accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 1998

Schiffsvermessung 
Des weiteren unterstützt das BSH die 
Fischereibehörden bei der Einhaltung der EU- 
Forderung. Danach sind noch etwa 170 ältere 
Fahrzeuge mit Längen zwischen 15 und 24 m in 
absehbarer Zeit mit einem Schiffsmeßbrief nach 
den sog. London-Regeln auszustatten. Das BSH 
wird diese Schiffe stufenweise bis zum Ende des 
Jahres 2003 „nachvermessen“. 
Die Vermessung der Neubauten auf deut 
schen und ausländischen Werften wurde weiter 
rationalisiert. Vor Ort befindliche Mitarbeiter des 
Germanischen Lloyd wurden beauftragt, im Falle 
von Nachbauten eines vom BSH vermessenen 
Prototyps nach Vorgabe durch das BSH Kontroll- 
maße an Bord zu nehmen und somit die Identität 
des betreffenden Schiffes festzustellen. 
Durchführung der Vermessung von Schiffen 
Der Gesamtumfang der Vermessung deut 
scher und ausländischer Schiffe (letztere unter 
1 %) zeigt für das Jahr 1998 folgendes Bild: 
Tonnagevermessung nach 
Anzahl 
BRZ 
BRT 
Net tonnage 
Internationalen Regeln 
(„London 69“) 
Erstbauten 
46 
353 524 
— 
Nachbauten 
127 
1 903 213 
— 
Suez-Kanal-Vorsch ritten 
Erstbauten 
18 
— 
255 763 
Nachbauten 
91 
— 
1 617 580 
Panama-Kanal-Vorschriften 
126 
— 
— 
1 903 289 
Nationale Vorschriften 
Gesamt 
33 
441 
2 272 
— 
— 
Bei der „Panama-Vermessung“ handelt es 
sich nur um die Ermittlung einer „Panama Net 
Tonnage“ nach einer von der Panama-Kanal 
behörde vorgegebenen Formel; die Tonnage- 
Zahl läßt keine Rückschlüsse auf Arbeitsumfang 
zu. 
Außerdem wurden 185 Bescheinigungen über 
Meßergebnisse und 34 Baubescheinigungen aus 
gefertigt. „Bescheinigungen über Meßergebnisse“ 
sind überwiegend Bestätigungen einer erfolgten 
Vermessung, wenn das Schiff in das Seeschiffs 
register des zuständigen Amtsgerichts eingetra 
gen werden soll, bevor der Vorgang vollständig 
abgeschlossen ist (ohne Vorlage eines Vermes 
sungspapiers ist die Eintragung laut Schiffsregi 
sterordnung nicht möglich). Aber auch Bescheini 
gungen über Laderaum- und Tankinhalte zählen 
dazu. 
Eine „Baubescheinigung“ ist erforderlich, 
wenn ein im Bau befindliches Schiff auf Antrag 
der Werft wegen möglicher Beleihung in das 
„Schiffsbauregister“, das ebenso wie das See 
schiffsregister beim örtlich zuständigen Amtsge 
richt geführt wird, eingetragen werden soll. Das 
BSH stellt die Bescheinigung nach Besichtigung 
des Bauwerks auf der Werft oder nach „amtli 
chen“ Angaben der Klassifikationsgesellschaft aus. 
Wassersportfahrzeuge 
Für Sportboote mit einer Rumpflänge von 
mehr als 15 m, die in ein Seeschiffsregister ein 
zutragen sind, und für kleinere Boote, die auf 
Wunsch des Eigners eingetragen werden kön 
30
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.