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Volltext : Jahresbericht 1997

Zentrale  Dienste

Ölhaftungsbescheinigungen
Nach  dem  Ölschadengesetz  von  1988  i.V.m.
dem  Gesetz  zu  dem  Internationalen  Übereinkommen ­
  von  1969  über  die  zivilrechtliche  Haftung  für
Ölverschmutzungsschäden  wurden  Ölhaftungsbescheinigungen ­
  für  54  Schiffe  ausgestellt.  Die
Bescheinigungen  sind  der  Nachweis  dafür,  daß
die  Schiffe  bis  zu  den  geforderten  Haftungshöchstsätzen ­
  in  Schadensfällen  versichert  sind.

Meeresumweltschutz
Das  BSH  verfolgt  und  ahndet  als  Ordnungswidrigkeitenbehörde ­
  Verstöße  der  Seeschiffahrt
gegen  internationale  Übereinkommen  und  nationale ­
  Vorschriften  zum  Schutze  der  Meeresumwelt, ­
  soweit  nicht  Strafverfolgungsbehörden  zuständig ­
  sind.
Der  Schwerpunkt  der  Tätigkeit  lag  in  der
Überwachung  der  Einhaltung  der  Regelung  des
Internationalen  Übereinkommens  zur  Verhütung
der  Meeresverschmutzung  durch  Schiffe  (MAR-POL).
  Nach  der  Verordnung  über  Zuwiderhandlungen ­
  gegen  MARPOL  (MARPOL-OWi-VO)
handelt  insbesondere  ordnungswidrig,  wer  als
Verantwortlicher  an  Bord  eines  Seeschiffes  Ölund
  Ladungstagebücher  nicht  ordnungsgemäß
führt  oder  Öl  bzw.  ölhaltige  Gemische,  schädliche
flüssige  Stoffe  oder  Müll  ins  Meer  einbringt.
1997  stellten  die  Wasserschutzpolizeibehörden ­
  der  Küstenländer  bei  insgesamt  4587  Überprüfungen ­
  von  Schiffen  in  1285  Fällen  Mängel
fest.  In  1253  Fällen  handelte  es  sich  um  Mängel  in
der  nach  Anlage  I  zu  MARPOL  1973/78  vorgeschriebenen ­

  Führung  des  Öltagebuches.  In  26
Fällen  wurden  Mängel  bei  der  nach  Anlage  II  vorgeschriebenen ­
  Führung  des  Ladungstagebuches
und  in  6  Fällen  ein  fehlerhaftes  Verhalten  bei  der
Beseitigung  von  Schiffsmüll  gemäß  Anlage  V
festgestellt.
Wegen  geringfügiger  Verstöße  ergingen
gegen  die  betroffenen  Kapitäne,  Ingenieure  und
Maschinisten  durch  die  Wasserschutzpolizei
1040  Verwarnungen,  bei  denen  z.  T.  ein  Verwarngeld ­
  bis  zu  DM  75,-  verhängt  wurde.  245  Fälle
wurden  zur  weiteren  Verfolgung  an  das  BSH  abgegeben. ­

Das  BSH  führte  1997  gegen  320  Betroffene
Ordnungswidrigkeitenverfahren  durch  und  erließ
.262  Bußgeldbescheide.  Die  Höhe  der  verhängten ­
  Geldbußen  lag  zwischen  DM  75,-  und
DM  22  200,-  Die  Summe  der  verhängten  Bußgelder ­
  betrug  DM  680  970,-.  Der  durchschnittliche ­
  Betrag  lag  bei  DM  2  600,-.  58  Verfahren
wurden  eingestellt.  Weitere  90  Fälle  bei  Schiffen
unter  ausländischer  Flagge,  die  aufgrund  bestehender ­
  Verfahrenshindernisse  nicht  in  Deutschland ­
  geahndet  werden  konnten,  wurden  vom  BSH
an  den  Flaggenstaat  zur  dortigen  weiteren  Verfolgung ­
  gemeldet.
In  4  Fällen  wurden  dem  BSH  deutsche
Schiffe  gemeldet,  die  außerhalb  des  deutschen
Hoheitsgebietes  gegen  MARPOL-Vorschriften
verstoßen  haben  sollen.  Dabei  wurden  in  einem
Fall  ein  Bußgeldbescheid  erlassen,  ein  Verfahren
wurde  eingestellt;  zwei  Verfahren  sind  noch  anhängig. ­

Das  Einleiten  von  Schiffsabwässern  in  die
Nord-  und  Ostsee  ist  nach  der  Verordnung  über
die  Verhütung  der  Verschmutzung  der  Nordsee

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