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Rechtsangelegenheiten
durch Schiffsabwasser sowie dem Übereinkom
men über den Schutz der Meeresumwelt des Ost
seegebietes (Helsinki-Übereinkommen) nur unter
Einhaltung strenger Voraussetzungen zulässig.
Für den Bereich der Ostsee wurden 1997 14 Ver
stöße gemeldet. In 2 Fällen wurden durch das
BSH Bußgeldbescheide erlassen. Die durch
schnittliche Bußgeldhöhe betrug 150,-DM.
5 Verfahren wurden eingestellt und 2 sind noch
nicht abgeschlossen. In 5 Fällen wurden von der
Wasserschutzpolizei Verwarnungen ausgespro
chen.
Für den Bereich der Nordsee wurden noch
keine Verstöße angezeigt. Die für den Bereich der
Nordsee geltende Verordnung sah Übergangsfri
sten bis zum 1. 7. 1997 vor.
Das BSH führt eine Statistik über Gewässer
verunreinigungen im Küstenmeer, in der aus
schließlichen Wirtschaftszone und auf den See
schiffahrtstraßen (innere Gewässer). Von der
deutschen Küstenwache (Bundesgrenzschutz
See, Zoll, Vollzugsorgane der Wasser- und Schiff
fahrtsverwaltung, Fischereiaufsicht des Bundes
amtes für Ernährung und Forstwirtschaft), der
Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch
private Dritte wurden 386 (1996: 309; 1995: 388)
Verunreinigungen gemeldet (Abb. 23). Damit ist
nach einem Rückgang im Jahre 1996 wieder ein
Anstieg zu verzeichnen, wobei das Niveau der
Jahre 1994 und 1995 fast erreicht wird. Der er
hoffte rückläufige Trend hat sich damit zunächst
nicht fortgesetzt. Über 89% der Fälle waren Öl
verschmutzungen, die von Schiffen herrührten.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Separa
tionsrückstände, ölhaltiges Bilgewasser, Schmier
ölrückstände und ölhaltiges Tank- und Tank
waschwasser. In 55 Fällen konnte der mutmaßli
che Verursacher festgestellt werden.
Eine Verschmutzung der Gewässer durch
Chemikalien und Müll wurde nur in wenigen Fäl
len angezeigt. 2 (1996:3; 1995:4) Verschmut
zungen betrafen Chemikalien und 34 (1996:
6; 1995: 7) Schiffsmüll.
Von den zuständigen Staatsanwaltschaften
wurden 244 (1996:202; 1995:203) Ermittlungs
verfahren wegen des Verdachts auf Verunreini
gung eines Gewässers (§ 324 Strafgesetzbuch)
eingeleitet. 225 Verfahren wurden wegen Nichter
mittlung des Täters oder aus Mangel an Bewei
sen wieder eingestellt. 1 Verfahren wurde ge
gen Auflage eingestellt. 4 Verfahren endeten mit
einem rechtskräftigen Strafbefehl. 14 Verfahren
sind noch nicht abgeschlossen. Die Zahl der Ver
urteilungen ist im Verhältnis zu den gemeldeten
Gewässerverunreinigungen somit immer noch
gering.
Im Rahmen von Strafverfahren wegen Öl
verschmutzungen wurden 1997 durch das BSH
in 34 Fällen Ölproben verglichen und dabei 213
Proben untersucht. In diesen Zahlen sind auch in
der BSH-Statistik nicht erfaßte Verfahren wegen
Verschmutzungen im Hafen- und Binnenbereich
enthalten.
Das BSH vertrat die Bundesrepublik Deutsch
land bei der 23. Sitzung des Schiffahrtsausschus
ses der Helsinki-Kommission (HELCOM).
Der Schiffahrtsausschuß billigte eine Reihe
von Entwürfen über HELCOM-Empfehlungen zur
Verringerung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe. Die Entwürfe waren unter wesentlicher
Mitwirkung Deutschlands erarbeitet worden.