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Full text: Jahresbericht 1997

Schiffahrt 
Das Aufgabengebiet „Schiffseichung“ ist mit 
dem Ende des Jahres 1997 in die Zentrale Schiff 
suntersuchungskommission (ZSUK) beim Was 
ser - und Schiffahrtsamt Mainz verlagert worden. 
■ Stabilität 
Im Rahmen der Überwachung der einheitli 
chen Durchführung und Auswertung von Stabi 
litätsuntersuchungen wurde für 26 Binnenfahr 
gastschiffe und Fähren (9 Neubauten und 17 
Umbauten) die Intakt- und Leckstabilität geprüft. 
Anschließend wurden Empfehlungen für die Fest 
legung der höchstzulässigen Fahrgastzahl aus 
gesprochen. 
Wiederum konnten zahlreiche Anfragen des 
BMV, der Schiffsuntersuchungskommission so 
wie der Ingenieurbüros und Werften zu Stabilitäts 
problemen bestimmter Binnenfahrgastschiffe be 
antwortet werden. 
Diese Aufgabe wird im Zuge der Neuord 
nung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung 
ebenfalls zur ZSUK nach Mainz verlagert werden. 
Sondervermessungen auf See- und 
Binnenschiffen 
Alle an der Bewegung von Massengütern 
über „nasse Straßen“ Beteiligten, also Versender, 
Transporteure und Abnehmer, haben ein berech 
tigtes Interesse, daß genaue Angaben über die 
Beladungsfähigkeit von Behältern und Trockenla 
deräumen auf Schiffen vorliegen. Diesem Zweck 
dient die „Sondervermessung“ als eine der Aufga 
ben des Sachgebietes S1, „Schiffsvermessung“, 
des BSH. 
Die Tätigkeit ist in § 1 Abs. 4 Nr. 2 der Schiffs 
vermessungsverordnung in der Fassung vom 
3. September 1990 geregelt. 
Gemäß §2 derselben Verordnung ist die 
Vermessung beim BSH zu beantragen. Ferner ist 
darin aufgelistet, welche Unterlagen dem Form- 
Antrag beizufügen sind. Dazu zählen vor allem 
der Generalplan sowie ein Tank- und Ladeplan 
des Schiffes. 
Für den Verkehr auf bestimmten Schiffahrts 
wegen wird die Vermessung von Binnentank 
schiffen nach der EU-Richtlinie 71/349/EWG vom 
12. Oktober 1971 verlangt. In dieser Richtlinie 
wird im einzelnen genannt, wie das Schiff be 
schaffen sein muß und wie die Vermessung 
durchzuführen ist, wie groß Toleranzen sein 
dürfen, welche Maßnahmen nach Abschluß des 
Vermessungsvorgangs an Bord zu treffen sind 
und wie der Meßbrief auszusehen hat. 
Die notwendige und vom Antragsteller auch 
gewünschte Genauigkeit bei der Dokumentierung 
der Raumgröße erfordert grundsätzlich die Auf 
messung der Tanks bzw. der Laderäume an Bord 
der Schiffe; die Volumenbestimmung anhand von 
Konstruktionszeichnungen ist nicht ausreichend. 
Diese Arbeit erfolgt mit modernsten elektro 
optischen Geräten, die die Aufmessung erlauben, 
ohne daß zunächst Reflektoren angebracht wer 
den müssen, was bei unzugänglichen Meßpunk 
ten nur mittels aufwendiger Hilfsmittel, z. B. Gerü- 
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