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Rechtsangelegenheiten
1998 stellten die Wasserschutzpolizeibe
hörden der Küstenländer bei insgesamt 5 527
Überprüfungen von Schiffen in 1 495 Fällen Män
gel fest. Wegen geringfügiger Verstöße ergingen
gegen die betroffenen Kapitäne, Ingenieure und
Maschinisten durch die Wasserschutzpolizei Ver
warnungen, bei denen z.T. ein Verwarngeld bis
zu DM 75,- verhängt wurde. 212 Fälle wurden zur
weiteren Verfolgung an das BSH abgegeben.
Das BSH führte 1998 gegen 256 Betroffene
Ordnungswidrigkeitenverfahren durch. In 243 Ver
fahren handelte es sich um Mängel in der nach
Anlage I zu MARPOL vorgeschriebenen Führung
des Oltagebuches. 3 Verfahren betrafen Mängel
bei der nach Anlage II vorgeschriebenen Führung
des Ladungstagebuches. 10 Verfahren bezogen
sich auf Verstöße bei der nach Anlage V vorge
schriebenen Führung des Mülltagebuches. Es er
gingen 223 Bußgeldbescheide. Die Höhe der ver
hängten Geldbußen lagen zwischen DM 80,- und
DM 19 000,-, Insgesamt waren es DM 549.095,-.
Der durchschnittliche Betrag lag bei DM 2 462,-.
33 Verfahren wurden eingestellt. Weitere 57 Fälle
bei Schiffen unter ausländischer Flagge, die auf
grund bestehender Verfahrenshindernisse nicht
in Deutschland geahndet werden konnten, wur
den vom BSH an den Flaggenstaat zur dortigen
weiteren Verfolgung gemeldet.
In einem Fall wurde dem BSH ein deutsches
Schiff gemeldet, das außerhalb des deutschen
Hoheitsgebietes gegen MARPOL-Vorschriften
verstoßen haben soll. Das Verfahren wurde ein
gestellt.
Das Einleiten von Schiffsabwässern in die
Nord- und die Ostsee ist nach der Verordnung
über die Verhütung der Verschmutzung der Nord
see durch Schiffsabwasser sowie dem Überein
kommen über den Schutz der Meeresumwelt des
Ostseegebietes (Helsinki-Übereinkommen) nur un
ter Einhaltung strenger Voraussetzungen zuläs
sig. Für den Bereich der Ostsee wurden 1998
acht Verstöße gemeldet. In einem Fall wurde
durch das BSH ein Bußgeldbescheid erlassen.
Zwei Verfahren wurden eingestellt und fünf Ver
fahren sind noch nicht abgeschlossen.
Für den Bereich der Nordsee wurden in
bezug auf Schiffsabwasser keine Verstöße ange
zeigt.
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Ge
wässerverunreinigungen im Küstenmeer, in der
ausschließlichen Wirtschaftszone und auf den
Seeschiffahrtstraßen (innere Gewässer). Von der
Küstenwache (Bundesgrenzschutz See, Zoll,
Vollzugsorgane der Wasser- und Schiffahrtsver
waltung, Fischereiaufsicht des Bundesamtes für
Ernährung und Forstwirtschaft), der Marine, der
Wasserschutzpolizei sowie durch private Dritte
wurden 347 (1997: 386; 1996: 309) Verunreini
gungen gemeldet. Über 87% der Fälle waren Öl
verschmutzungen, die von Schiffen herrührten.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Separa
tionsrückstände, ölhaltiges Bilgewasser, Schmier
ölrückstände und ölhaltiges Tank- und Tank
waschwasser. In 50 Fällen konnte der mutmaßliche
Verursacher festgestellt werden.
Eine Verschmutzung der Gewässer durch
Chemikalien und Müll wurde nur in wenigen Fäl
len angezeigt. 3 (1997: 2; 1996: 3) Verschmut
zungen betrafen Chemikalien und 40 (1997: 34;
1996: 6) Verschmutzungen Schiffsmüll.