeit in internationalen Gremien
zum Schutz der Meere
■ OSPAR-Übereinkommen
Auf ihrer Jahrestagung verabschiedete die
Kommission des Übereinkommens zum Schutz
der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-
Übereinkommen) verschiedene Vereinbarungen,
die mit aktiver Beteiligung des BSH in wissen
schaftlich-technischen Arbeitsgruppen (u. a. SEBA,
SIME) sowie in den Komitees ASMO und PRAM
(Programmes and Measures Committee) vorbe
reitet wurden.
Dazu gehört das sog. CEMP (Co-ordinated
Environmental Monitoring Programme), das stär
kere Bindungskraft hat als das JAMP (Joint
Assessment and Monitoring Programme).
Zu nennen ist hier auch insbesondere die
Richtlinie für künstliche Riffe, die der Ansiedlung
von Meeresorganismen dienen. Sie wurde nach
langjährigen kontroversen Verhandlungen, bei de
nen immer wieder deutlich wurde, dass Norwe
gen und das Vereinigte Königreich ausgediente
Offshore-Anlagen unter dem Deckmantel „künstli
ches Riff“ („rigs to reef“) auf See beseitigen woll
ten, verabschiedet. Mit der Richtlinie wurde u.a.
vereinbart, dass beim Bau der Riffe nur Material
(z. B. Gestein, Beton oder Stahl) eingesetzt wer
den darf, das keine Schadstoffe freisetzt. Ferner
dürfen Abfälle, deren Beseitigung durch OSPAR
bereits verboten wurde, nicht verwendet werden -
wie z. B. ausgediente Offshore-Anlagen. Norwe
gen legte gegen die Annahme der Richtlinie einen
Vorbehalt ein und ist daher nicht an diese gebun
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