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Volltext: Jahresbericht 1992

Aufgaben - Neue Bundesländer 
Aufgaben in den neuen Bundesländern 
Nach dem Vollzug der deutschen Einheit 
sind für die Aufsichtsbereiche V (Rostock) und VI 
(Stralsund) weitere Außendienstmitarbeiter, die 
bereits viele Jahre als Kompenslerer und Regulie- 
rer für die Schiffe der DDR gearbeitet haben, für 
ihren nun erweiterten Aufgabenbereich ausgebil 
det worden. Die Prüfstelle für Magnetkompasse 
in Stralsund, die zur Erleichterung für die See 
schiffahrt nach dem 3. Oktober 1990 beibehalten 
worden war, stellte am 14. November 1992 ihre 
Arbeit ein. Überprüfungen von Magnetkompas 
sen werden seitdem, wie auch entsprechend der 
Schiffssicherheitsverordnung In den alten Bun 
desländern, von anerkannten Betrieben wahrge 
nommen. Die Arbeit der Prüfstelle hat sich unmit 
telbar nach dem Vollzug der deuschen Einheit als 
notwendig und sinnvoll erwiesen. Dadurch konn 
te der Wechsel der Schiffe unter der ehemaligen 
DDR-Flagge in die Privatisierung und die Anpas 
sung an die Regelungen der Schiffssicherheits 
verordnung unbürokratisch erleichtert werden. 
Die technischen Prüfeinrichtungen bleiben erhal 
ten, um für Schiffe, die nicht unter die Schiffs 
sicherheitsverordnung fallen, die Magnetkom 
passe überprüfen zu können. 
Der zusätzliche Arbeitsaufwand in den 
neuen Bundesländern, der sich bereits in 1991 
bemerkbar machte, hat sich fortgesetzt. Davon 
betroffen war bei ehemaligen DDR-Schiffen die 
Genehmigung der Aufstellung und Anbringung 
nautischer AGI auf der Basis von Feststellungs 
protokollen bei 110 Schiffen, die Prüfung vor Ver 
wendung an Bord bei 202 nautischen AGI, die 
Regulierung von 240 Magnetkompassen und die 
Kompensierung von 19 Peilfunkanlagen. Einzel 
prüfungen von Magnet-Kompassen, Winkelmeß- 
Instrumenten und Barometern/Barographen wur 
den durchgeführt. Die Prüfung nautischer AGI 
nach internationalen Regeln auf Neubauten für 
fremde Flaggen, die aufgrund der vertraglichen 
Vereinbarung zwischen den Werften und den Auf 
traggebern vorgenommen wurde, fand im Jahr 
1992 auf 7 Neubauten (alle GUS) statt. 
Europäische Regelungen 
Das BSH hat das Informationsverfahren der 
Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet 
der Normen und technischen Vorschriften nach 
der Richtlinie 83/189 EWG (88/182/EWG) zwei 
mal eingeleitet. Das Verfahren für die „Allgemei 
nen betriebs- und bautechnischen Anforderun 
gen an nautische Anlagen, Geräte und Instru 
mente (ABA)“ wurde durch die Zustimmung der 
EG-Kommission zu dem deutschen Vorschlag 
abgeschlossen. Die ABA sind eine Übernahme 
und Anwendung der Norm IEC 945, einschließ 
lich der Ergänzungen zur Prüfung der elektroma 
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