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Rechtsangelegenheiten
1998 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden
der Küstenländer bei insgesamt 5 527
Überprüfungen von Schiffen in 1 495 Fällen Mängel
fest. Wegen geringfügiger Verstöße ergingen
gegen die betroffenen Kapitäne, Ingenieure und
Maschinisten durch die Wasserschutzpolizei Verwarnungen,
bei denen z.T. ein Verwarngeld bis
zu DM 75,- verhängt wurde. 212 Fälle wurden zur
weiteren Verfolgung an das BSH abgegeben.
Das BSH führte 1998 gegen 256 Betroffene
Ordnungswidrigkeitenverfahren durch. In 243 Verfahren
handelte es sich um Mängel in der nach
Anlage I zu MARPOL vorgeschriebenen Führung
des Oltagebuches. 3 Verfahren betrafen Mängel
bei der nach Anlage II vorgeschriebenen Führung
des Ladungstagebuches. 10 Verfahren bezogen
sich auf Verstöße bei der nach Anlage V vorgeschriebenen
Führung des Mülltagebuches. Es ergingen
223 Bußgeldbescheide. Die Höhe der verhängten
Geldbußen lagen zwischen DM 80,- und
DM 19 000,-, Insgesamt waren es DM 549.095,-.
Der durchschnittliche Betrag lag bei DM 2 462,-.
33 Verfahren wurden eingestellt. Weitere 57 Fälle
bei Schiffen unter ausländischer Flagge, die aufgrund
bestehender Verfahrenshindernisse nicht
in Deutschland geahndet werden konnten, wurden
vom BSH an den Flaggenstaat zur dortigen
weiteren Verfolgung gemeldet.
In einem Fall wurde dem BSH ein deutsches
Schiff gemeldet, das außerhalb des deutschen
Hoheitsgebietes gegen MARPOL-Vorschriften
verstoßen haben soll. Das Verfahren wurde eingestellt.
Das Einleiten von Schiffsabwässern in die
Nord- und die Ostsee ist nach der Verordnung
über die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee
durch Schiffsabwasser sowie dem Übereinkommen
über den Schutz der Meeresumwelt des
Ostseegebietes (Helsinki-Übereinkommen) nur unter
Einhaltung strenger Voraussetzungen zulässig.
Für den Bereich der Ostsee wurden 1998
acht Verstöße gemeldet. In einem Fall wurde
durch das BSH ein Bußgeldbescheid erlassen.
Zwei Verfahren wurden eingestellt und fünf Verfahren
sind noch nicht abgeschlossen.
Für den Bereich der Nordsee wurden in
bezug auf Schiffsabwasser keine Verstöße angezeigt.
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässerverunreinigungen
im Küstenmeer, in der
ausschließlichen Wirtschaftszone und auf den
Seeschiffahrtstraßen (innere Gewässer). Von der
Küstenwache (Bundesgrenzschutz See, Zoll,
Vollzugsorgane der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung,
Fischereiaufsicht des Bundesamtes für
Ernährung und Forstwirtschaft), der Marine, der
Wasserschutzpolizei sowie durch private Dritte
wurden 347 (1997: 386; 1996: 309) Verunreinigungen
gemeldet. Über 87% der Fälle waren Ölverschmutzungen,
die von Schiffen herrührten.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Separationsrückstände,
ölhaltiges Bilgewasser, Schmierölrückstände
und ölhaltiges Tank- und Tankwaschwasser.
In 50 Fällen konnte der mutmaßliche
Verursacher festgestellt werden.
Eine Verschmutzung der Gewässer durch
Chemikalien und Müll wurde nur in wenigen Fällen
angezeigt. 3 (1997: 2; 1996: 3) Verschmutzungen
betrafen Chemikalien und 40 (1997: 34;
1996: 6) Verschmutzungen Schiffsmüll.