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Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
Anmerkungen:
• Für den Nachweis des kathodischen Korrosionsschutzes wird auf die GL-Richtlinie „VI Additio
nal Rules and Guidelines, Part 9 - Materials and Welding, Chapter 6 - Guidelines for Corrosion
Protection and Coating Systems” [131, und die DNV-Richtlinie „Recommended Practice DNV-RP-
B401. Cathodic Protection Design“ [14], in ihrer jeweils aktuellen Fassung hingewiesen.
• Für den Nachweis der Ermüdungsfestigkeit von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen wird auf das
DASt-Heft 439 „Ermüdungsfestigkeit von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen mit Erläuterungen
zu den Nachweisen gemäß CEB-FIP Model Code 1990“ (Berlin 1994) f151 hingewiesen.
• Für die Bemessung von Massivkonstruktionen wird auf Offshore Standard DNV-OS-C502 „Offshore
Concrete Structures“ f 161 in ihrer aktuellen Fassung hingewiesen.
• Für die Bemessung von Grouted-Joint-Verbindungen wird auf die Veröffentlichung des DNV „Struc
tural Design of Grouted Connection in Offshore Steel Monopile Foundations“ (Global Windpower,
2004) f 171 sowie die GL Guideline for the Certification of Offshore Wind Turbines [6], Kapitel 5.4.4
„Grouted Connections“ hingewiesen.
• Für Nachweise mit Hilfe der Finite Element-Methode wird auf die GL Guideline for the Certification
of Offshore Wind Turbines [6], Kapitel 5.A „Strength Analysis with the Finite Element Method“ hin-
gewiesen.
3.2.3.3 Erforderliche Nachweise
• Nachweise der dynamischen Eigenschaften:
Eigenfrequenzen des Gesamtsystems, bestehend aus Turbine, Turm und Unterstruktur ein
schließlich der Gründungselemente,
Prüfung der Übereinstimmung von Eigenfrequenzen in der Lastsimulation mit den anhand der
Tragstrukturdaten berechneten Eigenfrequenzen und
Überprüfung von Schwingungsamplituden und Schwingungsgeschwindigkeiten sowie Be
schleunigungen in Bezug auf die Funktionalität der Offshore-WEA.
• Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit (Ultimate Limit State, ULS):
Festigkeitsnachweise,
Stabilitätsnachweise und
Nachweise der Krafteinleitungen und Verbindungen.
• Nachweise im Grenzzustand der Ermüdung (Fatigue Limit State, FLS):
Nachweis gegen Ermüdung (Betriebsfestigkeit).
• Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (Serviceability Limit State, SLS):
Begrenzung der Verformungen,
Begrenzung der Betondruckspannungen, der Stahlspannungen und der Dekompression und
Begrenzung der Rissbreiten.
• Nachweise der Dauerhaftigkeit:
Nachweis des Korrosionsschutzkonzeptes:
kathodischer Korrosionsschutz mit Opferanoden oder durch Fremdstromanlagen und
Beschichtungen.
• Nachweise im Grenzzustand der außergewöhnlichen Beanspruchung (Accidential Limit State,
ALS), sofern solche gegeben sind.
• Bewertung der schiffskörpererhaltenden Eigenschaften der Tragstruktur:
Abschätzung der potenziellen Schiffshüllenbeschädigung bei Kollision manövrierunfähiger
Schiffe mit Tragstrukturen der Offshore-WEA und
Bewertung der Lagesicherheit der Komponenten der Offshore-WEA (Gondel) bei Kurzzeitein
wirkung von Kollisionslasten.