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Full text: Jahresbericht 1997

Schiffahrt 
der Schiffsführung notwendige Informationen für 
die Navigation, Kollisionsverhütung und Rettung 
von Menschenleben auf See zur Verfügung zu 
stellen. 
Da es bisher keine verbindlichen Leistungs 
normen als Grundlage für die Baumusterprüfung 
von Suchscheinwerfern gibt, hat das BSH in Zu 
sammenarbeit mit der Industrie entsprechende 
Leistungsnormen erarbeitet und der IMO zur Be 
ratung vorgelegt. Zwischenzeitlich hat der Schiffs 
sicherheitsausschuß der IMO diesen Punkt in die 
Tagesordnung des Unterausschusses „Safety of 
Navigation“ aufgenommen. Daneben wurden 
diese Leistungsnormen als Technische Prüfungs 
und Zulassungsvoraussetzungen (TPuZV) der 
EU notifiziert, um sie vorab auch national anwen 
den zu können. 
Die festgelegten lichttechnischen Anforde 
rungen für den Suchscheinwerfer basieren auf 
einer praktischen Untersuchung des BSH, die 
zusammen mit Vertretern der einschlägigen In 
dustrie an Bord des VWFS Atair im September 
1996 durchgeführt wurde. Dabei wurde davon 
ausgegangen, daß der Wachoffizier eines Hoch 
geschwindigkeitsfahrzeuges bei Nacht Objekte 
(z. B. unbeleuchtete Seezeichen und treibende 
Gegenstände) in einer Entfernung von minde 
stens 600 Metern erkennen muß, um wirkungsvoll 
handeln zu können. Dies erfordert eine Beleuch 
tungsstärke von 5,6 Lux in 600 Metern Entfer 
nung. Daraus resuliert eine Lichtstärke des 
Suchscheinwerfers von 2 x 10 6 cd. 
Während der Untersuchung kamen sieben 
verschiedene Scheinwerfer mit unterschiedlichen 
Lichtquellen zum Einsatz. Im auszuleuchtenden 
Zielraum befanden sich Objekte verschiedener 
Größe, Farbe und Beschaffenheit. Die Sichtbar 
keit der Objekte wurde von sieben normalsichti 
gen Beobachtern beurteilt. Die Ergebnisse der 
praktischen Untersuchung bestätigten die gestell 
ten lichttechnischen Anforderungen. 
Um eine zweckmäßige Handhabung zu er 
möglichen, wird u.a. auch gefordert, daß der 
Suchscheinwerfer auf einer motorisch stufenlos 
verstellbaren Schwenk-Neige-Einrichtung mon 
tiert und innerhalb des Brückenhauses in Griff 
weite vom Fahrstand bedien- und steuerbar sein 
muß. 
Internationale Zusammenarbeit 
Leistungsnormen für nautische Systeme 
und Anlagen 
Die Prüfung der Eignung von nautischen Sy 
stemen und Anlagen für den Schiffsbetrieb und 
ihre sichere Funktion an Bord durch das BSH er 
folgt auf der Grundlage internationaler Normen, 
insbesondere der IMO-Leistungsnormen. Sie sind 
kontinuierlich den praktischen Anforderungen und 
dem Stand der Technik anzupassen. 
Unter maßgeblicher Mitwirkung des BSH hat 
der IMO-Unterausschuß „Safety of Navigation“ 
1997 Leistungsnormen für die folgenden nauti 
schen Systeme und Anlagen überarbeitet bzw. 
neu entwickelt und verabschiedet: 
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