Schiffahrt
29 Einrichtungen für das Versetzen
von Lotsen
33 Einschränkungen im Schiffsbetrieb
36 Erforderliche Angaben in
Gefahrenmeldungen
37 Gefahrenmeldungen
39 Mißbrauch von Notzeichen
Aufstellen von Magnetkompassen
Für die ISO-Empfehlung ISO R 694 (1968)
„Positioning of magnetic compasses in ships“,
Aufstellung von Magnetkompassen auf Schiffen,
wurde von der Arbeitsgruppe ISO/TC 8/SC 6/WG 4
ein Neuentwurf erarbeitet. Der Entwurf sieht ge
genüber dem Vorgängerdokument im wesentli
chen ein vereinheitlichtes Verfahren zur Bestim
mung der Mindestabstände vom Magnetkompaß
sowie eine Verringerung der Mindestabstände
des Magnetkompasses von ununterbrochenem
festen magnetisierbarem Material vor. Der Ent
wurf wurde dem Unterkomitee SC 6 „Navigation“,
wahrgenommen von der Japan Marine Standards
Association (JMSA) in Tokio, zur Verteilung an
die Mitglieder des Unterkomitees zugeleitet.
Erstellung eines IMO-Codes für Polarschiffe
Der Verkehr von Seeschiffen in polaren Ge
wässern der Arktis und der Antarktis zum Zwecke
von Expeditionen aber auch zunehmend zur Be
förderung von Fahrgästen und Ladung nahm in
den letzten Jahrzehnten ständig zu. Wegen der
besonders sensiblen Umwelt entstanden Be
strebungen, frühzeitig einheitliche Standards für
Bau, Ausrüstung und Betrieb von Seeschiffen in
polaren Gewässern festzulegen. Daher hat
Deutschland bereits 1991 bei der Internationalen
Seeschiffahrts-Organisation (IMO) den Vorschlag
unterbreitet, einen „Internationalen Code für die
Sicherheit von Schiffen in polaren Gewässern“
(Polar-Code) zu erarbeiten. Daraufhin wurde von
der IMO eine internationale Arbeitsgruppe, beste
hend aus Vertretern der Betreiber von Polarschif
fen, nationaler Schiffssicherheitsbehörden und
Klassifikationsgesellschaften sowie wissenschaft
licher Institute, beauftragt, einen entsprechenden
Code zu erarbeiten, der den Sicherheitsinteres
sen von Umwelt, Schiff und Menschen in polaren
Seegebieten Rechnung trägt. Unter Berücksichti
gung bereits bestehender allgemeiner internatio
naler Vorschriften für die Seeschiffahrt (z.B. SO
LAS, MARPOL, STCW) sowie auf der Basis
schon vorhandener nationaler Sondervorschriften
für die Polarfahrt (z.B. Kanadas, Rußlands sowie
der Anliegerstaaten der nördlichen Ostsee) fan
den mehrere Tagungen dieser Arbeitsgruppe
statt. Auf der 9. und letzten Tagung vom 27. bis
31.10.1997 in Hamburg wurde die Erstellung
eines Entwurfs des Codes abgeschlossen, der
nunmehr der IMO zur Beratung vorliegt. Der Code
umfaßt im wesentlichen folgende Schwerpunkte:
- ausreichende Eisverstärkung für Polarschiffe,
- Verbot der Beförderung von umweltgefährden
den Stoffen direkt an der Innenseite der
Außenhaut des Schiffes,
- ausreichende Ausbildung und entsprechende
Zeugniserteilung für die Schiffsführung und Be
satzung,
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