Grenzschichtuntersuchung
an Fahrtmeßanlagen
Bei der Baumusterprüfung von Fahrtmeßanlagen
gemäß Schiffssicherheitsverordnung traten
bei der Prüfung an Bord von FS Gauss wiederholt
Probleme mit Prüflingen auf. In diesen Fällen
wurde immer wieder der ungünstige Einbauort
der zu prüfenden Sensoren im hinteren Drittel des
Schiffes als Ursache diskutiert. Insbesondere die
Strömungsgrenzschicht, in der die gemessene
Wasserströmung am Sensor abhängig von der
Ausfahrtiefe des Sensors ist, wurde als Problem
angesehen.
Dies war der Anlaß, sich ein Bild von der
Beschaffenheit der Grenzschicht an diesem Einbauort
zu verschaffen.
Die Untersuchung war nicht als eigenständiges
Programm konzipiert, sondern sie wurde
begleitend neben der Baumusterprüfung durchgeführt.
Auf diesem Wege war es aus zeitlichen
Gründen nur schwer möglich, eine ausreichende
Menge zusammenhängender Daten zu erhalten.
Gemessen wurde mit zwei Fahrtmeßanlagen
gleichen Typs und unterschiedlichen Sensoren.
Die Referenzfahrtmeßanlage wurde kalibriert
und der Einbau blieb während der gesamten Untersuchung
unverändert. Der als Referenz verwendete
Schwertsensor befand sich außerhalb
eines meßbaren Einflusses der Grenzschicht. Die
zweite Fahrtmeßanlage war mit einem ausfahrbaren
Flachsensor ausgestattet und wurde in der
maximalen Ausfahrtiefe (19 cm) mit der Referenzfahrtmeßanlage
verglichen. Die verbleibende Meßunsicherheit
im Meßbereich ist kleiner als 0,2 kn.
Die Ausfahrtiefe wurde zentimeterweise variiert,
und jeweils 50 Meßwerte pro Ausfahrtiefe
und Geschwindigkeit wurden gemittelt.
Das Ziel dieser Untersuchung war, folgende
Fragen hinsichtlich der Grenzschicht zu beantworten:
• Welche Ausfahrtiefe wird benötigt, um den
Fehler hinreichend klein zu machen?
• Sind am Meßort Turbulenzen nachzuweisen,
die eine sinnvolle Messung bzw. Prüfung ausschließen?
• Ermöglicht der feste Einbau eines Prüflings an
diesem Meßort eine lineare Kalibrierung?
• Welchen Einfluß hat die Wassertiefe auf das
Grenzschichtverhalten?
Bei mehreren weitestgehend konstanten
Schiffsgeschwindigkeiten wurde die Ausfahrtiefe
variiert. Die gemessenen Differenzen zwischen
Referenzfahrtmeßanlage und der verstellbaren
Fahrtmeßanlage sind in Abb. 4 dargestellt.
Die Auswertung ergibt, daß bei Ausfahrtiefen
größer als 19 cm kein meßbarer Einfluß der
Grenzschicht mehr nachzuweisen ist. Es sind
weiterhin keine Auffälligkeiten festzustellen, die
auf das Vorhandensein von wesentlichen Turbulenzen
am Meßort hinweisen.
Diese Untersuchung wurde ebenfalls bei geringen
Wassertiefen durchgeführt.
Es ist ein geringfügiger Einfluß der Grundnähe
festzustellen. Dieser Einfluß ist so geringfügig,
daß die Baumusterprüfung nicht beeinflußt
wird. Diese beinhaltet nur eine funktionale Prüfung
bei Wassertiefen unter 20 m.