Schiffahrt
tung der Betroffenen über die vermessungstech
nischen Zusammenhänge.
Außerdem sind mit dem Auslaufen des letz
ten Mehrjährigen Ausrichtungsplans (MAP) der
EU zwischen Anfang 1997 und Ende 2003 alle
Schiffe mit Längen zwischen 15 und 24 m nach
zuvermessen.
Die Vermessung der Neubauten auf deut
schen und ausländischen Werften wurde insofern
weiter rationalisiert, als vor Ort befindliche Mitar
beiter des Germanischen Lloyd beauftragt wur
den, im Falle von Nachbauten eines vom BSH
vermessenen Prototyps nach Vorgabe durch das
BSH Kontrollmaße an Bord zu nehmen und somit
die Identität des betreffenden Schiffes festzustel
len.
Tonnagevermessung
Der Gesamtumfang der Vermessung deut
scher und ausländischer Schiffe (letztere unter
2%) zeigt für das Jahr 1997 folgendes Bild:
Tonnagevermessung nach
Anzahl
BRZ BRT
Net tonnage
Internationalen Regeln
(„London 69“)
Erstbauten
58
367 329
Nachbauten
138
2 066 613
Suez-Kanal-Vorschriften
Erstbauten
29
367 329 318 876
Nachbauten
128
1 366 519
Panama-Kanal-Vorschriften
145
— —
2 082 424
Nationale Vorschriften
Gesamt
27
525
1 375
—
Bei der „Panama-Vermessung“ handelt es
sich nur um die Ermittlung einer „Panama Net
Tonnage“ nach einer von der Panama-Kanal
behörde vorgegebenen Formel: die Tonnage-
Zahl läßt keine Rückschlüsse auf Arbeitsumfang
und Gebührenstaffelung zu.
Außerdem wurden 233 Bescheinigungen über
Meßergebnisse und 30 Baubescheinigungen aus
gefertigt.
„Bescheinigungen über Meßergebnisse“
sind überwiegend Bestätigungen einer erfolgten
Vermessung, wenn das Schiff in das Seeschiffs
register des zuständigen Amtsgerichts eingetra
gen werden soll, bevor der Vorgang vollständig
abgeschlossen ist (ohne Vorlage eines Vermes
sungspapiers ist die Eintragung laut Schiffsregi
sterordnung nicht möglich). Aber auch Bescheini
gungen über Laderaum- und Tankinhalte zählen
dazu.
Eine „Baubescheinigung“ ist erforderlich,
wenn ein im Bau befindliches Schiff auf Antrag
der Werft wegen einer Beleihung in das „Schiffs
bauregister“, das ebenso wie das Seeschiffsre
gister beim örtlich zuständigen Amtsgericht ge
führt wird, eingetragen werden soll. Das BSH
stellt die Bescheinigung nach Besichtigung des
Bauwerks auf der Werft oder nach „amtlichen“
Angaben der Klassifiktionsgesellschaft aus.
Wassersportfahrzeuge
Für Sportboote mit einer Rumpflänge von
mehr als 15 m, die in ein Seeschiffsregister ein
getragen werden müssen, und für kleinere Boote,
die freiwillig eingetragen werden können, wurden
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