Jahresbericht
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2. Nautische Geodäsie
Die Gruppe „Nautische Geodäsie“ wurde im Frühjahr 1947 durch Perso
nalunion mit der Abteilung „Seekartenwerk“ verbunden und später mit
dieser zur Abteilung „Seekartenwerk und Nautische Geodäsie“ verschmolzen.
Dadurch, daß dem Aufbau des Seekartenwerks wegen seiner hohen
praktischen Bedeutung große Aufmerksamkeit zugewandt werden mußte,
konnten nicht alle Pläne für die Nautische Geodäsie verwirklicht werden.
Trotz der Fülle der wissenschaftlichen Finzelfragen, die der Lösung harren,
war es bis zum Schluß des Jahres nicht möglich, einem wissenschaftlichen
Sachbearbeiter zu bestellen.
Mit den vorhandenen Kräften wurde u. a. die Frage der Anwendungs
grenzen der Deckpeilung und der trigonometrischen Entfernungsbestimmung
mit Basis am Ziel für die Seevermessung untersucht. Die Abhandlung befreit
die Praxis der nautischen Vermessung bei den behandelten Arbeiten bereits
weitgehend von der Willkür subjektiver Beurteilung und stellt Planung und
Ausführung auf eine exakte Grundlage. Fiir eine abschließende Behandlung
des Problems müssen noch geeignete Versuchsmessungen mit Peilbooten
durchgeführt werden.
Das Zufrieren von Meeresteilen in dem strengen Winter 1946/47 hatte
den Wunsch erweckt, Inseln durch geometrische Feinnivellements über das
Eis mit dem Festland zu verbinden. Das D. H. I. besaß jedoch weder eine
vollständige Ausrüstung für Feinnivellements noch einen ausgebildeten Meß
trupp für Präzisionsmessungen. Im Laufe des verflossenen Jahres wurde
daher eine Ausrüstung für Feinnivellements nach den Erfahrungen des ehe
maligen Reichsamts fiir Landesaufnahme geschaffen. Den Kern derselben
bildet ein Feinnivellier ZEISS-A und die ZEISS-Invarlatten 6344 und 3345.
Das Strich-Normalmeter der Abteilung zum Prüfen von Präzisionsnivellier
latten wurde von der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt (P1R), Zweig
stelle Berlin, mit einer Gleichung versehen. Mit seiner Hilfe ergab sich die
Länge des Lattenmeters beider Invarlatten in guter Konstanz zu 1 m —
0.02 mm. Das Normalmeter dient ebenfalls der Hauptvermessungsabtei
lung VI in Hamburg zur Prüfung ihrer Präzisionsnivellierlatten.
Zu der Aufstellung eines besonderen Meßtrupps für hydrographische
Feinnivellements ist es bisher noch nicht gekommen. Die Notwendigkeit
hierzu ist jedoch nach dem Aussetzen der praktischen Arbeiten der ehe
maligen „Landesanstalt für Gewässerkunde und Hauptnivellements“ nicht
von der Hand zu weisen. Die Erhaltung und Fortführung der Arbeiten der
Landesanstalt ist für den Gezeitendienst und die Seevermessung äußerst
wichtig. Damit das D. 11.1. in Zukunft wenigstens einen bescheidenen Beitrag
zur Erhaltung des von der Landesanstalt in vorbildlicher Weise geschaffenen
Höhennetzes liefert, wurden neue Richtlinien für die Kontrolle der Pegel
und ihrer Versicherungsbolzen bei den Seevermessungen bearbeitet. In
diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß bei Beginn der Feinein
wägungen zur Beobachtung säkularer Bodenbewegungen im Gebiet der
deutschen Nordseeküste — Nordseeküstennivellement — im Jahre 1928 vor
gesehen worden ist. die Arbeiten in Zwischenräumen von etwa 25 Jahren zu
wiederholen.
In einer Abhandlung über die Berechnung gnomonischer Kartennetze
wurde die Grundlage für eine rationelle Neuberechnung der Elemente der
Großkreis- und Funkortungskarten des Seekartenwerks gelegt. Die Unter
lagen hierzu waren während des Zusammenbruchs verlorengegangen. Beson