sehe Schiffe, die bereits im vorausgegangenen
Genehmigungszeitraum unter ausländischer Flagge
betrieben worden sind. In 93 Fällen ist die Geneh
migung zur befristeten Ausflaggung vorzeitig
widerrufen worden.
Im Berichtsjahr sind die Ausflaggungen von
Neubauten der Bj. 1996-1998 (33) weiter auf
verhältnismäßig niedrigem Niveau geblieben.
Für deutsche Sportfahrzeuge wurden 1500
Flaggenzertifikate ausgestellt. Besonders von
den französischen Behörden wird dieses amtliche
Papier verlangt. Außerdem wurden 58 Flaggen
scheine, fast ausschließlich für Probe- und Über
führungsfahrten, und 14 Flaggenbescheinigun
gen für Schiffe im öffentlichen Dienst erteilt.
Befähigung von Seeleuten
Das BSH ist seit dem 1. Februar 1998 auch
für die verwaltungsmäßige Durchführung von Auf
gaben zuständig, die sich aus dem Internationa
len Übereinkomen von 1978 über die Ausbildung,
die Erteilung von Befähigungszeugnissen und
den Wachdienst von Seeleuten ergeben. Dieses
Übereinkommen, das unter der Kurzbezeichnung
STCW bekannt wurde, ist durch die Schiffsoffi
zier-Ausbildungsverordnung vom 28. Juli 1998 in
deutsches Recht umgesetzt worden. Es soll
durch die Beseitigung der Ausbildungsunter
schiede und der Vielfalt einzelstaatlicher Ausbil
dungsvorschriften und Befähigungszeugnisse die
Sicherheit und den Umweltschutz auf See ver
bessern, die globalen Arbeitsmarktchancen der
Seeleute durch die gegenseitige Anerkennung
der Befähigungszeugnisse vergrößert und die
Verwaltungstätigkeit durch den Wegfall von Aus
nahmegenehmigungen, persönlichen Befugnis
erweiterungen und Sondergenehmigungen ver
einfachen. Ziel des STCW-Übereinkommens ist
die weltweite Einführung einer einheitlichen Aus
bildung und Befähigung der Kapitäne, Schiffs
offiziere und Schiffsleute sowie die Festlegung
verbindlicher und überprüfbarer Mindestanforde
rungen und Verwaltungsverfahren. Dieses Ziel
soll spätestens am 1. Februar 2002 erreicht sein.
Zu den neuen Aufgaben des BSH gehören
insbesondere die zivilberufliche Anerkennung der
einschlägigen militärfachlichen Ausbildung, die
Bewertung von ausländischen Befähigungszeug
nissen, die Ausstellung der Befähigungszeug
nisse für wachbefähigte Schiffsleute und der
Befähigungsnachweise für den Dienst auf Tank
schiffen, Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Passagier
schiffen sowie die Einrichtung und Führung eines
Bundes-Zentralregisters für alle ausgestellten Be
fähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise und
Gültigkeitsvermerke.
Die übertragenen Aufgaben sind ein erster
Schritt zur Umsetzung der Reformmaßnahmen in
der Bundesverkehrsverwaltung. Am Ende steht
ein maritimes Dienstleistungszentrum, bei dem
alle Verwaltungsaufgaben zur Durchführung der
neuen Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung bis
hin zur Erteilung der Befähigungszeugnisse zu
sammengefaßt und zentral wahrgenommen wer
den. Das entspricht den Wünschen der Seeleute
und der Forderung der Reeder nach einer einfa
chen, schnellen und effizienten Erledigung der
Verwaltungsaufgaben in der Seeschiffahrt.