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lichungen der Abteilung nach Möglichkeit umgehend erfüllt werden. Um die
Jahreswende 1945/1946 gestellten Bitten um Überlassung ausländischen Materials
ist zum Teil noch nicht entsprochen worden.
Ein direkter Nachrichtenaustausch mit den Wasserstraßenämtern in dei
russisch besetzten Zone durfte noch nicht eingerichtet werden, wodurch die
Vollständigkeit der Nachrichtengebung über die deutsche Ostseeküste noch
sehr leidet.
Ausgegeben werden die Veröffentlichungen der Abteilung an die deutsche
Küstenschiffahrt und Fischerei über den Fachbuchhandel, an die deutschen Be
hörden, die im Interesse der Schiffahrt arbeiten, an die Minenräumdienstleitung
und an die ausländischen hydrographischen Dienste.
Die Veröffentlichungen erfolgten gemäß den Anweisungen des Managers.
Das Arbeitsgebiet entspricht dem auf Seite 21 unter Kartographie angegebenen.
2. Nachrichten für Seefahrer
I. a) Die „Nachrichten für Seefahrer" sind eine Bekanntmachung amtlicher
nautischer Unterlagen, die den Zweck verfolgt, die Schiffahrt über alle
Veränderungen in der Befeuerung und Betonnung der Küstengewässer,
sowie über Schiffahrtshindernisse und Gefahrenzonen im Küstengebiet
und auf See zu unterrichten. Weiterhin werden Verordnungen und Be
kanntmachungen von Behörden, soweit sie auf die Schiffsführung von
Einfluß sind, in den N. f. S. veröffentlicht.
Die N. f. S. erscheinen wöchentlich. Sie werden vom Deutschen Hydro
graphischen Institut' an alle Behörden und Dienststellen, die mit der
Schiffahrt zu tun haben, kostenlos verteilt oder durch die Vertriebsstellen
an Reedereien und sonstige private Schiffahrtskreise verkauft.
b) Die N. f. S. enthalten Nachrichten über Gewässer, wie sie nach den ge
gebenen Richtlinien zur Bearbeitung freigegeben sind. Ihr Umfang er
streckt sich demgemäß auf folgende Gebiete: Ostsee, Ostsee-Eingänge,
Nordsee einschließlich Nordansteuerung des Kanals bis zur Linie
Ostende—South Foreland, Ostküste Englands und Schottlands, Nordküste
Schottlands bis Kap Wrath, Orkney-Inseln, Shetlands, Island einschließ
lich, auf dem 67. Grad Nordbreite nach Westen bis zur Ostküste Grön
lands und von dort nach Norden, gesamte norwegische Küste bis 30 Grad
Ostlänge einschließlich Spitzbergen, Jan Mayen und Bäreninsel.
c) Die Nachrichten werden, das deutsche Küstengebiet betreffend, von den
für die Unterhaltung der Befeuerung und Betonnung zuständigen Be
hörden dem D. H. I. zugestellt und hier nach Prüfung auf Vollständigkeit
und Richtigkeit zusammengestellt. Angaben über außerdeutsche Gebiete
werden den „Nachrichten für Seefahrer" der einzelnen Länder entnom
men. Die ausländischen N. f. S. gehen dem Institut im Austauschwege
von seiten der betreffenden Länder zu.
d) Den N. f. S. werden von Zeit zu Zeit Deckblätter für Berichtigungen der
nautischen Bücher beigelegt. Weiterhin sind die Zwangswege als be
sondere Anlage beigefügt. Die Zwangswege sind auf größerem Format
gedruckt, können den N. f. S. entnommen und in einem besonderen
Hefter gesammelt werden.
e) über jede Einzelnachricht wird ein gesonderter Artikel geschrieben. Dieser
Artikel ist mit einer laufenden Nummer und einer Überschrift versehen.
Die Artikel werden, beginnend im Januar eines jeden Jahres, fortlaufend
bis zum Jahresende durchnumeriert. Die Überschrift dient.dem Zweck,