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Full text: 55: Gütezustand der Nordsee

Einleitung (Dr. G. Koopmann) 
Die Bundesregierung hält einen verstärkten Schutz der 
Nordsee vor Verschmutzung für dringend erforderlich, 
Sie ist gemäß ihren Beschlüssen zur Umweltpolitik vom 
1, September 1982 und unterstützt durch die Entscheidung 
der Umweltminister der Länder vom 19. November 1982 über- 
eingekommen, unter Federführung des Bundesministers des 
Innern die Nordsee-Anliegerstaaten zu einer Inter- 
nationalen Nordseeschutz-Konferenz einzuladen mit dem 
Ziel, durch ein harmonisiertes Vorgehen die Verschmutzung 
der Nordsee weiter zu verringern. 
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine gemeinsame 
politische Willensbildung zum vorsorgenden Schutz der Nord- 
see wesentliche Impulse für die Ausfüllung internationaler 
Regelungswerke und die Erreichung der darin niedergelegten 
Zielsetzungen geben kann. 
Auf der Ressortbesprechung am 20. Dezember 1982 wurde zur 
Vorbereitung dieser Internationalen Nordseeschutz-Konferenz 
neben anderen auch die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlos- 
sen, die einen Bericht über den Gütezustand der Nordsee er- 
arbeiten sollte. Diese Arbeitsgruppe steht unter der Leitung 
des Deutschen Hydrographischen Instituts, einer Bundesober- 
behörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. 
Unter Beteiligung von 28 Wissenschaftlern fand eine erste 
Fachsitzung am 3, März 1983 beim Deutschen Hydrographischen 
Institut in Hamburg statt. 
In der Arbeitsgruppe wurde die Frage eingehend erörtert, ob 
von dem im Juni 1980 vorgelegten Sondergutachten "Umwelt- 
probleme der Nordsee" des Rates von Sachverständigen für 
Umweltfragen ausgegangen werden könne oder ob eine neue Be- 
urteilung erarbeitet werden müsse, die dem im Rahmen des 
Helsinki-Übereinkommens für die Ostsee erstellten "Assess- 
ment of the Effects of Pollution" entsprechen würde,
	        
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