Querschnittsaufgaben
■ Helsinki-Kommission (HELCOM)
Der Umweltausschuß hat sich besonders mit
den möglichen Auswirkungen des Oderhochwassers
auf die Ostsee beschäftigt. Ferner wurde das
überarbeitete Überwachungsprogramm für die
Ostsee nunmehr verabschiedet und neue Schutzmaßnahmen
für die Lachsbestände in der Ostse
sowie Richtlinien für die Entnahme von Sand und
Kies erarbeitet.
In der Arbeitsgruppe „Monitoring and Assessment“
wurde das „Handbuch“ für das neue internationale
Überwachungsprogramm der Ostsee
weitgehend fertiggestellt. Verbleibende Teile
werden sukzessive eingefügt. Gegliedert in Überwachung
von Eutrophierungseffekten und Überwachung
von Schadstoffen und deren Auswirkungen
liefert das Handbuch eine detaillierte Beschreibung
von Umfang und Bestandteilen des
Überwachungsprogramms. Neben der Qualitätssicherung
wird in dem neuen Programm nun erstmals
auch die Überwachung der Küstenbereiche
verpflichtender Betandteil des Überwachungsprogramms.
Zur Erhöhung der Probenentnahmefrequenz
für die Trendüberwachung pelagischer
biologischer Meßgrößen wurde eine zusätzliche
Arbeitsteilung zwischen den Vertragsstaaten vereinbart.
Auf allen Überwachungsfahrten der Vertragsstaaten
sollen Proben zur pelagischen
Biologie auf den dafür vorgesehenen HELCOM-Stationen
gewonnen werden. Jede Vertragspartei
soll dann für die Auswertung der Proben aus einem
bestimmten Gebiet zuständig sein. In einem
ersten Schritt wurden zwischen Deutschland und
Dänemark bereits Vereinbarungen über die Auswertung
von Proben aus der Kieler und der Mecklenburger
Bucht getroffen.
Vom 20.-22. Mai 1997 richtete das BSH
einen gemeinsamen Workshop der Helsinki- und
Oslo/Paris-Übereinkommen zur Verbesserung
des Informationsflusses aus. Es diskutierten
27 Experten aus 10 Ländern, wie marine Umweltdaten
und Informationen und wie Arbeitsgruppen-Dokumente
schneller und besser verbreitet werden
könnten mit dem Ziel, schneller zu einer
aktuellen Bewertung der mahnen Umwelt zu gelangen.
Neben den technischen Möglichkeiten
wie dem Internet standen aber auch Fragen zur
Datenqualität und -integrität im Vordergrund.
Das BSH vertrat die Bundesrepublik
Deutschland bei der 23. Sitzung des Schiffahrtsausschusses
der Helsinki-Kommission (HELCOM).
Der Schiffahrtsausschuß billigte eine
Reihe von Entwürfen über HELCOM-Empfehlungen
zur Verringerung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe. Die Entwürfe waren unter wesentlicher
Mitwirkung Deutschlands erarbeitet worden.
Hervorzuheben sind Empfehlungen über ein einheitliches
Gebührensystem („no special fee“-System)
bei der Nutzung von Auffanganlagen in
Häfen über die Einbeziehung kleinerer Schiffe in
die Verbotsregelung für Schiffsabwässer und
über einheitliche Mindesthöhen für Bußgelder bei
Verstößen gegen Meeresumweltschutzvorschriften.
■ Meeresumweltausschuß (MEPC) der Internationalen
Seeschiffahrts-Organisation (IMO)
Mit einer neuen Richtlinie soll die Verbreitung
von Organismen mit dem Ballastwasser von
Schiffen wirksamer vermieden werden. Der Entwurf
der neuen Richtlinie wurde von der 20. IMO-71