Schiffsvermessung
Sch iffsvermessu ng
Im Bereich der Schiffsvermessung sind we
sentliche hoheitliche und administrative Dienste
des BSH zusammengefaßt, die für Schiffe unter
deutscher Flagge erforderlich sind. Hier ist zu
nächst die Tonnagevermessung zu nennen, de
ren Ergebnisse maßgebend sind für viele das
Schiff betreffende Vorschriften und Vorbedingun
gen für die Eintragung in das deutsche See
schiffsregister.
Unmittelbar damit verbunden ist die Sonder
vermessung, die Vermessung von Schiffsinnen
räumen, insbesondere von Laderäumen, Flüssig-
keits- und Gastanks. Hier ist auch die vermes
sungtechnische Beratung für Reeder und Werften
zu nennen.
Eine weitere Aufgabe ist im Bereich des
Flaggenrechts die Ausfertigung von Zeugnissen
Tonnagevermessung
Das Internationale Schiffsvermessungs
übereinkommen von London 1969 ist am 18. Juli
1982 in Kraft getreten. Es hat eine Übergangszeit
von 12 Jahren und gilt vom 18. Juli 1994 an für
alle vorhandenen Schiffe >24 m Länge, die noch
nach den Oslo-Regeln vermesssen sind.
Wie schon in den Vorjahren wurde daher in
der Tonnagevermessung das Hauptaugenmerk
auf die Umrechnung der Schiffe der deutschen
Handelsflotte auf die neuen Raumzahlen gerich
tet.
oder Bescheinigungen zum Nachweis der Be
rechtigung, die Bundesflagge führen zu dürfen.
Hier werden das Internationale Seeschiffahrtsre
gister (ISR) geführt und Ausflaggungsgenehmi
gungen erteilt.
Außerdem wurden Statistiken über die deut
sche Flotte und ihren Gütertransport und über
die Umschlagsleistung deutscher Seehäfen auf
gestellt.
Auch einzelne Ausnahmeregelungen, die
die Schiffsbesatzungen betreffen, werden hier
bearbeitet.
Für die Binnenschiffahrt werden Aufgaben
für die Eichung dieser Schiffe und die Stabilitäts
überwachung von Fahrgastschiffen und Fähren
wahrgenommen.
Zwei Meßgruppen in Hamburg und zwei
Schiffbau-Ingenieure in der Außenstelle Rostock
waren ausschließlich mit dieser Aufgabe befaßt.
Die anderen Meßgruppen beteiligten sich eben
falls an dieser Arbeit, soweit es die Außendienst
tätigkeit zuließ.
1992 wurden 151 deutsche Handelsschiffe
mit einer Gesamttonnage als
Bruttoraumzahl (BRZ) = 1 030 007
umgerechnet.