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Volltext : Jahresbericht 1948

Jahresbericht

Nr.  3/1948

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3.  EINGLIEDERUNG  DES  DEUTSCHEN  HYDROGRAPHISCHEN
INSTITUTS  IN  DIE  VERWALTUNG  DES  VEREINIGTEN
WIRTSCHAFTSGEBIETES
War  das  Deutsche  Hydrographische  Institut  bis  dahin  haushaltsrechtlich
der  britischen  Zone  als  selbständige  zonale  Dienststelle  eingegliedert,  so  wurde
im  Zuge  der  Auflösung  des  Haushaltes  für  das  frühere  Reich  und  der  gleichzeitigen ­
  Ausweitung  des  bizonalen  Haushaltes  durch  die  Verordnung  der
britischen  Militärregierung  Nr.  142  vom  3.  4.  1948,  Anhang  B,  festgestellt,  daß
das  Deutsche  Hydrographische  Institut  zu  den  Verwaltungen  gehört,  „deren
Übertragung  in  den  bizonalen  Haushalt  bereits  beschlossen  ist.“  In  Verfolg
dieses  Beschlusses  wurde  das  Institut  durch  gemeinsamen  Erlaß  des  Direktors
der  Verwaltung  für  Verkehr  und  des  Direktors  der  Verwaltung  für  Finanzen
vom  21./26.  7.  1948  im  Rahmen  des  Haushalts-  und  Personalrechts  am  1.  8.  1948
mit  allen  Außenstellen  und  Nebenstellen  —  vorbehaltlich  der  Zustimmung  der
gesetzgebenden  Körperschaft  der  Verwaltung  des  Vereinigten  Wirtschaftsgebietes ­
  —  mit  haushaltsrechtlicher  Wirkung  vom  1.  4.  1948  in  die  Verwaltung
für  Verkehr  des  Vereinigten  Wirtschaftsgebietes  als  Sonderbehörde  übernommen ­
  und  damit  gern.  §  6  Abs.  2  des  Gesetzes  über  den  vorläufigen  Aufbau
der  Wirtschaftsverwaltung  des  Vereinigten  Wirtschaftsgebietes  vom  9.  8.  1947
(Überleitungsgesetz)  —  GVB1.  S.  1  —  dem  Direktor  der  Verwaltung  für  Verkehr ­
  unterstellt.  Der  Wirtschaftsrat  bestätigte  die  Übernahme  des  Deutschen
Hydrographischen  Instituts  in  die  Verwaltung  des  Vereinigten  Wirtschaftsgebietes ­
  im  Rahmen  des  Haushaltsgesetzes.  Die  Zuständigkeit  für  die  Überwachung ­
  der  Arbeiten  des  Deutschen  Hydrographischen  Instituts  wird  noch
zw'isdien  clen  zuständigen  Stellen  der  Besatzungsmächte  erörtert.

4.  DER  BETRIEBSRAT
Der  Betriebsrat,  dessen  planmäßige  Nemvahl  in  der  Zusammensetzung:
1  Beamten-,  4  Angestellten-,  1  Lohnempfänger-  und  2  Seeleute-Vertreter
[  =  8  Köpfe*)]  am  15.  6.  1948  erfolgte,  hat  im  Laufe  des  Beriditsjahres
mit  seinen  sozialen  Arbeiten  und  seinen  umfangreichen  personellen  und
wirtschaftlichen  Aufgaben  das  Einvernehmen  innerhalb  der  Belegschaft
und  zwischen  Belegschaft  und  Direktion  wesentlich  gefördert  und
gestärkt.  Er  hat  zahlreiche  Beschwerden  und  Wünsche  der  Arbeiter.
Angestellten  und  Beamten  entgegengenommen,  der  Direktion  unterbreitet
und  mit  ihr  für  Abstellung  bzw.  Besserung  gesorgt.  Er  hat  ferner
gemäß  Betriebsvereinbarung  die  Anwendung  und  Durdiführung  der  Tarifverträge ­
  bei  allen  Neueinstellungen.  Umstufungen,  dienstlich  notwendigen
Versetzungen  und  Entlassungen  überwacht,  im  besonderen  bei  der  im  Juli
von  der  Verwaltung  für  Verkehr  und  der  Verwaltung  für  Finanzen  des  Vereinigten ­
  Wirtschaftsgebiets  angeordneten  Personaleinsparung,  sowde  bei  Festsetzung ­
  der  Arbeitszeit  und  Überstundenregelung  mitgewirkt.  Bei  der  Gewährung
  von  Notstandsbeihilfen  und  einmaligen  Unterstützungen  an  unverschuldet ­
  in  Not  geratene  Betriebsangehörige  ist  der  Betriebsrat  entscheidend
beteiligt  wurden.  Alle  Angelegenheiten  sind  im  besten  Einvernehmen  mit  der
Direktion  im  Sinne  einer  wahren  Betriebsdemokratie  und  unter  ständiger
Fühlungnahme  mit  den  Gewerkschaften  erledigt  worden.

*)  Der  jetzige  Betriebsrat  (Neuwahl  im  Januar  1949)  umfaßt  nur  7  Köpfe  (1  AngestellteniVertreter  weniger).
            
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