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Full text: Jahresbericht 1992

len Nordsee und ist kooperierendes Land beim 
Report für die Region 5 (u. a. Deutsche Bucht). 
Das BSH hat diese Aufgaben federführend zu 
betreuen. Für die Berichte andererTeilgebiete der 
Nordsee wurden Daten zur Verfügung gestellt. 
Der QSR für die Region 7a enthält eine umfas 
sende Darstellung der hydrographischen und 
ökologischen Verhältnisse dieses Gebietes. 
Das BSH war vertreten in der deutschen 
Delegation für die NSTF, sowie der Leitungsgrup 
pe und der Autorengruppen für die Erarbeitung 
des Berichtes über den Zustand der Nordsee. 
Für das 18. Treffen der Joint Monitoring 
Group (JMG) der Kommissionen von Oslo und 
Paris stellte das BSH den sogenannten Nationa 
len Kommentar zusammen. In diesem Bericht 
wurden die 1990 gewonnenen Daten aller am 
BLMP teilnehmenden Institutionen von den BSH- 
Fachreferaten bewertet. Die Vergleichbarkeit der 
Daten untereinander und ihre zeitliche und räum 
liche Verteilung wurden geprüft und Aussagen zu 
Schad- und Nährstoffkonzentrationen erstellt. 
Das BSH beteiligte sich an vorbereitenden 
Sitzungen für Tagungen des Marine Environmen 
tal Protection Committee (MEPC) der Internatio 
nalen Weltschiffahrtsorganisation (IMO). 
Im weltweit geltenden Übereinkommen zur 
Verhütung der Meeresverschmutzung durch das 
Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen 
(London-Übereinkommen) wurden die Arbeiten 
fortgeführt. Der Vertreter des BSH hat als Leiter 
der deutschen Delegation an dem Treffen der Ad- 
Hoc-Expertengruppe zur Überarbeitung der An 
lagen des Übereinkommens, an der Jahressit 
zung der „Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ so 
wie an der Konsultationssitzung der London-Ver 
tragsstaaten teilgenommen. 
Querschnittsaufgaben 
Die Arbeiten der Ad-Hoc-Expertengruppe 
zur Überarbeitung der Anlagen des London-Über 
einkommens wurden abgeschlossen und nach 
nochmaliger Überarbeitung des Vorschlagstextes 
durch die „Wissenschaftliche Arbeitsgruppe“ auf 
der 15. Konsultationssitzung unter dem Titel 
„Handlungsrahmen zur Abfallbewertung“ („Waste 
Assessment Framework“, WAF) auf vorläufiger 
Basis angenommen. Einige politische Punkte be 
dürfen noch der weiteren Verhandlung. 
Das WAF faßt alle notwendigen Schritte und 
Anforderungen bei der Bearbeitung eines Antrags 
zur Abfallbeseitigung auf See zusammen und soll 
den Genehmigungsbehörden Hilfestellung ge 
ben. Es basiert auf den bestehenden Anlagen 
des Übereinkommens, ist aber - z. B. bei der 
Prüfung landseitiger Alternativen - viel weitrei 
chender. 
Auf der 15. Konsultationssitzung des Lon 
don-Übereinkommens wurde eine Entschließung 
zur Beendigung der Verbrennung von schädli 
chen flüssigen Abfällen auf See angenommen. 
Die Abfallverbrennung auf See ist nunmehr mit 
Ablauf des Jahres 1992 weltweit verboten. 
Die bisher verwandte englische Kurzbe 
zeichnung des Übereinkommens „London Dum 
ping Convention“, abgekürzt LDC, wurde geän 
dert in „London Convention 1972“, abgekürzt LC 
1972. Die Streichung des Begriffs „Dumping“ 
(Einbringung) soll deutlich machen, daß Zweck 
des Übereinkommens nicht ist, das Einbringen 
von Abfällen zu erleichtern. Vielmehr soll es - wie 
aus der o. g. Langbezeichnung des Übereinkom 
mens hervorgeht - die Verschmutzung der Mee 
resumwelt durch die Beseitigung von Abfällen auf 
See verhüten. 
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