Jahresbericht
Nr. 5/1950
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Vili. PERSONAL UND VERWALTUNG
DAS INSTITUT GEDENKT SEINER IM
BERICHTSJAHR VERSTORBENEN
MITGLIEDER:
Hermann Wahnschaff, verstorben am 1. 3. 1950
Prof. Dr. Leonicl Breitfuß, „ „ 20. 7. 1950
1. Personalangelegenheiten
Auf Grund des Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes hat die Bundesregierung
am 17. 5.1950 ein Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der
im Dienst des Bundes stehenden Personen erlassen, dessen Gültigkeit bis
zum 31. 12. 1950 befristet ist. Durch dieses Gesetz, das sich im wesentlichen
auf die Bestimmungen des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. 1. 1937 stützt,
wobei selbstverständlich der Änderung der staatsrechtlichen Verhältnisse
Rechnung getragen ist, ist das Gesetz Nr. 15 der Militärregierungen vom
15. 3. 1949 abgelöst worden. Damit entfällt die summarische Überführung
der Angestellten in das Beamtenverhältnis, die nach dem Gesetz Nr. 15 vor
gesehen war. 1 ) Nachdem zu dem Gesetz vom 17. 5. 1950 die erforderlichen
Durchführungsbestimmungen erlassen worden sind, konnten mehrere, seit
langer Zeit anstehende Ernennungen und Beförderungen ausgesprochen
werden.
Nach der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 17. 5.1950
sind die Beamten des Instituts kraft dieser Verordnung Bundesbeamte ge
worden. Hiervon ausgenommen sind Beamte der Besoldungsordnung B, für
die es einer besonderen Ernennung durch den Bundespräsidenten bedarf.'Die
Angestellten und Arbeiter sind gleichfalls in den Bundesdienst übernommen.
Die Löhne eines Teils der beim Institut beschäftigten Handwerker konnten
in gewissem Umfange verbessert werden. 2 ) Das D. H. I. wurde durch das BVM
ermächtigt, dem im Seekartenwerk beschäftigten Fachpersonal widerrufliche
Lohnzuschläge zu zahlen. Daneben werden seit dem 1. 4. 1950 Zuschläge für
gesundheitsschädigende und besonders schmutzige Arbeiten gewährt.
Die Erweiterung der Aufgaben des Seekartenwerkes und der Seehand
buchgruppe machte eine weitere Personalvermehrung unumgänglich notwendig.
Im Wege des Vorgriffs auf den Haushalt für das Rechnungsjahr 1950 wurden
dem Institut daher Haushaltsmittel für die Einstellung von 29 Angestellten ver
schiedener Vergütungsgruppen bewilligt. Diese Stellen wurden mit Seehand
buchbearbeitern, Kartographen, Kartolithographen und Kartokupferstechern
besetzt. Die Schwierigkeiten bei der Gewinnung geeigneter Fachkräfte 3 ) sind
durch den Wegfall der Zuzugsgenehmigung für Hamburg und das Bestreben
besonders älterer Fachkräfte, eine Dauerstellung zu erhalten, geringer ge
worden.
Die Lösung der Wohnungsfrage für die Angehörigen des Instituts hat
sich weiterhin erfreulich entwickelt. Durch das BVM wurden dem Institut in
den Jahren 1949 und 1950 insgesamt 72 Wohnungen zur Verfügung gestellt,
0 Vgl- Jahresbericht Nr. 4/1949, S. 60.
2 ) Vgl. S. 10.
3 ) Vgl. Jahresbericht Nr. 4/1949, S. 9.