Aufgaben - Neue Bundesländer
Aufgaben in den neuen Bundesländern
Nach dem Vollzug der deutschen Einheit
sind für die Aufsichtsbereiche V (Rostock) und VI
(Stralsund) weitere Außendienstmitarbeiter, die
bereits viele Jahre als Kompenslerer und Regulie-
rer für die Schiffe der DDR gearbeitet haben, für
ihren nun erweiterten Aufgabenbereich ausgebil
det worden. Die Prüfstelle für Magnetkompasse
in Stralsund, die zur Erleichterung für die See
schiffahrt nach dem 3. Oktober 1990 beibehalten
worden war, stellte am 14. November 1992 ihre
Arbeit ein. Überprüfungen von Magnetkompas
sen werden seitdem, wie auch entsprechend der
Schiffssicherheitsverordnung In den alten Bun
desländern, von anerkannten Betrieben wahrge
nommen. Die Arbeit der Prüfstelle hat sich unmit
telbar nach dem Vollzug der deuschen Einheit als
notwendig und sinnvoll erwiesen. Dadurch konn
te der Wechsel der Schiffe unter der ehemaligen
DDR-Flagge in die Privatisierung und die Anpas
sung an die Regelungen der Schiffssicherheits
verordnung unbürokratisch erleichtert werden.
Die technischen Prüfeinrichtungen bleiben erhal
ten, um für Schiffe, die nicht unter die Schiffs
sicherheitsverordnung fallen, die Magnetkom
passe überprüfen zu können.
Der zusätzliche Arbeitsaufwand in den
neuen Bundesländern, der sich bereits in 1991
bemerkbar machte, hat sich fortgesetzt. Davon
betroffen war bei ehemaligen DDR-Schiffen die
Genehmigung der Aufstellung und Anbringung
nautischer AGI auf der Basis von Feststellungs
protokollen bei 110 Schiffen, die Prüfung vor Ver
wendung an Bord bei 202 nautischen AGI, die
Regulierung von 240 Magnetkompassen und die
Kompensierung von 19 Peilfunkanlagen. Einzel
prüfungen von Magnet-Kompassen, Winkelmeß-
Instrumenten und Barometern/Barographen wur
den durchgeführt. Die Prüfung nautischer AGI
nach internationalen Regeln auf Neubauten für
fremde Flaggen, die aufgrund der vertraglichen
Vereinbarung zwischen den Werften und den Auf
traggebern vorgenommen wurde, fand im Jahr
1992 auf 7 Neubauten (alle GUS) statt.
Europäische Regelungen
Das BSH hat das Informationsverfahren der
Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet
der Normen und technischen Vorschriften nach
der Richtlinie 83/189 EWG (88/182/EWG) zwei
mal eingeleitet. Das Verfahren für die „Allgemei
nen betriebs- und bautechnischen Anforderun
gen an nautische Anlagen, Geräte und Instru
mente (ABA)“ wurde durch die Zustimmung der
EG-Kommission zu dem deutschen Vorschlag
abgeschlossen. Die ABA sind eine Übernahme
und Anwendung der Norm IEC 945, einschließ
lich der Ergänzungen zur Prüfung der elektroma
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