11
3. Den Vorsitz des Direktorenrates übernimmt dasjenige Mitglied, dessen
Landsmann jeweils den Vorsitz des Kontrollrates innehat.
4. Die Entscheidungen des Direktorenrates werden durch Mehrheits
beschluß herbeigeiührt. Falls ein Mitglied mit einem solchen Beschluß
nicht zuiriedengestellt ist, so hat es das Recht, die Frage vor das
Marine-Direktorium zu bringen. Bei Stimmengleichheit wird die Frage
notialls dem Marine-Direktorium zur Entscheidung vorgelegt.
Teil II: Aufgaben des Deutschen Hydrographischen Instituts
Im folgenden sind die Aufgaben des Deutschen Hydrographischen Instituts
auigeiührt:
1. Herstellung von Seekarten
a) Allgemeine Instandhaltung der Vermessungsschiffe und -boote des
Deutschen Hydrographischen Instituts, einschließlich ihrer Beman
nung, Bevorratung und Versorgung.
b) Aufstellung von Vermessungsplänen für die Schilfe gemäß den Be
dürfnissen alliierter Dienststellen, wobei sichergestellt wird, daß nur
die notwendigen Vermessungen zur Ausführung gelangen, und daß
mit den Haienbehörden die notwendige Zusammenarbeit erfolgt.
c) Herstellung von Karten hydrographischer Vermessungen und an
derer Unterlagen, die beim Institut eingehen. Verwendung der üb
lichen modernen Herstellungsverfahren (Kupier-, Zink- und Stein
druck usw.j. Berichtigung alter Platten oder Neuherstellung von
Platten, je nach Bedarf.
d) Verteilung der zum Verkauf gelangenden Karten durch die amtlich
anerkannten Verteiler. In ähnlicher Weise werden sämtliche Ver
öffentlichungen, einschließlich der Gezeitentafeln, nautischer Alma-
nachs, Gezeitenatlasse, Seehandbücher und Gezeitenkalender (Kurz
ausgaben der Gezeitentafeln), durch die gleichen Agenturen zum
Verkauf ausgegeben.
e) Feststellung eines entsprechenden Preises für den Verkauf von See
karten und anderen nautischen Veröffentlichungen sowie Maßnah
men hinsichtlich der Verwendung des Erlöses und der Bezahlung der
Ausgaben. Hergabe von Haushaltsplänen und Finanzmitteilungen.
2. Nachrichten für Seefahrer
Wöchentliche Herausgabe von Nachrichten für Seefahrer in einer dem inter
nationalen Brauch entsprechenden Form. Druck der Nachrichten in deutscher
Sprache. Gesonderte Herausgabe der notwendig werdenden Übersetzungen.
Diese Nachrichten für Seefahrer stehen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit
allen Nationen zur Verfügung, die dafür Bedarf haben.
3. Seehandbuch
Zusammenstellung von Seehandbüchern für alle Gewässer, zu denen die
deutsche Schiffahrt zugelassen ist. Herausgabe von Nachträgen, die sich als
notwendig erweisen, und Aufrechterhaltung eines Turnus von Neuausgaben.