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Full text: Jahresbericht 1950

Nautische Technik 
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Die Freigabe von Radar-Anlagen für deutsche Schiffe veranlafite das 
Institut zu einer in Form einer Denkschrift abgefaßten Beratung von Reede 
reien und Werften über die Verwendung von Radar-Anlagen, um mangels 
vorhandener deutscher Literatur den Aufwand an Zeit und Geld für die 
Unterrichtung der Interessenten einzuschränken 1 ). Als Folge dieser Beratung 
wandten sich bereits mehrfach Werften an das Institut mit der Bitte um Aus 
kunft über Einzelfragen. Ebenso wurde das Institut in mehreren Fällen von 
ausländischen Auftraggebern gebeten, die Reparatur von Radar-Anlagen aus 
ländischer Schiffe in deutschen Häfen zu veranlassen. In Zusammenhang mit 
der bevorstehenden vermehrten Einführung solcher Anlagen bei der deutschen 
Schiffahrt 'wurden zwischen den beteiligten Bundespost- und Bundesverkehrs 
ministerien und ihren Fachbehörden (dem Fernmeldetechnischen Zentralamt 
und dem Deutschen Hydrographischen Institut) vorbereitende Besprechungen 
über die Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten für Entwicklungssteue 
rung, Baumusterprüfung und Erstabnahme eingebauter Anlagen von Peil 
funkanlagen und Radar-Anlagen geführt. Die Einführung entsprechender 
Maßnahmen dürfte mit dem Geltungsbeginn des Weltnachrichtenvertrages 
von Atlantic City und des letzten Londoner Schiffssicherheitsvertrages er 
folgen. 
Die Einbauvorbereitungen auf VFS. „Gauss“ für eine Radar-Anlage 
wurden zu Ende geführt und die Verhandlungen mit dem deutschen Vertreter 
einer englischen Firma über die nautisch-technischen Forderungen und den 
Liefertermin der Radar-Anlage abgeschlossen. 
3. Prüfung und Attestierung nautischer Geräte. Nautische Auskünfte 
Zur Prüfung eingeliefert und attestiert wurden insgesamt 16 939 nauti 
sche Instrumente und Positionslaternen. Daneben wurden auf Anforderung 
677 Kompaßregulierungen durchgeführt und 14 731 nautische Auskünfte er 
teilt. In diesen Zahlen sind die wegen festgestellter Mängel zurückgewiese 
nen und nicht attestierten Geräte nicht enthalten. Die graphische Darstellung 
(Anl. 7) zeigt die Inanspruchnahme des Prüfdienstes in den einzelnen Mo 
naten für die verschiedenen Instrumente und Laternen. 
Zur Unterstützung der um ihren Wiederaufbau kämpfenden Handels 
schiffahrt wurden die Gebühren für die Prüfung von Kompassen, Sextanten 
und Chronometern erheblich gesenkt. Die neue Gebührenordnung ist seit dem 
1. 7. 1950 in Kraft und seinerzeit allen Interessenten zugestellt worden. 
Erstmalig nach dem Kriege wurde die Vorprüfung farbiger Vorsteckgläser 
für Positionslaternen bei der Glashütte Dr. GENTHE & CO. in Goslar wieder 
durchgeführt, wobei rund 3600 Vorsteckgläser einen Ätzstempel erhielten. Bei 
dieser Prüfung wurde die Durchlässigkeit der Gläser auf photoelektrischer 
Grundlage nach einem vom Sachgebiet A 3 entwickelten Verfahren gemessen, 
wobei die zur Messung verwendete Zelle durch Filter der Normalreizkurve 
des menschlischen Auges angeglichen war. Die Bewertung des Farbtons wurde 
auf subjektiver Basis durchgeführt, da sich das Farbglasprüfgerät noch in der 
Erprobung befindet. 
Die Ausbildung von zwei Nautikern im Prüfdienst wurde durch das Aus 
scheiden langjähriger Mitarbeiter notwendig und neben den laufenden Ar 
beiten mit Erfolg abgeschlossen. Insgesamt 194 Schüler der Seefahrtschule und 
der Wasserschutzpolizei in Hamburg nahmen mit Lehrkräften an praktischen 
Vorführungen und Vorträgen über den Prüfdienst teil. 
*) S. auch den Bericht der Abtlg. V, S. 42, und Anhang, S. 65.
	        
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