Schiffsvermessung
SCHIFFAHRT
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche Ver
messung aller Seeschiffe unter deutscher Flagge
nach International vereinbarten technischen Re
geln. Ziel dieser Vermessung ist die Ermittlung
der Tonnage (seitdem Inkrafttreten des Londoner
Schlffsvermessungs-Übereinkommens von 1969
in Deutschland „Raumzahl“, international unver
ändert „Gross Tonnage [GT]“ bzw. „Net Tonnage
[NT]“ genannt) als Grundlage vieler Regelungen:
- Berechnung von Gebühren und Abgaben
- Einordnung des Schiffes in nationale und Inter
nationale Vorschriften, wie
- Schiffssicherheit (SOLAS)
- Schiffsbesetzung
- Verhütung der Meeresverschmutzung
(MARPOL) usw.
- Amtliche Registrierung des Schiffes
- Statistiken in Schiffahrt, Schiffbau und Zuliefer
industrie.
Aber auch Laderäume, Behälter (Flüssigkei
ten- und Gastanks) und Fischladeräume werden
an Bord der Schiffe aufgemessen und deren In
halte amtlich festgestellt.
Zu den Aufgaben des Bereichs „Schiffsver
messung“ gehört ferner die internationale Zusam
menarbeit in Form der Zuarbeit für das BMVBW
sowie die Bearbeitung von Grundsatzfragen der
Schiffsvermessung, die Beantwortung von Einzel
anfragen und die vermessungstechnische Bera
tung von Werften, Ingenieurbüros und Reedereien.
Bis Ende 1998 hat das BSH auch Stabilitäts
und Leckrechnungen für Binnenfahrgastschiffe im
Auftrag der Schiffsuntersuchungskommissionen
geprüft und mit dem Ziel ausgewertet, Erkennt
nisse für die Verbesserung der Schiffssicherheit
zu gewinnen. Dieser Aufgabenbereich ist jetzt an
die Zentrale Schiffsuntersuchungskommission
(ZSUK) bei der Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Südwest in Mainz abgegeben worden.
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung
Seit dem 18. Juli 1994 müssen alle See
schiffe der IMO-Vertragsstaaten, die in der Aus
landsfahrt eingesetzt und mehr als 2 m lang
sind, einen Internationalen Schiffsmeßbrief (1969)
- ITC 69 - an Bord mitführen, der die Brutto -Ton
nage (BRZ) und die Netto-Tonnage (NRZ) gemäß
den Regeln des Internationalen Schiffsvermes-
sungs-Übereinkommen von 1969 ausweist. Diese
Tonnage-Werte haben die frühere „Registertonne“
nach zwölfjähriger Übergangszeit am 18. Juli 1994
endgültig abgelöst.
Nach wie vor ist das BSH bezüglich der Ton
nage-Werte von Fischereifahrzeugen in Amtshilfe
für die deutschen Fischereibehörden tätig. Es be
rechnet die Tonnage der Kleinen Fischereifahr
zeuge, die in die Flotte neu aufgenommen wer
den, auf jeweilige Anfrage durch das regional
zuständige Fischereiamt auf der Basis der von
den Ämtern in Bremerhaven, Kiel bzw. Rostock
hergereichten Daten-Erfassungsblättern.
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