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Full text: Jahresbericht 1997

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Rechtsangelegenheiten 
durch Schiffsabwasser sowie dem Übereinkom 
men über den Schutz der Meeresumwelt des Ost 
seegebietes (Helsinki-Übereinkommen) nur unter 
Einhaltung strenger Voraussetzungen zulässig. 
Für den Bereich der Ostsee wurden 1997 14 Ver 
stöße gemeldet. In 2 Fällen wurden durch das 
BSH Bußgeldbescheide erlassen. Die durch 
schnittliche Bußgeldhöhe betrug 150,-DM. 
5 Verfahren wurden eingestellt und 2 sind noch 
nicht abgeschlossen. In 5 Fällen wurden von der 
Wasserschutzpolizei Verwarnungen ausgespro 
chen. 
Für den Bereich der Nordsee wurden noch 
keine Verstöße angezeigt. Die für den Bereich der 
Nordsee geltende Verordnung sah Übergangsfri 
sten bis zum 1. 7. 1997 vor. 
Das BSH führt eine Statistik über Gewässer 
verunreinigungen im Küstenmeer, in der aus 
schließlichen Wirtschaftszone und auf den See 
schiffahrtstraßen (innere Gewässer). Von der 
deutschen Küstenwache (Bundesgrenzschutz 
See, Zoll, Vollzugsorgane der Wasser- und Schiff 
fahrtsverwaltung, Fischereiaufsicht des Bundes 
amtes für Ernährung und Forstwirtschaft), der 
Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch 
private Dritte wurden 386 (1996: 309; 1995: 388) 
Verunreinigungen gemeldet (Abb. 23). Damit ist 
nach einem Rückgang im Jahre 1996 wieder ein 
Anstieg zu verzeichnen, wobei das Niveau der 
Jahre 1994 und 1995 fast erreicht wird. Der er 
hoffte rückläufige Trend hat sich damit zunächst 
nicht fortgesetzt. Über 89% der Fälle waren Öl 
verschmutzungen, die von Schiffen herrührten. 
Hierbei handelt es sich überwiegend um Separa 
tionsrückstände, ölhaltiges Bilgewasser, Schmier 
ölrückstände und ölhaltiges Tank- und Tank 
waschwasser. In 55 Fällen konnte der mutmaßli 
che Verursacher festgestellt werden. 
Eine Verschmutzung der Gewässer durch 
Chemikalien und Müll wurde nur in wenigen Fäl 
len angezeigt. 2 (1996:3; 1995:4) Verschmut 
zungen betrafen Chemikalien und 34 (1996: 
6; 1995: 7) Schiffsmüll. 
Von den zuständigen Staatsanwaltschaften 
wurden 244 (1996:202; 1995:203) Ermittlungs 
verfahren wegen des Verdachts auf Verunreini 
gung eines Gewässers (§ 324 Strafgesetzbuch) 
eingeleitet. 225 Verfahren wurden wegen Nichter 
mittlung des Täters oder aus Mangel an Bewei 
sen wieder eingestellt. 1 Verfahren wurde ge 
gen Auflage eingestellt. 4 Verfahren endeten mit 
einem rechtskräftigen Strafbefehl. 14 Verfahren 
sind noch nicht abgeschlossen. Die Zahl der Ver 
urteilungen ist im Verhältnis zu den gemeldeten 
Gewässerverunreinigungen somit immer noch 
gering. 
Im Rahmen von Strafverfahren wegen Öl 
verschmutzungen wurden 1997 durch das BSH 
in 34 Fällen Ölproben verglichen und dabei 213 
Proben untersucht. In diesen Zahlen sind auch in 
der BSH-Statistik nicht erfaßte Verfahren wegen 
Verschmutzungen im Hafen- und Binnenbereich 
enthalten. 
Das BSH vertrat die Bundesrepublik Deutsch 
land bei der 23. Sitzung des Schiffahrtsausschus 
ses der Helsinki-Kommission (HELCOM). 
Der Schiffahrtsausschuß billigte eine Reihe 
von Entwürfen über HELCOM-Empfehlungen zur 
Verringerung der Meeresverschmutzung durch 
Schiffe. Die Entwürfe waren unter wesentlicher 
Mitwirkung Deutschlands erarbeitet worden.
	        
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