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Object: Jahresbericht 1991

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Technische Schiffssicherheit 
vom BSH anerkannt worden ist, überprüft wer 
den. Im Zusammenhang mit der Regulierung und 
Kompensierung wird häufig festgestellt, daß die 
Fristen für die Überprüfung nicht eingehalten wer 
den. 
Die Anbringung von Positionslaternen und 
Schallsignalanlagen, die Aufstellung von Magnet 
kompassen von Ortungsfunkanlagen müssen 
vom BSH genehmigt werden. Genehmigt wurde 
die Anbringung der Positionslaternen auf 344 
Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 334 Schif 
fen und der Manöversignalanlagen auf 83 Schif 
fen. Die Aufstellung der Magnetkompasse wurde 
für 210 Schiffe genehmigt. Für Ortungsfunkanla 
gen wurden 844 Aufstellungsgenehmigungen 
erteilt. Als Ersatz für fehlende Pläne und 
Zeichnungen wurden auf 445 Schiffen Fest 
stellungsprotokolle angefertigt und danach Auf 
stellung und Anbringung genehmigt. Im Zusam 
menhang mit den Genehmigungsverfahren ist 
der Schiffsführung zu raten, darauf zu achten, 
daß bei Um- und Nachrüstung nur solche Anla 
gen und Geräte eingebaut werden, die mit einer 
Typbezeichnung und der Baumusternummer des 
BSH gekennzeichnet sind und daß, soweit dies 
durch die Schiffssicherheitsverordnung vorge 
schrieben ist, die Aufstellung durch das BSH ge 
prüft und genehmigt wird. 
Umfang und Ergebnis der Überwachung auf 
Wirksamkeit und Betriebssicherheit nautischer 
AGI an Bord von Schiffen ist in der beigefügten 
graphischen Darstellung zusammengefaßt (Abb. 
34). Eine Vielzahl der Mängel bei der Wirksamkeit 
und Betriebssicherheit waren offensichtlich und 
hätten von der Schiffsführung erkannt werden 
können. Eine rechtzeitige Behebung solcher 
Mängel kann dazu führen, daß eine Überwa 
chung mängelfrei ist und dadurch kostenfrei 
bleibt. 
Im Zusammenhang mit der Baumusterprü 
fung wurde die Prüfung der elektromagnetischen 
Verträglichkeit der nautischen AGI vorgenom 
men, für Anlagen und Geräte der Schiffsausrü 
stung wurden Mindestabstände von Magnet-Re 
gel- und Magnet-Steuerkompassen bestimmt 
und von serienmäßig hergestellten nautischen 
AGI wurden Stichproben entnommen, um sie auf 
ihre Übereinstimmung mit den zugelassenen 
Baumustern zu prüfen. 
Für die Bundesmarine wurden 516 nautische 
AGI geprüft, 278 Kompasse reguliert, 85 Deviatio 
nen bestimmt und 46 elektrische Regulierungen 
mit 195 Komponenten durchgeführt. 
Aufgrund der Binnenschifs-Untersuchungs- 
ordnung wurde auf 15 Binnenschiffen der Einbau 
von Magnetkompassen geprüft. Außerdem wur 
den 99 elektronische Magnetkompasse für Bin 
nenschiffe vor dem Einbau an Bord geprüft. 
Bei nautischen Anlagen, Geräten und Instru 
menten, die zur Baumusterprüfung dem BSH vor 
gestellt werden, ist regelmäßig zu beobachten, 
daß die Veränderung der Benutzeroberflächen 
unter den gegebenen praktischen Bedingungen 
an Bord keinen Fortschritt bei der Schiffssicher 
heit bringt. Die Verwendung von Computer- und 
Bürotechnologien bei nautischen Anlagen, Gerä 
ten und Instrumenten führt nach Ansicht des BSH 
zu Bedienproblemen, die bei Unfalluntersuchun 
gen als menschliches Versagen bewertet werden. 
Die Feststellung von Problemen der Bedienung 
und Benutzung stellt nicht die Zulassungsfähig 
keit nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente
	        
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