Schiffahrt
Das Aufgabengebiet „Schiffseichung“ ist mit
dem Ende des Jahres 1997 in die Zentrale Schiff
suntersuchungskommission (ZSUK) beim Was
ser - und Schiffahrtsamt Mainz verlagert worden.
■ Stabilität
Im Rahmen der Überwachung der einheitli
chen Durchführung und Auswertung von Stabi
litätsuntersuchungen wurde für 26 Binnenfahr
gastschiffe und Fähren (9 Neubauten und 17
Umbauten) die Intakt- und Leckstabilität geprüft.
Anschließend wurden Empfehlungen für die Fest
legung der höchstzulässigen Fahrgastzahl aus
gesprochen.
Wiederum konnten zahlreiche Anfragen des
BMV, der Schiffsuntersuchungskommission so
wie der Ingenieurbüros und Werften zu Stabilitäts
problemen bestimmter Binnenfahrgastschiffe be
antwortet werden.
Diese Aufgabe wird im Zuge der Neuord
nung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
ebenfalls zur ZSUK nach Mainz verlagert werden.
Sondervermessungen auf See- und
Binnenschiffen
Alle an der Bewegung von Massengütern
über „nasse Straßen“ Beteiligten, also Versender,
Transporteure und Abnehmer, haben ein berech
tigtes Interesse, daß genaue Angaben über die
Beladungsfähigkeit von Behältern und Trockenla
deräumen auf Schiffen vorliegen. Diesem Zweck
dient die „Sondervermessung“ als eine der Aufga
ben des Sachgebietes S1, „Schiffsvermessung“,
des BSH.
Die Tätigkeit ist in § 1 Abs. 4 Nr. 2 der Schiffs
vermessungsverordnung in der Fassung vom
3. September 1990 geregelt.
Gemäß §2 derselben Verordnung ist die
Vermessung beim BSH zu beantragen. Ferner ist
darin aufgelistet, welche Unterlagen dem Form-
Antrag beizufügen sind. Dazu zählen vor allem
der Generalplan sowie ein Tank- und Ladeplan
des Schiffes.
Für den Verkehr auf bestimmten Schiffahrts
wegen wird die Vermessung von Binnentank
schiffen nach der EU-Richtlinie 71/349/EWG vom
12. Oktober 1971 verlangt. In dieser Richtlinie
wird im einzelnen genannt, wie das Schiff be
schaffen sein muß und wie die Vermessung
durchzuführen ist, wie groß Toleranzen sein
dürfen, welche Maßnahmen nach Abschluß des
Vermessungsvorgangs an Bord zu treffen sind
und wie der Meßbrief auszusehen hat.
Die notwendige und vom Antragsteller auch
gewünschte Genauigkeit bei der Dokumentierung
der Raumgröße erfordert grundsätzlich die Auf
messung der Tanks bzw. der Laderäume an Bord
der Schiffe; die Volumenbestimmung anhand von
Konstruktionszeichnungen ist nicht ausreichend.
Diese Arbeit erfolgt mit modernsten elektro
optischen Geräten, die die Aufmessung erlauben,
ohne daß zunächst Reflektoren angebracht wer
den müssen, was bei unzugänglichen Meßpunk
ten nur mittels aufwendiger Hilfsmittel, z. B. Gerü-
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