Schiffssicherheit
November 1998 wurde der gründlich revidierte
Anhang A.1 verabschiedet, um am 1. Januar 1999
dem Stand der Schiffsausrüstungstechnik und
des Normenwerks zu entsprechen.
Die Richtlinie über Schiffsausrüstung verbin
det die zulassungspflichtige Ausrüstung mit dem
internationalen Regelwerk, den Leistungsanfor
derungen und den Prüfnormen. Die internationa
len Prüfnormen (IEC, ISO) und die europäischen
Prüfnormen (EN, ETSI) sind jeweils zu Paketen
zusammengefaßt, zwischen denen der Antrag
steller für eine Zulassung wählen kann. Ausrü
stung, für die noch keine Prüfnormen existieren,
wird in einem gesonderten Anhang zur Richtlinie
geführt. Sie wird in die Zulassungspflicht überge
führt, sobald Prüfnormen verabschiedet sind.
Der Kern der Richtlinie über Schiffsausrü
stung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren
(KBV). Das Verfahren ist auf alle Ausrüstungsge
genstände anzuwenden, die im Anhang A.1 der
Richtlinie aufgeführt sind. Das Konformitätsbe
wertungverfahren beinhaltet
- die Baumusterprüfung,
- die Sicherstellung in der Produktion, daß das
Produkt dem zugelassenen Baumuster ent
spricht (Qualitätssicherung) und
- die Kennzeichnung des Produkts mit dem Kon
formitätszeichen.
Im Zusammenhang mit der EU-Baumuster-
prüfung legt die Richtlinie die Anforderungen an
die Stelle fest, die in einem Mitgliedsstaat für die
Durchführung dieses Teils des KBV zuständig ist.
Die Richtlinie verwendet im KBV den modularen
Aufbau entsprechend der Richtlinie 93/465/EWG
aus dem Jahr 1993. Der Modul B (EU-Baumu-
sterprüfung) beschreibt den Teil des Verfahrens,
bei dem eine benannte Stelle prüft oder prüfen
läßt und bestätigt, daß ein für die betreffende Pro
duktion repräsentatives Muster den Vorschriften
der einschlägigen Richtlinie entspricht. Die Ver
fahrensvorgaben und die technischen Vorgaben
des Baumusterprüfmoduls entsprechen nahezu
vollständig dem Prüf- und Zulassungsverfahren,
das vom BSH seit fast 20 Jahren angewandt wird.
Deshalb ergaben sich durch die Richtlinie sowohl
für die Antragsteller als auch für das BSH keine
Umstellungsprobleme bei der Baumusterprüfung.
Die Abteilung Schiffahrt des BSH hat sich in
den Jahren 1997 und 1998 intensiv darauf vorbe
reitet, daß ab 1.Janua1999 die Schiffsausrü
stungs-Richtlinie der EU angewandt wird, die in
Deutschland durch die Schiffausrüstungsverord
nung-See umgesetzt worden ist. Das BSH ist
vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen der Kommission in Brüssel als
einzige zuständige Stelle in und für Deutschland
zur Durchführung der EU-Baumusterprüfung und
zur Bestätigung der Qualitätssicherung in der
Produktion von Navigations- und Funkausrüstung
notifiziert worden. Zur Vorbereitung der Notifizie
rung sind die Baumuster-Prüfeinrichtungen des
BSH nach umfangreicher Vorarbeit als Prüflabor
nach der Norm EN 45001 akkreditiert worden.
Gegenstand der Begutachtung nach der Norm
zum Zwecke der Akkreditierung durch die DATech
war der Nachweis, daß alle Anforderungen, die in
solchen Fällen üblich sind, erfüllt werden. Das
schließt die Prüfplatzbeschreibung, Gerätekartei
und weitere Dokumentation ein. Zur Kalibrierung
der Meß- und Prüfmittel hat das BSH mit einem
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