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Full text: Jahresbericht 1998

sehe Schiffe, die bereits im vorausgegangenen 
Genehmigungszeitraum unter ausländischer Flagge 
betrieben worden sind. In 93 Fällen ist die Geneh 
migung zur befristeten Ausflaggung vorzeitig 
widerrufen worden. 
Im Berichtsjahr sind die Ausflaggungen von 
Neubauten der Bj. 1996-1998 (33) weiter auf 
verhältnismäßig niedrigem Niveau geblieben. 
Für deutsche Sportfahrzeuge wurden 1500 
Flaggenzertifikate ausgestellt. Besonders von 
den französischen Behörden wird dieses amtliche 
Papier verlangt. Außerdem wurden 58 Flaggen 
scheine, fast ausschließlich für Probe- und Über 
führungsfahrten, und 14 Flaggenbescheinigun 
gen für Schiffe im öffentlichen Dienst erteilt. 
Befähigung von Seeleuten 
Das BSH ist seit dem 1. Februar 1998 auch 
für die verwaltungsmäßige Durchführung von Auf 
gaben zuständig, die sich aus dem Internationa 
len Übereinkomen von 1978 über die Ausbildung, 
die Erteilung von Befähigungszeugnissen und 
den Wachdienst von Seeleuten ergeben. Dieses 
Übereinkommen, das unter der Kurzbezeichnung 
STCW bekannt wurde, ist durch die Schiffsoffi 
zier-Ausbildungsverordnung vom 28. Juli 1998 in 
deutsches Recht umgesetzt worden. Es soll 
durch die Beseitigung der Ausbildungsunter 
schiede und der Vielfalt einzelstaatlicher Ausbil 
dungsvorschriften und Befähigungszeugnisse die 
Sicherheit und den Umweltschutz auf See ver 
bessern, die globalen Arbeitsmarktchancen der 
Seeleute durch die gegenseitige Anerkennung 
der Befähigungszeugnisse vergrößert und die 
Verwaltungstätigkeit durch den Wegfall von Aus 
nahmegenehmigungen, persönlichen Befugnis 
erweiterungen und Sondergenehmigungen ver 
einfachen. Ziel des STCW-Übereinkommens ist 
die weltweite Einführung einer einheitlichen Aus 
bildung und Befähigung der Kapitäne, Schiffs 
offiziere und Schiffsleute sowie die Festlegung 
verbindlicher und überprüfbarer Mindestanforde 
rungen und Verwaltungsverfahren. Dieses Ziel 
soll spätestens am 1. Februar 2002 erreicht sein. 
Zu den neuen Aufgaben des BSH gehören 
insbesondere die zivilberufliche Anerkennung der 
einschlägigen militärfachlichen Ausbildung, die 
Bewertung von ausländischen Befähigungszeug 
nissen, die Ausstellung der Befähigungszeug 
nisse für wachbefähigte Schiffsleute und der 
Befähigungsnachweise für den Dienst auf Tank 
schiffen, Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Passagier 
schiffen sowie die Einrichtung und Führung eines 
Bundes-Zentralregisters für alle ausgestellten Be 
fähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise und 
Gültigkeitsvermerke. 
Die übertragenen Aufgaben sind ein erster 
Schritt zur Umsetzung der Reformmaßnahmen in 
der Bundesverkehrsverwaltung. Am Ende steht 
ein maritimes Dienstleistungszentrum, bei dem 
alle Verwaltungsaufgaben zur Durchführung der 
neuen Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung bis 
hin zur Erteilung der Befähigungszeugnisse zu 
sammengefaßt und zentral wahrgenommen wer 
den. Das entspricht den Wünschen der Seeleute 
und der Forderung der Reeder nach einer einfa 
chen, schnellen und effizienten Erledigung der 
Verwaltungsaufgaben in der Seeschiffahrt.
	        
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