Flaggenrecht
sten, möglich wäre. Aber auch konventionell, mit
Bandmaß und Zollstock, wird nach wie vor an
Bord vermessen; bei vielen Tanks ist dies ratio
neller bzw. erforderlich, weil moderne Geräte
überhaupt nicht einsetzbar sind.
Da für die Berechnung der Peiltabellen
(Main Gauge Tables) die horizontale Schwimm
lage des Schiffes zugrunde gelegt wird, ist es not
wendig, Korrekturtabellen zu erstellen, welche die
unterschiedlichen Trimm- und Krängungslagen
des Schiffes berücksichtigen. Das bisherige
Berechnungsprogramm setzte dabei geführte
Peileinrichtungen, wie Schwimmer an senkrech
ten Drähten oder Peilstäbe in fest eingebauten
Rohren, voraus. Eine im BSH neu eingeführte
Software ermöglicht nun auch die Berechnung
ungeführter Peilsysteme, d.h. daß die Peilung bei
unterschiedlichen Trimm- und Krängungslagen
immer senkrecht zur Flüssigkeitsoberfläche er
folgt.
Weitere Korrekturtabellen sind erforderlich
beim Transport flüssigen Gases, der bei sehr
niedrigen Temperaturen erfolgt, um die auftreten
den Wärmeschrumpfungen für die Tanks und
deren Peileinrichtungen auszugleichen.
Falls der Antragsteller die Berücksichtigung
von Schwerpunktlagen der homogenen Ladung in
Abhängigkeit vom Füllstand wünscht, kann dies in
zusätzlichen Tabellen ausgewiesen werden.
Die Abbildung 22 zeigt den Kontrollplot des
Berechnungsmodells eines typischen Flüssig
gastanks im Vorschiff eines Gastankers.
Das Ergebnis der Aufmessung und der Volu
menberechnung dokumentiert das BSH
- für die Tankvermessung im „Behältermeßbrief“
(Certificate of Tank Measurement) mit den
Inhaltsangaben der einzelnen Tanks und der
Angabe des Gesamtvolumens sowie den Peil
tabellen als Anlage und
- für die Laderaumvermessung in der „Beschei
nigung über Laderaumvermessung“ (Certifi
cate of Cargo Space Measurement) mit den
Inhaltsangaben der einzelnen Laderäume und
der Angabe des Gesamtvolumens.
Zur Zeit läßt das BSH eine Bordrechner-
Software erstellen, die nicht nur die Benutzung
der bei bestimmten Schiffen sehr umfangreichen
Tabellen automatisiert, sondern zusätzlich auch
die Massen der flüssigen und gasförmigen La
dungsanteile berechnet.
Flaggenrecht
Das BSH führt das Flaggenregister und das
Internationale Seeschiffahrtsregister. Es erteilt
Flaggenzertifikate, Flaggenscheine und Flaggen
bescheinigungen.
In das Internationale Seeschiffahrtsregister
(ISR) sind 1997 131 Handelsschiffe mit 2,0 Mio.
BRT/BRZ eingetragen worden, so daß - nach
Berücksichtigung der Löschungen (109) aus dem
ISR - z. Z. 480 Schiffe mit zusammen 6,0 Mio.
BRT/BRZ im ISR eingetragen sind; das sind
90% der unter deutscher Flagge betriebenen
Handelsschiffstonnage (769 Schiffe mit 6,65 Mio.
BRT/BRZ).
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