Rechtsangelegenheiten
Von den zuständigen Staatsanwaltschaften
wurden 212 (1997: 244; 1996: 202) Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts auf Verunreinigung
eines Gewässers (§ 324 Strafgesetzbuch)
eingeleitet. 197 Verfahren wurden wegen Nichtermittlung
des Täters oder aus Mangel an Beweisen
wieder eingestellt. 2 Verfahren wurden gegen
Auflagen eingestellt. 1 Verfahren endete mit
einem rechtskräftigen Strafbefehl. 12 Verfahren
sind noch nicht abgeschlossen.
Im Rahmen von Strafverfahren wegen Ölverschmutzungen
wurden 1998 durch das BSH in
40 Fällen Ölproben verglichen und dabei 164 Proben
untersucht. In diesen Zahlen sind auch in der
BSH-Statistik nicht erfaßte Verfahren wegen Verschmutzungen
im Hafen- und Binnenbereich enthalten.
Das BSH nahm an einer Arbeitsgruppe im
Rahmen des Bonn-Abkommens teil. Das Bonn-Abkommen
ist ein zwischen den Anrainerstaaten
der Nordsee geschlossenes Abkommen zur Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung der Verschmutzung
der Nordsee durch Öl und andere
Schadstoffe. Es wurde ein Handbuch für Verfolgungsbehörden
erarbeitet, das die rechtlichen
Möglichkeiten der Anrainerstaaten bei der Verfolgung
von Meeresverschmutzungen enthält. Hierdurch
soll die Verfolgung grenzüberschreitender,
durch Schiffe verursachter Meeresverschmutzungen
verbessert werden.
Schiffahrtsförderung
Im Rahmen der finanziellen Förderungsmaßnahmen
des Bundes für die deutsche Seeschiffahrt
hat das BSH 1998 Finanzbeiträge in
Höhe von DM 40,0 Mio. bewilligt und ausgezahlt
und damit den zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz
voll ausgeschöpft. Davon wurden
DM 39,4 Mio. (Vorjahr: rd. DM 33,1 Mio.) für 480
Schiffe (Vorjahr: 430) deutscher Reedereien, die
im jeweiligen Bewilligungszeitraum ununterbrochen
unter deutscher Flagge eingesetzt waren,
gewährt. DM 0,6 Mio. betraf Zuschußzahlungen
aus dem Vorjahr. DM 5,2 Mio. sind Mehrbeschäftigungszuschläge
zur Förderung von 284 auf den
Schiffen zusätzlich bereitgestellten Arbeitsplätzen
für deutsche bzw. EU-Seeleute und DM 3,35 Mio.
sind Zahlungen zur Förderung von 96 Ausbildungsplätzen,
die auf Schiffen bereitgestellt worden
sind und mit Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr
besetzt waren.
Mit diesen unterstützenden Maßnahmen
konnte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Handelsflotte verbessert und der Ausflaggungsdruck
für die Reedereien abgeschwächt werden.
Dabei ist es gelungen, eine gegenüber dem
Vorjahr deutlich größere Handelsflotte von 480
Schiffen mit einer Gesamttonnage von rd. BRZ
7,1 Mio. und einer Gesamttragfähigkeit von rd.
8,65 Mio. tdw (Vorjahr: rd. BRZ 5,9 Mio. bzw. rd.
7,1 Mio. tdw) unter Bundesflagge zu erhalten. 176
dieser Schiffe mit einer Tonnage von insgesamt
rd. BRZ 4,4 Mio. (= 62 v. H. der Gesamttonnage)
und rd. 5,5 Mio. tdw (= ca. 64 v. H. der Gesamttragfähigkeit)
sind moderne, große Vollcontainerschiffe
(Durchschnittsgröße: rd. BRZ 25 000/
31 500 tdw), die erst in den Jahren 1994 bis 1998
in Dienst gestellt wurden und demnach im Förderzeitraum
weniger als 4 Jahre alt waren (Durch54