Einleitung (Dr. G. Koopmann)
Die Bundesregierung hält einen verstärkten Schutz der
Nordsee vor Verschmutzung für dringend erforderlich,
Sie ist gemäß ihren Beschlüssen zur Umweltpolitik vom
1, September 1982 und unterstützt durch die Entscheidung
der Umweltminister der Länder vom 19. November 1982 über-
eingekommen, unter Federführung des Bundesministers des
Innern die Nordsee-Anliegerstaaten zu einer Inter-
nationalen Nordseeschutz-Konferenz einzuladen mit dem
Ziel, durch ein harmonisiertes Vorgehen die Verschmutzung
der Nordsee weiter zu verringern.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine gemeinsame
politische Willensbildung zum vorsorgenden Schutz der Nord-
see wesentliche Impulse für die Ausfüllung internationaler
Regelungswerke und die Erreichung der darin niedergelegten
Zielsetzungen geben kann.
Auf der Ressortbesprechung am 20. Dezember 1982 wurde zur
Vorbereitung dieser Internationalen Nordseeschutz-Konferenz
neben anderen auch die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlos-
sen, die einen Bericht über den Gütezustand der Nordsee er-
arbeiten sollte. Diese Arbeitsgruppe steht unter der Leitung
des Deutschen Hydrographischen Instituts, einer Bundesober-
behörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr.
Unter Beteiligung von 28 Wissenschaftlern fand eine erste
Fachsitzung am 3, März 1983 beim Deutschen Hydrographischen
Institut in Hamburg statt.
In der Arbeitsgruppe wurde die Frage eingehend erörtert, ob
von dem im Juni 1980 vorgelegten Sondergutachten "Umwelt-
probleme der Nordsee" des Rates von Sachverständigen für
Umweltfragen ausgegangen werden könne oder ob eine neue Be-
urteilung erarbeitet werden müsse, die dem im Rahmen des
Helsinki-Übereinkommens für die Ostsee erstellten "Assess-
ment of the Effects of Pollution" entsprechen würde,