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Volltext : Jahresbericht 1998

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Rechtsangelegenheiten

1998  stellten  die  Wasserschutzpolizeibehörden ­
  der  Küstenländer  bei  insgesamt  5  527
Überprüfungen  von  Schiffen  in  1  495  Fällen  Mängel ­
  fest.  Wegen  geringfügiger  Verstöße  ergingen
gegen  die  betroffenen  Kapitäne,  Ingenieure  und
Maschinisten  durch  die  Wasserschutzpolizei  Verwarnungen, ­
  bei  denen  z.T.  ein  Verwarngeld  bis
zu  DM  75,-  verhängt  wurde.  212  Fälle  wurden  zur
weiteren  Verfolgung  an  das  BSH  abgegeben.
Das  BSH  führte  1998  gegen  256  Betroffene
Ordnungswidrigkeitenverfahren  durch.  In  243  Verfahren ­
  handelte  es  sich  um  Mängel  in  der  nach
Anlage  I  zu  MARPOL  vorgeschriebenen  Führung
des  Oltagebuches.  3  Verfahren  betrafen  Mängel
bei  der  nach  Anlage  II  vorgeschriebenen  Führung
des  Ladungstagebuches.  10  Verfahren  bezogen
sich  auf  Verstöße  bei  der  nach  Anlage  V  vorgeschriebenen ­
  Führung  des  Mülltagebuches.  Es  ergingen ­
  223  Bußgeldbescheide.  Die  Höhe  der  verhängten ­
  Geldbußen  lagen  zwischen  DM  80,-  und
DM  19  000,-,  Insgesamt  waren  es  DM  549.095,-.
Der  durchschnittliche  Betrag  lag  bei  DM  2  462,-.
33  Verfahren  wurden  eingestellt.  Weitere  57  Fälle
bei  Schiffen  unter  ausländischer  Flagge,  die  aufgrund ­
  bestehender  Verfahrenshindernisse  nicht
in  Deutschland  geahndet  werden  konnten,  wurden ­
  vom  BSH  an  den  Flaggenstaat  zur  dortigen
weiteren  Verfolgung  gemeldet.
In  einem  Fall  wurde  dem  BSH  ein  deutsches
Schiff  gemeldet,  das  außerhalb  des  deutschen
Hoheitsgebietes  gegen  MARPOL-Vorschriften
verstoßen  haben  soll.  Das  Verfahren  wurde  eingestellt. ­

Das  Einleiten  von  Schiffsabwässern  in  die
Nord-  und  die  Ostsee  ist  nach  der  Verordnung

über  die  Verhütung  der  Verschmutzung  der  Nordsee ­
  durch  Schiffsabwasser  sowie  dem  Übereinkommen ­
  über  den  Schutz  der  Meeresumwelt  des
Ostseegebietes  (Helsinki-Übereinkommen)  nur  unter ­
  Einhaltung  strenger  Voraussetzungen  zulässig. ­
  Für  den  Bereich  der  Ostsee  wurden  1998
acht  Verstöße  gemeldet.  In  einem  Fall  wurde
durch  das  BSH  ein  Bußgeldbescheid  erlassen.
Zwei  Verfahren  wurden  eingestellt  und  fünf  Verfahren ­
  sind  noch  nicht  abgeschlossen.
Für  den  Bereich  der  Nordsee  wurden  in
bezug  auf  Schiffsabwasser  keine  Verstöße  angezeigt. ­

Das  BSH  führt  eine  Gesamtstatistik  über  Gewässerverunreinigungen ­
  im  Küstenmeer,  in  der
ausschließlichen  Wirtschaftszone  und  auf  den
Seeschiffahrtstraßen  (innere  Gewässer).  Von  der
Küstenwache  (Bundesgrenzschutz  See,  Zoll,
Vollzugsorgane  der  Wasser-  und  Schiffahrtsverwaltung, ­
  Fischereiaufsicht  des  Bundesamtes  für
Ernährung  und  Forstwirtschaft),  der  Marine,  der
Wasserschutzpolizei  sowie  durch  private  Dritte
wurden  347  (1997:  386;  1996:  309)  Verunreinigungen ­
  gemeldet.  Über  87%  der  Fälle  waren  Ölverschmutzungen, ­
  die  von  Schiffen  herrührten.
Hierbei  handelt  es  sich  überwiegend  um  Separationsrückstände, ­
  ölhaltiges  Bilgewasser,  Schmierölrückstände ­
  und  ölhaltiges  Tank-  und  Tankwaschwasser. ­
  In  50  Fällen  konnte  der  mutmaßliche
Verursacher  festgestellt  werden.
Eine  Verschmutzung  der  Gewässer  durch
Chemikalien  und  Müll  wurde  nur  in  wenigen  Fällen ­
  angezeigt.  3  (1997:  2;  1996:  3)  Verschmutzungen ­
  betrafen  Chemikalien  und  40  (1997:  34;
1996:  6)  Verschmutzungen  Schiffsmüll.
            
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