Jahresbericht
Nr. 3/1948
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3. EINGLIEDERUNG DES DEUTSCHEN HYDROGRAPHISCHEN
INSTITUTS IN DIE VERWALTUNG DES VEREINIGTEN
WIRTSCHAFTSGEBIETES
War das Deutsche Hydrographische Institut bis dahin haushaltsrechtlich
der britischen Zone als selbständige zonale Dienststelle eingegliedert, so wurde
im Zuge der Auflösung des Haushaltes für das frühere Reich und der gleichzeitigen
Ausweitung des bizonalen Haushaltes durch die Verordnung der
britischen Militärregierung Nr. 142 vom 3. 4. 1948, Anhang B, festgestellt, daß
das Deutsche Hydrographische Institut zu den Verwaltungen gehört, „deren
Übertragung in den bizonalen Haushalt bereits beschlossen ist.“ In Verfolg
dieses Beschlusses wurde das Institut durch gemeinsamen Erlaß des Direktors
der Verwaltung für Verkehr und des Direktors der Verwaltung für Finanzen
vom 21./26. 7. 1948 im Rahmen des Haushalts- und Personalrechts am 1. 8. 1948
mit allen Außenstellen und Nebenstellen — vorbehaltlich der Zustimmung der
gesetzgebenden Körperschaft der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
— mit haushaltsrechtlicher Wirkung vom 1. 4. 1948 in die Verwaltung
für Verkehr des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als Sonderbehörde übernommen
und damit gern. § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den vorläufigen Aufbau
der Wirtschaftsverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 9. 8. 1947
(Überleitungsgesetz) — GVB1. S. 1 — dem Direktor der Verwaltung für Verkehr
unterstellt. Der Wirtschaftsrat bestätigte die Übernahme des Deutschen
Hydrographischen Instituts in die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
im Rahmen des Haushaltsgesetzes. Die Zuständigkeit für die Überwachung
der Arbeiten des Deutschen Hydrographischen Instituts wird noch
zw'isdien clen zuständigen Stellen der Besatzungsmächte erörtert.
4. DER BETRIEBSRAT
Der Betriebsrat, dessen planmäßige Nemvahl in der Zusammensetzung:
1 Beamten-, 4 Angestellten-, 1 Lohnempfänger- und 2 Seeleute-Vertreter
[ = 8 Köpfe*)] am 15. 6. 1948 erfolgte, hat im Laufe des Beriditsjahres
mit seinen sozialen Arbeiten und seinen umfangreichen personellen und
wirtschaftlichen Aufgaben das Einvernehmen innerhalb der Belegschaft
und zwischen Belegschaft und Direktion wesentlich gefördert und
gestärkt. Er hat zahlreiche Beschwerden und Wünsche der Arbeiter.
Angestellten und Beamten entgegengenommen, der Direktion unterbreitet
und mit ihr für Abstellung bzw. Besserung gesorgt. Er hat ferner
gemäß Betriebsvereinbarung die Anwendung und Durdiführung der Tarifverträge
bei allen Neueinstellungen. Umstufungen, dienstlich notwendigen
Versetzungen und Entlassungen überwacht, im besonderen bei der im Juli
von der Verwaltung für Verkehr und der Verwaltung für Finanzen des Vereinigten
Wirtschaftsgebiets angeordneten Personaleinsparung, sowde bei Festsetzung
der Arbeitszeit und Überstundenregelung mitgewirkt. Bei der Gewährung
von Notstandsbeihilfen und einmaligen Unterstützungen an unverschuldet
in Not geratene Betriebsangehörige ist der Betriebsrat entscheidend
beteiligt wurden. Alle Angelegenheiten sind im besten Einvernehmen mit der
Direktion im Sinne einer wahren Betriebsdemokratie und unter ständiger
Fühlungnahme mit den Gewerkschaften erledigt worden.
*) Der jetzige Betriebsrat (Neuwahl im Januar 1949) umfaßt nur 7 Köpfe (1 AngestellteniVertreter weniger).