Schütz der Meere gewinnt in den 80er-Jahren an Bedeutung 67
sogenannte „compliance monitoring“ zur
Verfügung stellen, um die Konformität mit
den Anforderungen des Ballastwasser-Übereinkommens
überprüfen zu können.
Wrackbeseitigungsabkommen
Bisher existierten nur eingeschränkte
Möglichkeiten für Küstenstaaten, gefährliche
Wracks und Schifffahrtshindernisse
zu beseitigen und den eingetragenen
Eigentümer eines Schiffes zur Kostentragung
zu verpflichten. Das Wrackbeseitigungsübereinkommen
verpflichtet
erstmalig den eingetragenen Eigentümer
eines Schiffes, ein Wrack in der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) zu
beseitigen, wenn es die Meeresumwelt
oder die Schifffahrt gefährdet. Sollte der
eingetragene Eigentümer nicht tätig
werden, ist der betroffene Küstenstaat
verpflichtet, das Wrack zu lokalisieren, zu
kennzeichnen und beseitigen zu lassen.
2015 trat das Internationale Übereinkommen
von Nairobi von 2007 über die
Beseitigung von Wracks (Wrackbeseitigungsübereinkommen)
in Kraft. Es regelt
für solche Fälle auch die Kostenforderungen
gegen den eingetragenen
Eigentümer. Das Wrackbeseitigungsübereinkommen
ist eine bedeutende
Weiterentwicklung des Seevölkerrechts. Es
führt zu einer zusätzlichen Verbesserung
der Sicherheit im internationalen Seeverkehr
und des Schutzes der Meeresumwelt.
Das Forschungsschiff
METEOR
ist mit einem
Ballastwassertank
ausgerüstet.
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Um den Verpflichtungen aus dem
Wrackbeseitigungsübereinkommen
nachzukommen, muss der eingetragene
Eigentümer eines Seeschiffs mit einer
Bruttoraumzahl von 300 oder mehr eine
Versicherung aufrechterhalten, um die
Haftung für die Beseitigung des Wracks
abzudecken. Das Bestehen einer Versicherung
ist durch eine staatliche Bescheinigung
(Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung)
nachzuweisen, die in
Deutschland das BSH ausstellt.
Teil der
Forschungsfahrt
des
FS METEOR