Schiffsvermessung
Des weiteren unterstützt das BSH die
Fischereibehörden bei der Einhaltung der EU-
Forderung. Danach sind noch etwa 170 ältere
Fahrzeuge mit Längen zwischen 15 und 24 m in
absehbarer Zeit mit einem Schiffsmeßbrief nach
den sog. London-Regeln auszustatten. Das BSH
wird diese Schiffe stufenweise bis zum Ende des
Jahres 2003 „nachvermessen“.
Die Vermessung der Neubauten auf deut
schen und ausländischen Werften wurde weiter
rationalisiert. Vor Ort befindliche Mitarbeiter des
Germanischen Lloyd wurden beauftragt, im Falle
von Nachbauten eines vom BSH vermessenen
Prototyps nach Vorgabe durch das BSH Kontroll-
maße an Bord zu nehmen und somit die Identität
des betreffenden Schiffes festzustellen.
Durchführung der Vermessung von Schiffen
Der Gesamtumfang der Vermessung deut
scher und ausländischer Schiffe (letztere unter
1 %) zeigt für das Jahr 1998 folgendes Bild:
Tonnagevermessung nach
Anzahl
BRZ
BRT
Net tonnage
Internationalen Regeln
(„London 69“)
Erstbauten
46
353 524
—
Nachbauten
127
1 903 213
—
Suez-Kanal-Vorsch ritten
Erstbauten
18
—
255 763
Nachbauten
91
—
1 617 580
Panama-Kanal-Vorschriften
126
—
—
1 903 289
Nationale Vorschriften
Gesamt
33
441
2 272
—
—
Bei der „Panama-Vermessung“ handelt es
sich nur um die Ermittlung einer „Panama Net
Tonnage“ nach einer von der Panama-Kanal
behörde vorgegebenen Formel; die Tonnage-
Zahl läßt keine Rückschlüsse auf Arbeitsumfang
zu.
Außerdem wurden 185 Bescheinigungen über
Meßergebnisse und 34 Baubescheinigungen aus
gefertigt. „Bescheinigungen über Meßergebnisse“
sind überwiegend Bestätigungen einer erfolgten
Vermessung, wenn das Schiff in das Seeschiffs
register des zuständigen Amtsgerichts eingetra
gen werden soll, bevor der Vorgang vollständig
abgeschlossen ist (ohne Vorlage eines Vermes
sungspapiers ist die Eintragung laut Schiffsregi
sterordnung nicht möglich). Aber auch Bescheini
gungen über Laderaum- und Tankinhalte zählen
dazu.
Eine „Baubescheinigung“ ist erforderlich,
wenn ein im Bau befindliches Schiff auf Antrag
der Werft wegen möglicher Beleihung in das
„Schiffsbauregister“, das ebenso wie das See
schiffsregister beim örtlich zuständigen Amtsge
richt geführt wird, eingetragen werden soll. Das
BSH stellt die Bescheinigung nach Besichtigung
des Bauwerks auf der Werft oder nach „amtli
chen“ Angaben der Klassifikationsgesellschaft aus.
Wassersportfahrzeuge
Für Sportboote mit einer Rumpflänge von
mehr als 15 m, die in ein Seeschiffsregister ein
zutragen sind, und für kleinere Boote, die auf
Wunsch des Eigners eingetragen werden kön
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