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Full text: Jahresbericht 1998

Schiffssicherheit 
sion als geeignet gemeldet sein muß. Bei Einzel 
ausrüstung oder kleinen Serien kann anstelle 
einer Baumusterprüfung eine Bauartprüfung er 
folgen. 1998 wurden 12 Baumuster von Naviga 
tionsausrüstung (Radaranlagen, Bahnführungs 
system, elektronisches Seekartensystem, Selbst 
steueranlage, Kreiselkompaßanlage) neu zuge 
lassen. 32 Änderungen für zugelassene Baumu 
ster von Navigationsausrüstung, Positionslater 
nen und Schallsignalanlagen wurden genehmigt. 
Für 293 nicht als Baumuster zugelassene Schiffs 
ausrüstungen wurden Ausnahmegenehmigungen 
nach der Schiffssicherheitsverordnung erteilt. 
Dafür waren in Einzelfällen Untersuchungen an 
Bord erforderlich. 
Genehmigungen 
Die Anbringung von Positionslaternen und 
Schallsignalanlagen, sowie die Aufstellung von 
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen 
müssen vom BSH genehmigt werden. Genehmigt 
wurde die Anbringung von Positionslaternen auf 
173 Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 169 
Schiffen, der Manöversignalanlagen auf 101 
Schiffen und die Anbringung von Schallsignal 
empfangsanlagen auf 4 Schiffen. Die Aufstellung 
der Magnetkompasse wurde auf 164 Schiffen ge 
nehmigt. Außerdem wurden 1065 Aufstellungsge 
nehmigungen für Ortungsfunkanlagen erteilt. Für 
einen Neubau, der für eine ausländische Flagge 
bestimmt war, wurden anstelle der Anbringungs 
und Aufstellungsgenehmigungen Gutachten er 
stellt. Als Ersatz für fehlende Pläne und Zeich 
nungen wurden auf 92 Schiffen Feststellungspro 
tokolle gefertigt und danach Aufstellung und An 
bringung genehmigt. 
Korrosionsprüfungen, Vibrationsprüfungen, 
trockene Wärme-Prüfungen, feuchte Wärme-Prü 
fungen, Kälte-Prüfungen und Regenprüfungen 
wurden im Umweltlabor an Schiffsausrüstungen 
als Teil der Zulassungsprüfungen durchgeführt. 
Wie auch bei den Prüfungen zur elektro-magneti- 
schen Verträglichkeit (EMV) akzeptiert das BSH 
nachgewiesene erfolgreiche Umweltprüfungen 
von anderen akkreditierten Prüfeinrichtungen. 
Für eine Vielzahl von Schiffsausrüstungen 
wurden die Mindestabstände zum Magnet-Regel- 
und Magnet-Steuerkompaß bestimmt. 
Prüfungen, Überwachung 
Das Internationale Übereinkommen zum 
Schutz des menschlichen Lebens auf See (SO 
LAS) verlangt vor der Erteilung von Sicherheits 
und Bau- und Ausrüstungszeugnissen Besichti 
gungen von Ausrüstungen und Anlagen. Die Erst 
besichtigung von Navigationsausrüstung wird 
vom BSH als Prüfung vor Verwendung an Bord 
durchgeführt. Diese Prüfung stellt sicher, daß zu 
gelassene Navigationsausrüstung, deren Aufstel 
lung vom BSH genehmigt worden ist, im einge 
bauten Zustand unter den Bedingungen des 
Schiffsbetriebs wirksam und betriebssicher ist. 
Bei der Prüfung vor Verwendung an Bord macht 
das BSH von der gesetzlichen Möglichkeit Ge 
brauch, die Arbeit soweit wie möglich von Beauf 
tragten wahrnehmen zu lassen. Als Beauftragte 
des BSH kommen sowohl natürliche als auch ju 
ristische Personen infrage. Das BSH hat zur Zeit 
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