Schiffahrt
der Schiffsführung notwendige Informationen für
die Navigation, Kollisionsverhütung und Rettung
von Menschenleben auf See zur Verfügung zu
stellen.
Da es bisher keine verbindlichen Leistungs
normen als Grundlage für die Baumusterprüfung
von Suchscheinwerfern gibt, hat das BSH in Zu
sammenarbeit mit der Industrie entsprechende
Leistungsnormen erarbeitet und der IMO zur Be
ratung vorgelegt. Zwischenzeitlich hat der Schiffs
sicherheitsausschuß der IMO diesen Punkt in die
Tagesordnung des Unterausschusses „Safety of
Navigation“ aufgenommen. Daneben wurden
diese Leistungsnormen als Technische Prüfungs
und Zulassungsvoraussetzungen (TPuZV) der
EU notifiziert, um sie vorab auch national anwen
den zu können.
Die festgelegten lichttechnischen Anforde
rungen für den Suchscheinwerfer basieren auf
einer praktischen Untersuchung des BSH, die
zusammen mit Vertretern der einschlägigen In
dustrie an Bord des VWFS Atair im September
1996 durchgeführt wurde. Dabei wurde davon
ausgegangen, daß der Wachoffizier eines Hoch
geschwindigkeitsfahrzeuges bei Nacht Objekte
(z. B. unbeleuchtete Seezeichen und treibende
Gegenstände) in einer Entfernung von minde
stens 600 Metern erkennen muß, um wirkungsvoll
handeln zu können. Dies erfordert eine Beleuch
tungsstärke von 5,6 Lux in 600 Metern Entfer
nung. Daraus resuliert eine Lichtstärke des
Suchscheinwerfers von 2 x 10 6 cd.
Während der Untersuchung kamen sieben
verschiedene Scheinwerfer mit unterschiedlichen
Lichtquellen zum Einsatz. Im auszuleuchtenden
Zielraum befanden sich Objekte verschiedener
Größe, Farbe und Beschaffenheit. Die Sichtbar
keit der Objekte wurde von sieben normalsichti
gen Beobachtern beurteilt. Die Ergebnisse der
praktischen Untersuchung bestätigten die gestell
ten lichttechnischen Anforderungen.
Um eine zweckmäßige Handhabung zu er
möglichen, wird u.a. auch gefordert, daß der
Suchscheinwerfer auf einer motorisch stufenlos
verstellbaren Schwenk-Neige-Einrichtung mon
tiert und innerhalb des Brückenhauses in Griff
weite vom Fahrstand bedien- und steuerbar sein
muß.
Internationale Zusammenarbeit
Leistungsnormen für nautische Systeme
und Anlagen
Die Prüfung der Eignung von nautischen Sy
stemen und Anlagen für den Schiffsbetrieb und
ihre sichere Funktion an Bord durch das BSH er
folgt auf der Grundlage internationaler Normen,
insbesondere der IMO-Leistungsnormen. Sie sind
kontinuierlich den praktischen Anforderungen und
dem Stand der Technik anzupassen.
Unter maßgeblicher Mitwirkung des BSH hat
der IMO-Unterausschuß „Safety of Navigation“
1997 Leistungsnormen für die folgenden nauti
schen Systeme und Anlagen überarbeitet bzw.
neu entwickelt und verabschiedet:
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