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Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

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es aber große Hindernisse durch die Trägheit und Komplexität der Bürokratie in 
den meisten Küstenstaaten; durch die Tendenz der Beamten im Zweifelsfall 
vorsichtshalber lieber "nein" zu sagen; durch die Sorge vor fremdem Wissen 
schaftsvorsprung und daraus entstehender Ausbeutung und durch die nationa 
len Sicherheitsbedürfnisse. Weiterhin hat sich der Brauch eingebürgert, For 
schungsgenehmigungen an Auflagen im Interesse der eigenen Wissenschaft 
und Datensammlungen zu binden. 
Die Praxis der Forschungsanträge war in den vergangenen 12 Jahren für die 
deutsche Meeresforschung nicht ermutigend. Es gab 
- einige Fälle der Ablehnung - z.B. Indien, Rußland. 
- viele Fälle, in denen die Genehmigung sehr lange auf sich warten ließ - 
sowohl in Skandinavien und Polen als auch in der Dritten Welt. Daraus resul 
tierte eine große Planungsunsicherheit. 
- einen großen administrativen Aufwand im Rahmen der Genehmigungsverfah 
ren. Für größere Expeditionen in der 3. Welt hat es sich bewährt, im Vorfeld 
der Antragstellung die betreffenden Länder zu bereisen, das Vorhaben vorzu 
stellen und Kooperationsvereinbarungen mit einheimischen Wissenschaftlern 
und Instituten zu treffen. 
Die Auflagen hinsichtlich der Teilnahme einheimischer Wissenschaftler und 
Marineoffiziere sowie hinsichtlich der Ablieferung von Daten, Proben und Berich 
ten sind für uns vielfach lästig und kostspielig. Sie schränken unsere eigene 
Forschungskapazität ein, indem Arbeitsplätze an Bord verloren gehen und 
Arbeitskraft unserer Institute für die Erfüllung der ausländischen Wünsche 
abgezogen wird. Der äußere Druck mag aber auch beschleunigend auf unsere 
interne Zeitplanung für die Aufarbeitung von Expeditionsergebnissen wirken, das 
ist ebenso positiv wie die Mitarbeit mancher "einheimischer" Wissenschaftler bei 
den Unternehmen 
Die Befürworter der Forschungsklauseln wiesen beim Abschluß der Verhand 
lungen 1982 auf mehrere potentielle Positiva hin:
	        
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