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Full text: Jahresbericht 1998

153 
Rechtsangelegenheiten 
1998 stellten die Wasserschutzpolizeibe 
hörden der Küstenländer bei insgesamt 5 527 
Überprüfungen von Schiffen in 1 495 Fällen Män 
gel fest. Wegen geringfügiger Verstöße ergingen 
gegen die betroffenen Kapitäne, Ingenieure und 
Maschinisten durch die Wasserschutzpolizei Ver 
warnungen, bei denen z.T. ein Verwarngeld bis 
zu DM 75,- verhängt wurde. 212 Fälle wurden zur 
weiteren Verfolgung an das BSH abgegeben. 
Das BSH führte 1998 gegen 256 Betroffene 
Ordnungswidrigkeitenverfahren durch. In 243 Ver 
fahren handelte es sich um Mängel in der nach 
Anlage I zu MARPOL vorgeschriebenen Führung 
des Oltagebuches. 3 Verfahren betrafen Mängel 
bei der nach Anlage II vorgeschriebenen Führung 
des Ladungstagebuches. 10 Verfahren bezogen 
sich auf Verstöße bei der nach Anlage V vorge 
schriebenen Führung des Mülltagebuches. Es er 
gingen 223 Bußgeldbescheide. Die Höhe der ver 
hängten Geldbußen lagen zwischen DM 80,- und 
DM 19 000,-, Insgesamt waren es DM 549.095,-. 
Der durchschnittliche Betrag lag bei DM 2 462,-. 
33 Verfahren wurden eingestellt. Weitere 57 Fälle 
bei Schiffen unter ausländischer Flagge, die auf 
grund bestehender Verfahrenshindernisse nicht 
in Deutschland geahndet werden konnten, wur 
den vom BSH an den Flaggenstaat zur dortigen 
weiteren Verfolgung gemeldet. 
In einem Fall wurde dem BSH ein deutsches 
Schiff gemeldet, das außerhalb des deutschen 
Hoheitsgebietes gegen MARPOL-Vorschriften 
verstoßen haben soll. Das Verfahren wurde ein 
gestellt. 
Das Einleiten von Schiffsabwässern in die 
Nord- und die Ostsee ist nach der Verordnung 
über die Verhütung der Verschmutzung der Nord 
see durch Schiffsabwasser sowie dem Überein 
kommen über den Schutz der Meeresumwelt des 
Ostseegebietes (Helsinki-Übereinkommen) nur un 
ter Einhaltung strenger Voraussetzungen zuläs 
sig. Für den Bereich der Ostsee wurden 1998 
acht Verstöße gemeldet. In einem Fall wurde 
durch das BSH ein Bußgeldbescheid erlassen. 
Zwei Verfahren wurden eingestellt und fünf Ver 
fahren sind noch nicht abgeschlossen. 
Für den Bereich der Nordsee wurden in 
bezug auf Schiffsabwasser keine Verstöße ange 
zeigt. 
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Ge 
wässerverunreinigungen im Küstenmeer, in der 
ausschließlichen Wirtschaftszone und auf den 
Seeschiffahrtstraßen (innere Gewässer). Von der 
Küstenwache (Bundesgrenzschutz See, Zoll, 
Vollzugsorgane der Wasser- und Schiffahrtsver 
waltung, Fischereiaufsicht des Bundesamtes für 
Ernährung und Forstwirtschaft), der Marine, der 
Wasserschutzpolizei sowie durch private Dritte 
wurden 347 (1997: 386; 1996: 309) Verunreini 
gungen gemeldet. Über 87% der Fälle waren Öl 
verschmutzungen, die von Schiffen herrührten. 
Hierbei handelt es sich überwiegend um Separa 
tionsrückstände, ölhaltiges Bilgewasser, Schmier 
ölrückstände und ölhaltiges Tank- und Tank 
waschwasser. In 50 Fällen konnte der mutmaßliche 
Verursacher festgestellt werden. 
Eine Verschmutzung der Gewässer durch 
Chemikalien und Müll wurde nur in wenigen Fäl 
len angezeigt. 3 (1997: 2; 1996: 3) Verschmut 
zungen betrafen Chemikalien und 40 (1997: 34; 
1996: 6) Verschmutzungen Schiffsmüll.
	        
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