accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 1998

Schiffsvermessung 
SCHIFFAHRT 
Schiffsvermessung 
Das BSH ist zuständig für die amtliche Ver 
messung aller Seeschiffe unter deutscher Flagge 
nach International vereinbarten technischen Re 
geln. Ziel dieser Vermessung ist die Ermittlung 
der Tonnage (seitdem Inkrafttreten des Londoner 
Schlffsvermessungs-Übereinkommens von 1969 
in Deutschland „Raumzahl“, international unver 
ändert „Gross Tonnage [GT]“ bzw. „Net Tonnage 
[NT]“ genannt) als Grundlage vieler Regelungen: 
- Berechnung von Gebühren und Abgaben 
- Einordnung des Schiffes in nationale und Inter 
nationale Vorschriften, wie 
- Schiffssicherheit (SOLAS) 
- Schiffsbesetzung 
- Verhütung der Meeresverschmutzung 
(MARPOL) usw. 
- Amtliche Registrierung des Schiffes 
- Statistiken in Schiffahrt, Schiffbau und Zuliefer 
industrie. 
Aber auch Laderäume, Behälter (Flüssigkei 
ten- und Gastanks) und Fischladeräume werden 
an Bord der Schiffe aufgemessen und deren In 
halte amtlich festgestellt. 
Zu den Aufgaben des Bereichs „Schiffsver 
messung“ gehört ferner die internationale Zusam 
menarbeit in Form der Zuarbeit für das BMVBW 
sowie die Bearbeitung von Grundsatzfragen der 
Schiffsvermessung, die Beantwortung von Einzel 
anfragen und die vermessungstechnische Bera 
tung von Werften, Ingenieurbüros und Reedereien. 
Bis Ende 1998 hat das BSH auch Stabilitäts 
und Leckrechnungen für Binnenfahrgastschiffe im 
Auftrag der Schiffsuntersuchungskommissionen 
geprüft und mit dem Ziel ausgewertet, Erkennt 
nisse für die Verbesserung der Schiffssicherheit 
zu gewinnen. Dieser Aufgabenbereich ist jetzt an 
die Zentrale Schiffsuntersuchungskommission 
(ZSUK) bei der Wasser- und Schiffahrtsdirektion 
Südwest in Mainz abgegeben worden. 
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung 
Seit dem 18. Juli 1994 müssen alle See 
schiffe der IMO-Vertragsstaaten, die in der Aus 
landsfahrt eingesetzt und mehr als 2 m lang 
sind, einen Internationalen Schiffsmeßbrief (1969) 
- ITC 69 - an Bord mitführen, der die Brutto -Ton 
nage (BRZ) und die Netto-Tonnage (NRZ) gemäß 
den Regeln des Internationalen Schiffsvermes- 
sungs-Übereinkommen von 1969 ausweist. Diese 
Tonnage-Werte haben die frühere „Registertonne“ 
nach zwölfjähriger Übergangszeit am 18. Juli 1994 
endgültig abgelöst. 
Nach wie vor ist das BSH bezüglich der Ton 
nage-Werte von Fischereifahrzeugen in Amtshilfe 
für die deutschen Fischereibehörden tätig. Es be 
rechnet die Tonnage der Kleinen Fischereifahr 
zeuge, die in die Flotte neu aufgenommen wer 
den, auf jeweilige Anfrage durch das regional 
zuständige Fischereiamt auf der Basis der von 
den Ämtern in Bremerhaven, Kiel bzw. Rostock 
hergereichten Daten-Erfassungsblättern. 
29
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.