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Volltext: Standard - Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen

Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse 
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Für die Verformungs- und Verschiebungsnachweise sind anhand der potentiellen statischen und dy 
namischen Auswirkungen auf die Bauteile und auf das Bauwerk geeignete Bemessungskriterien zu 
definieren (z. B. max. zulässige Auslenkung und Verdrehung am Pfahlkopf in Höhe des Meeresgrundes 
und am Pfahlfuß; max. Ausnutzung der seitlichen Bettungsreaktion des Baugrundes; Mindest- oder Ma 
ximalwerte der Baugrundsteifigkeit). 
Es ist eine sachverständige Beurteilung vorzunehmen bzgl. der Auswirkungen der folgenden Größen 
und ihrer zweckmäßigen Berücksichtigung in den Nachweisen: 
• Installation der Gründungselemente auf das Baugrund- und Gründungssystem (z. B. Rammung; 
Einbringhilfen), 
• Lageabweichungen der Gründungselemente, 
• Toleranzüberschreitungen der Herstellung, 
• Abweichungen der Rammtiefen, 
• etc. 
3.2.4.7.3 Nachweise für Sonderformen der Gründung 
• Für Sonderformen (z. B. Suction-Anchors, Bucket-Gründungen, etc.) sind Nachweise in Analogie 
zu den angegebenen Nachweisen für Pfahl- und Schwergewichtsgründungen in Abstimmung mit 
dem BSH zu führen. Dabei können durch das BSH geeignete Prüfer eingeschaltet werden. 
3.3 Konformitätsbescheinigung für die Bewertung der Stand 
ort s p e z i f i s c h e n Auslegung von Offshore-WEA 
Nach Vorliegen der Prüfberichte für Standortbedingungen, Lastannahmen und Tragstruktur wird in der 
Regel die Konformitätsbescheinigung für die Offshore-WEA vom Zertifizierer/Prüfsachverständigen 
ausgestellt. Das Ausstellen der Konformitätsbescheinigung bildet den Abschluss der Konstruktions 
prüfung. 
Voraussetzung für das Ausstellen der Konformitätsbescheinigung ist, dass die Turbine (Betriebsfüh- 
rungs- und Sicherheitssystem, Maschine, Rotor, E-Technik) gegenüber der bereits typenzertifizierten 
Offshore-WEA unverändert ist, dass die standortspezifischen Lasten für die Maschine nicht die zuläs 
sigen Lasten der Typenzertifizierung überschreiten und dass marine Umgebungsbedingungen in der 
Typenzertifizierung bereits berücksichtigt wurden (Klimatisierung, Korrosionsschutz, etc.). 
Sind die standortspezifischen Lasten größer als diejenigen der Typenzertifizierung, so kann die Tragfä 
higkeit der betroffenen Komponenten der Offshore-WEA durch Spannungsreservebetrachtungen nach 
gewiesen werden. Gelingt dies nicht, so ist eine angepasste Konstruktion der betroffenen Komponenten 
erforderlich. Der Zertifizierer/Prüfsachverständige prüft die Spannungsreservebetrachtungen und führt 
Parallelberechnungen bei Einreichung neuer Nachweise durch. 
Zusätzliche Komponenten oder Prüfungen, wie z. B. Bordkran, oder An- und Einbauten können mit in 
die Konstruktionsprüfung einbezogen werden. Dies ist mit dem Auftraggeber und den Genehmigungs 
behörden frühzeitig abzustimmen (s. 3.21. 
3.4 Seekabel 
3.4.1 Allgemein 
Es sind Kabel und deren Garnituren nach dem Stand der Technik einzusetzen, die den Anforderungen der 
jeweils gültigen Normen (Auswahl s. 3.4.2) entsprechen oder deren Eignung durch vergleichbare Prüfungen 
nachgewiesen ist und welche für die jeweiligen Einsatzbedingungen/Anwendungsfälle geeignet sind.
	        
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