GMDSS
der Firma Dornier.
Der BMFT förderte die Entwicklung des Sy
stems in namhaftem Umfang und beteiligte sich
neben dem BMV an der Finanzierung der Emp
fangs- und Auswerteeinrichtungen (DRP).
Der erste DRP wurde in der CES Raisting
(Bayern) installiert, die übrigen folgen in Perth
(Australien), Niles Canyon (USA) und Odessa
(Ukraine).
Weil von allen diesen CESs jeweils zwei von
den vier INMARSAT-Ozeanbereichen bedient
werden, wird durch die Wahl der Standorte eine
weltweite Bedeckung mit Redundanz erreicht.
Mit der offiziellen Einführung von INMAR-
SAT-E ist dieses System nun Bestandteil des
Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksytems
(GMDSS) geworden.
GMDSS
Am 1. Februar 1992 begann die stufenweise
Einführung des GMDSS in die Seeschiffahrt, die
am 1. Februar 1999 abgeschlossen sein soll. Die
Abkürzung GMDSS steht für „Global Maritime
Distress and Safety System“, für das die deutsche
Bezeichnung „Weltweites Seenot- und Sicher
heitsfunksystem“ vereinbart worden ist.
Das GMDSS wurde zwischen 1979 und
1988 von der IMO entwickelt und 1988 von einer
Regierungskonferenz in Form einer Änderung
des „Internationalen Übereinkommens zur Siche
rung des menschlichen Lebens auf See“ be
schlossen.
Danach sind alle Schiffe mit Bruttoraumzah
len von mehr als 300 RT, die diesem Übereinkom
men unterliegen, zur Einhaltung der GMDSS-
Vorschriften verpflichtet. Für Schiffe, die dem
Übereinkommen nicht unterliegen (z. B. Sport
fahrzeuge) hat die IMO Empfehlungen beschlos
sen.
Gemäß der 4. Änderungsverordnung zur
Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) gilt für
deutsche Schiffe keine untere Tonnagegrenze.
Die Einführung des GMDSS wurde erforder
lich, weil die Teilsysteme des alten Seenotfunksy
stems (500 kHz Telegrafiefunksystem, 2182 kHz-
und ÜKW-Kanal-16-Sprechfunksystem) tech
nisch und betrieblich nicht mehr zu verbessern
und zu verzahnen sind. Außerdem waren sie nicht
geeignet, moderne nachrichtentechnische Ele
mente wie die Satellitentechnik und digitale Über
tragungstechniken zu integrieren.
So mußte ein System entwickelt werden,
daß fast vollständig mit dem bisherigen bricht.
Während im bisherigen System das Rück
grat der Seenotalarmierung die Schiff-zu-Schiff-
Verbindung war, so ist dies im GMDSS die Verbin
dung vom Schiff in Not über Küstenfünkstellen
oder Satelliten und Küstenerdfunkstellen zu den
Seenotleitungen (RCC) und von diesen zurück
zu Schiffen im Gebiet des Seenotfalles.
Die Art der Ausrüstung richtet sich auch
nicht mehr nach der Größe der Schiffe (die typi
sche Grenze zwischen 500 kHz-Telegrafiefunk
und 2182 kHz-Sprechfunk lag z. B. bei 1600 RT).
Im GMDSS sind die Ausrüstungsverpflichtungen