Die Leuchtfeuerverzeichnisse
Eine weitere Ergänzung der Seekarten und Seehandbücher
sind die Leuchtfeuerverzeichnisse. 1870 erschien als Veröffent-
lichung des Marine-Ministeriums das „Verzeichnis der Leucht-
feuer an der deutschen Nordsee-Küste“, 1871 wurde das
„Verzeichnis der Seeleuchten“ vom Preußischen Handels-
ministerium übernommen und 1873 als Vorläufer des heuti-
gen Leuchtfeuerverzeichnisses das „Verzeichnis der Leucht-
feuer aller Meere“ in drei Bänden vom Hydrographischen
Bureau veröffentlicht. Seit 1879 erschien das Verzeichnis in
acht einzeln käuflichen Heften, seit 1914 in neun Heften und
seit 1922 als „Verzeichnis der Leuchtfeuer und Signalstellen“
in 13 Teilen. Ab 1961 erscheint dieses Werk in 14 Bänden.
Der Nautische Funkdienst
Die früher im Anhang der einzelnen Teile des Leuchtfeuer-
verzeichnisses befindlichen Angaben über Funkstellen, Peil-
[unkstellen, Funkzeitsignale usw. wurden 1922 aus dem An-
hang dieser Bücher herausgenommen, vervollständigt, neu
geordnet und unter dem Titel „Nautischer Funkdienst“ (N. F.)
herausgebracht, der ersten separaten Veröffentlichung dieser
Art. Die späteren Jahre zwangen zu weiterer Aufgliederung.
Heute wird der „Nautische Funkdienst“ (N.F.) mit dem
‚Sprechfunk für die Küstenschiffahrt” (S.f.K.) in insgesamt
vier Bänden herausgegeben.
Die nautischen Instrumente
[m Zeitalter der Segelschiffahrt bis gegen Ende des 19. Jahr-
hunderts war die Instrumentierung an Bord der Schiffe auf
die „klassischen Navigationsgeräte”“ Magqnetkompaß, Sextant,
Chronometer, Logge, Handlot oder mechanische Lotmaschine
beschränkt. Daneben spielten die meteorologischen Beob-
achtungsgeräte Barometer und Thermometer eine wichtige
Rolle,
Mit dem Aufkommen der Dampfschiffahrt wuchsen die An-
sprüche an die Genauigkeit der Kurshaltung und Ortsbe-
stimmung. Dies führte einerseits zur Weiterentwicklung der
klassischen Navigationsgeräte, wie z.B. zu den Magnetfern-
kompaßanlagen mit Kursübertragung auf Tochterkompasse
und Selbststeuer, andererseits zur Ausnutzung neuer Er-
kenntnisse und zu neuen technischen Lösungen, wie z.B,
zum Kreiselkompaß, Funkpeiler und Echolot.
Dem Hydrographischen Bureau oblag die Prüfung und Be-
schaffung der nautischen Instrumente für die Schiffe und
Boote der Marine. Für den Bereich der zivilen Schiffahrt
wurde die Prüfung der nautischen Geräte 1875 der Deutschen
Seewarte übertragen. Sie hatte auch für eine zweckmäßige
Aufstellung der Magnetkompasse an Bord eiserner Schiffe
zu sorgen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben bediente sich
die Seewarte außerhalb Hamburgs ihrer in verschiedenen
Häfen eingerichteten Agenturen.
Die Folge dieser staatlichen Prüfung und Steuerung wie
auch des anwachsenden Bedarfs an nautischen Geräten war
das allmähliche Entstehen einer leistungsfähigen Industrie,
deren Erzeugnisse bald die Güte ausländischer Instrumente
arreichten oder übertrafen.
Bereits vor dem ersten Weltkrieg begann die Entwicklung
technischer Navigationsgeräte (1908: Erprobung des ersten
Einkreiselkompasses von Anschütz). Später folgten die Ein-
führung von akustischen Loten und — ermöglicht. durch die