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Full text: Jahresbericht 1997

Schiffahrt 
1997 sind für 386 Schiffe mit 2,972 Mio. 
BRT/BRZ Genehmigungen zur befristeten Aus 
flaggung (§ 7 FIRG) erteilt worden. Damit hat die 
Anzahl der Ausflaggungen gegenüber dem Vor 
jahr (343 Schiffe/1,913 Mio. BRT/BRZ) nochmals 
zugenommen. Die überwiegende Anzahl der Aus 
flaggungsanträge (292) betraf deutsche Schiffe, 
die bereits im vorausgegangenen Genehmigungs 
zeitraum unter ausländischer Flagge betrieben 
worden sind. In 90 Fällen ist die Genehmigung 
zur befristeten Ausflaggung vorzeitig widerrufen 
worden. 
Die von der Bundesregierung mit Wirkung 
vom 1.1. 1996 beschlossenen Änderungen im 
FHinblick auf Ausflaggungen nach §7 FIRG mit 
dem Ziel, dem seit 1994 wieder zunehmenden 
Trend deutscher Reeder, ihre Schiffe, insbeson 
dere auch Neubauten, unter fremder Flagge zu 
betreiben, entgegenzuwirken, haben dazu ge 
führt, daß im Berichtsjahr die Ausflaggungen von 
Neubauten (19) weiter auf einem niedrigen Ni 
veau geblieben sind. 
Für deutsche Sportfahrzeuge wurden 1400 
Flaggenzertifikate ausgestellt. Besonders von 
den französischen Behörden wird dieses amtliche 
Papier verlangt. Außerdem wurden 72 Flaggen 
scheine, fast ausschließlich für Probe- und Über 
führungsfahrten, und 26 Flaggenbescheinigun 
gen für Schiffe im öffentlichen Dienst erteilt. 
Schiffsbesetzung 
Das BSH ist für die Durchführung von Auf 
gaben nach der Schiffsbesetzungsverordnung 
und der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in 
folgenden Bereichen zuständig: 
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen hin 
sichtlich der Befugnisse von Kapitänen und 
Schiffsoffizieren bei der Besetzung von Klein- 
und Sonderfahrzeugen. 
- Erteilen von Befugniserweiterungen für die 
Tätigkeit als Kapitän, als Leiter der Maschinen 
anlage und für den Einsatz als nautischer oder 
technischer Schiffsoffizier. 
- Zulassen von Soldaten der Bundesmarine zum 
befristeten Einsatz als Zweiter oder weiterer 
Schiffsoffizier des nautischen oder technischen 
Schiffsdienstes. 
- Zulassen von Abweichungen bei der prakti 
schen Ausbildung und bei Seefahrtzeiten, die 
zum Erwerb von Befähigungszeugnissen an ei 
ner Fach- oder Fachhochschule vorgeschrie 
ben sind. 
- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schiffen 
unter fremder Flagge oder unter der Bundes 
dienstflagge. 
1997 wurden 694 Anträge auf Erteilung 
einer Ausnahmegenehmigung, Befugniserweite 
rung, Zulassung oder Anerkennung beschieden. 
46 Anträgen konnte wegen fehlender Vorausset 
zungen nicht stattgegeben werden. Gegenüber 
dem Vorjahr (605 Anträge) ist die Anzahl der An 
träge deutlich gestiegen. 
Insbesondere hat sich die Anzahl der An 
träge auf Erteilung einer Befugniserweiterung 
(von 359 auf 400) und auf Genehmigung einer 
Abweichung vom vorgeschriebenen Ausbildungs 
gang (von 155 auf 186) erhöht. Der Trend zum 
122
	        
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