accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 1997

Schiffahrt 
tung der Betroffenen über die vermessungstech 
nischen Zusammenhänge. 
Außerdem sind mit dem Auslaufen des letz 
ten Mehrjährigen Ausrichtungsplans (MAP) der 
EU zwischen Anfang 1997 und Ende 2003 alle 
Schiffe mit Längen zwischen 15 und 24 m nach 
zuvermessen. 
Die Vermessung der Neubauten auf deut 
schen und ausländischen Werften wurde insofern 
weiter rationalisiert, als vor Ort befindliche Mitar 
beiter des Germanischen Lloyd beauftragt wur 
den, im Falle von Nachbauten eines vom BSH 
vermessenen Prototyps nach Vorgabe durch das 
BSH Kontrollmaße an Bord zu nehmen und somit 
die Identität des betreffenden Schiffes festzustel 
len. 
Tonnagevermessung 
Der Gesamtumfang der Vermessung deut 
scher und ausländischer Schiffe (letztere unter 
2%) zeigt für das Jahr 1997 folgendes Bild: 
Tonnagevermessung nach 
Anzahl 
BRZ BRT 
Net tonnage 
Internationalen Regeln 
(„London 69“) 
Erstbauten 
58 
367 329 
Nachbauten 
138 
2 066 613 
Suez-Kanal-Vorschriften 
Erstbauten 
29 
367 329 318 876 
Nachbauten 
128 
1 366 519 
Panama-Kanal-Vorschriften 
145 
— — 
2 082 424 
Nationale Vorschriften 
Gesamt 
27 
525 
1 375 
— 
Bei der „Panama-Vermessung“ handelt es 
sich nur um die Ermittlung einer „Panama Net 
Tonnage“ nach einer von der Panama-Kanal 
behörde vorgegebenen Formel: die Tonnage- 
Zahl läßt keine Rückschlüsse auf Arbeitsumfang 
und Gebührenstaffelung zu. 
Außerdem wurden 233 Bescheinigungen über 
Meßergebnisse und 30 Baubescheinigungen aus 
gefertigt. 
„Bescheinigungen über Meßergebnisse“ 
sind überwiegend Bestätigungen einer erfolgten 
Vermessung, wenn das Schiff in das Seeschiffs 
register des zuständigen Amtsgerichts eingetra 
gen werden soll, bevor der Vorgang vollständig 
abgeschlossen ist (ohne Vorlage eines Vermes 
sungspapiers ist die Eintragung laut Schiffsregi 
sterordnung nicht möglich). Aber auch Bescheini 
gungen über Laderaum- und Tankinhalte zählen 
dazu. 
Eine „Baubescheinigung“ ist erforderlich, 
wenn ein im Bau befindliches Schiff auf Antrag 
der Werft wegen einer Beleihung in das „Schiffs 
bauregister“, das ebenso wie das Seeschiffsre 
gister beim örtlich zuständigen Amtsgericht ge 
führt wird, eingetragen werden soll. Das BSH 
stellt die Bescheinigung nach Besichtigung des 
Bauwerks auf der Werft oder nach „amtlichen“ 
Angaben der Klassifiktionsgesellschaft aus. 
Wassersportfahrzeuge 
Für Sportboote mit einer Rumpflänge von 
mehr als 15 m, die in ein Seeschiffsregister ein 
getragen werden müssen, und für kleinere Boote, 
die freiwillig eingetragen werden können, wurden 
16
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.