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Full text: Jahresbericht 1950

Jahresbericht 
Nr. 5/1950 
60 
Vili. PERSONAL UND VERWALTUNG 
DAS INSTITUT GEDENKT SEINER IM 
BERICHTSJAHR VERSTORBENEN 
MITGLIEDER: 
Hermann Wahnschaff, verstorben am 1. 3. 1950 
Prof. Dr. Leonicl Breitfuß, „ „ 20. 7. 1950 
1. Personalangelegenheiten 
Auf Grund des Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes hat die Bundesregierung 
am 17. 5.1950 ein Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der 
im Dienst des Bundes stehenden Personen erlassen, dessen Gültigkeit bis 
zum 31. 12. 1950 befristet ist. Durch dieses Gesetz, das sich im wesentlichen 
auf die Bestimmungen des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. 1. 1937 stützt, 
wobei selbstverständlich der Änderung der staatsrechtlichen Verhältnisse 
Rechnung getragen ist, ist das Gesetz Nr. 15 der Militärregierungen vom 
15. 3. 1949 abgelöst worden. Damit entfällt die summarische Überführung 
der Angestellten in das Beamtenverhältnis, die nach dem Gesetz Nr. 15 vor 
gesehen war. 1 ) Nachdem zu dem Gesetz vom 17. 5. 1950 die erforderlichen 
Durchführungsbestimmungen erlassen worden sind, konnten mehrere, seit 
langer Zeit anstehende Ernennungen und Beförderungen ausgesprochen 
werden. 
Nach der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 17. 5.1950 
sind die Beamten des Instituts kraft dieser Verordnung Bundesbeamte ge 
worden. Hiervon ausgenommen sind Beamte der Besoldungsordnung B, für 
die es einer besonderen Ernennung durch den Bundespräsidenten bedarf.'Die 
Angestellten und Arbeiter sind gleichfalls in den Bundesdienst übernommen. 
Die Löhne eines Teils der beim Institut beschäftigten Handwerker konnten 
in gewissem Umfange verbessert werden. 2 ) Das D. H. I. wurde durch das BVM 
ermächtigt, dem im Seekartenwerk beschäftigten Fachpersonal widerrufliche 
Lohnzuschläge zu zahlen. Daneben werden seit dem 1. 4. 1950 Zuschläge für 
gesundheitsschädigende und besonders schmutzige Arbeiten gewährt. 
Die Erweiterung der Aufgaben des Seekartenwerkes und der Seehand 
buchgruppe machte eine weitere Personalvermehrung unumgänglich notwendig. 
Im Wege des Vorgriffs auf den Haushalt für das Rechnungsjahr 1950 wurden 
dem Institut daher Haushaltsmittel für die Einstellung von 29 Angestellten ver 
schiedener Vergütungsgruppen bewilligt. Diese Stellen wurden mit Seehand 
buchbearbeitern, Kartographen, Kartolithographen und Kartokupferstechern 
besetzt. Die Schwierigkeiten bei der Gewinnung geeigneter Fachkräfte 3 ) sind 
durch den Wegfall der Zuzugsgenehmigung für Hamburg und das Bestreben 
besonders älterer Fachkräfte, eine Dauerstellung zu erhalten, geringer ge 
worden. 
Die Lösung der Wohnungsfrage für die Angehörigen des Instituts hat 
sich weiterhin erfreulich entwickelt. Durch das BVM wurden dem Institut in 
den Jahren 1949 und 1950 insgesamt 72 Wohnungen zur Verfügung gestellt, 
0 Vgl- Jahresbericht Nr. 4/1949, S. 60. 
2 ) Vgl. S. 10. 
3 ) Vgl. Jahresbericht Nr. 4/1949, S. 9.
	        
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