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Technische Schiffssicherheit
vom BSH anerkannt worden ist, überprüft wer
den. Im Zusammenhang mit der Regulierung und
Kompensierung wird häufig festgestellt, daß die
Fristen für die Überprüfung nicht eingehalten wer
den.
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen, die Aufstellung von Magnet
kompassen von Ortungsfunkanlagen müssen
vom BSH genehmigt werden. Genehmigt wurde
die Anbringung der Positionslaternen auf 344
Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 334 Schif
fen und der Manöversignalanlagen auf 83 Schif
fen. Die Aufstellung der Magnetkompasse wurde
für 210 Schiffe genehmigt. Für Ortungsfunkanla
gen wurden 844 Aufstellungsgenehmigungen
erteilt. Als Ersatz für fehlende Pläne und
Zeichnungen wurden auf 445 Schiffen Fest
stellungsprotokolle angefertigt und danach Auf
stellung und Anbringung genehmigt. Im Zusam
menhang mit den Genehmigungsverfahren ist
der Schiffsführung zu raten, darauf zu achten,
daß bei Um- und Nachrüstung nur solche Anla
gen und Geräte eingebaut werden, die mit einer
Typbezeichnung und der Baumusternummer des
BSH gekennzeichnet sind und daß, soweit dies
durch die Schiffssicherheitsverordnung vorge
schrieben ist, die Aufstellung durch das BSH ge
prüft und genehmigt wird.
Umfang und Ergebnis der Überwachung auf
Wirksamkeit und Betriebssicherheit nautischer
AGI an Bord von Schiffen ist in der beigefügten
graphischen Darstellung zusammengefaßt (Abb.
34). Eine Vielzahl der Mängel bei der Wirksamkeit
und Betriebssicherheit waren offensichtlich und
hätten von der Schiffsführung erkannt werden
können. Eine rechtzeitige Behebung solcher
Mängel kann dazu führen, daß eine Überwa
chung mängelfrei ist und dadurch kostenfrei
bleibt.
Im Zusammenhang mit der Baumusterprü
fung wurde die Prüfung der elektromagnetischen
Verträglichkeit der nautischen AGI vorgenom
men, für Anlagen und Geräte der Schiffsausrü
stung wurden Mindestabstände von Magnet-Re
gel- und Magnet-Steuerkompassen bestimmt
und von serienmäßig hergestellten nautischen
AGI wurden Stichproben entnommen, um sie auf
ihre Übereinstimmung mit den zugelassenen
Baumustern zu prüfen.
Für die Bundesmarine wurden 516 nautische
AGI geprüft, 278 Kompasse reguliert, 85 Deviatio
nen bestimmt und 46 elektrische Regulierungen
mit 195 Komponenten durchgeführt.
Aufgrund der Binnenschifs-Untersuchungs-
ordnung wurde auf 15 Binnenschiffen der Einbau
von Magnetkompassen geprüft. Außerdem wur
den 99 elektronische Magnetkompasse für Bin
nenschiffe vor dem Einbau an Bord geprüft.
Bei nautischen Anlagen, Geräten und Instru
menten, die zur Baumusterprüfung dem BSH vor
gestellt werden, ist regelmäßig zu beobachten,
daß die Veränderung der Benutzeroberflächen
unter den gegebenen praktischen Bedingungen
an Bord keinen Fortschritt bei der Schiffssicher
heit bringt. Die Verwendung von Computer- und
Bürotechnologien bei nautischen Anlagen, Gerä
ten und Instrumenten führt nach Ansicht des BSH
zu Bedienproblemen, die bei Unfalluntersuchun
gen als menschliches Versagen bewertet werden.
Die Feststellung von Problemen der Bedienung
und Benutzung stellt nicht die Zulassungsfähig
keit nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente