Schiffahrt
1997 sind für 386 Schiffe mit 2,972 Mio.
BRT/BRZ Genehmigungen zur befristeten Aus
flaggung (§ 7 FIRG) erteilt worden. Damit hat die
Anzahl der Ausflaggungen gegenüber dem Vor
jahr (343 Schiffe/1,913 Mio. BRT/BRZ) nochmals
zugenommen. Die überwiegende Anzahl der Aus
flaggungsanträge (292) betraf deutsche Schiffe,
die bereits im vorausgegangenen Genehmigungs
zeitraum unter ausländischer Flagge betrieben
worden sind. In 90 Fällen ist die Genehmigung
zur befristeten Ausflaggung vorzeitig widerrufen
worden.
Die von der Bundesregierung mit Wirkung
vom 1.1. 1996 beschlossenen Änderungen im
FHinblick auf Ausflaggungen nach §7 FIRG mit
dem Ziel, dem seit 1994 wieder zunehmenden
Trend deutscher Reeder, ihre Schiffe, insbeson
dere auch Neubauten, unter fremder Flagge zu
betreiben, entgegenzuwirken, haben dazu ge
führt, daß im Berichtsjahr die Ausflaggungen von
Neubauten (19) weiter auf einem niedrigen Ni
veau geblieben sind.
Für deutsche Sportfahrzeuge wurden 1400
Flaggenzertifikate ausgestellt. Besonders von
den französischen Behörden wird dieses amtliche
Papier verlangt. Außerdem wurden 72 Flaggen
scheine, fast ausschließlich für Probe- und Über
führungsfahrten, und 26 Flaggenbescheinigun
gen für Schiffe im öffentlichen Dienst erteilt.
Schiffsbesetzung
Das BSH ist für die Durchführung von Auf
gaben nach der Schiffsbesetzungsverordnung
und der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in
folgenden Bereichen zuständig:
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen hin
sichtlich der Befugnisse von Kapitänen und
Schiffsoffizieren bei der Besetzung von Klein-
und Sonderfahrzeugen.
- Erteilen von Befugniserweiterungen für die
Tätigkeit als Kapitän, als Leiter der Maschinen
anlage und für den Einsatz als nautischer oder
technischer Schiffsoffizier.
- Zulassen von Soldaten der Bundesmarine zum
befristeten Einsatz als Zweiter oder weiterer
Schiffsoffizier des nautischen oder technischen
Schiffsdienstes.
- Zulassen von Abweichungen bei der prakti
schen Ausbildung und bei Seefahrtzeiten, die
zum Erwerb von Befähigungszeugnissen an ei
ner Fach- oder Fachhochschule vorgeschrie
ben sind.
- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schiffen
unter fremder Flagge oder unter der Bundes
dienstflagge.
1997 wurden 694 Anträge auf Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung, Befugniserweite
rung, Zulassung oder Anerkennung beschieden.
46 Anträgen konnte wegen fehlender Vorausset
zungen nicht stattgegeben werden. Gegenüber
dem Vorjahr (605 Anträge) ist die Anzahl der An
träge deutlich gestiegen.
Insbesondere hat sich die Anzahl der An
träge auf Erteilung einer Befugniserweiterung
(von 359 auf 400) und auf Genehmigung einer
Abweichung vom vorgeschriebenen Ausbildungs
gang (von 155 auf 186) erhöht. Der Trend zum
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