Nautische Technik
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Die Freigabe von Radar-Anlagen für deutsche Schiffe veranlafite das
Institut zu einer in Form einer Denkschrift abgefaßten Beratung von Reede
reien und Werften über die Verwendung von Radar-Anlagen, um mangels
vorhandener deutscher Literatur den Aufwand an Zeit und Geld für die
Unterrichtung der Interessenten einzuschränken 1 ). Als Folge dieser Beratung
wandten sich bereits mehrfach Werften an das Institut mit der Bitte um Aus
kunft über Einzelfragen. Ebenso wurde das Institut in mehreren Fällen von
ausländischen Auftraggebern gebeten, die Reparatur von Radar-Anlagen aus
ländischer Schiffe in deutschen Häfen zu veranlassen. In Zusammenhang mit
der bevorstehenden vermehrten Einführung solcher Anlagen bei der deutschen
Schiffahrt 'wurden zwischen den beteiligten Bundespost- und Bundesverkehrs
ministerien und ihren Fachbehörden (dem Fernmeldetechnischen Zentralamt
und dem Deutschen Hydrographischen Institut) vorbereitende Besprechungen
über die Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten für Entwicklungssteue
rung, Baumusterprüfung und Erstabnahme eingebauter Anlagen von Peil
funkanlagen und Radar-Anlagen geführt. Die Einführung entsprechender
Maßnahmen dürfte mit dem Geltungsbeginn des Weltnachrichtenvertrages
von Atlantic City und des letzten Londoner Schiffssicherheitsvertrages er
folgen.
Die Einbauvorbereitungen auf VFS. „Gauss“ für eine Radar-Anlage
wurden zu Ende geführt und die Verhandlungen mit dem deutschen Vertreter
einer englischen Firma über die nautisch-technischen Forderungen und den
Liefertermin der Radar-Anlage abgeschlossen.
3. Prüfung und Attestierung nautischer Geräte. Nautische Auskünfte
Zur Prüfung eingeliefert und attestiert wurden insgesamt 16 939 nauti
sche Instrumente und Positionslaternen. Daneben wurden auf Anforderung
677 Kompaßregulierungen durchgeführt und 14 731 nautische Auskünfte er
teilt. In diesen Zahlen sind die wegen festgestellter Mängel zurückgewiese
nen und nicht attestierten Geräte nicht enthalten. Die graphische Darstellung
(Anl. 7) zeigt die Inanspruchnahme des Prüfdienstes in den einzelnen Mo
naten für die verschiedenen Instrumente und Laternen.
Zur Unterstützung der um ihren Wiederaufbau kämpfenden Handels
schiffahrt wurden die Gebühren für die Prüfung von Kompassen, Sextanten
und Chronometern erheblich gesenkt. Die neue Gebührenordnung ist seit dem
1. 7. 1950 in Kraft und seinerzeit allen Interessenten zugestellt worden.
Erstmalig nach dem Kriege wurde die Vorprüfung farbiger Vorsteckgläser
für Positionslaternen bei der Glashütte Dr. GENTHE & CO. in Goslar wieder
durchgeführt, wobei rund 3600 Vorsteckgläser einen Ätzstempel erhielten. Bei
dieser Prüfung wurde die Durchlässigkeit der Gläser auf photoelektrischer
Grundlage nach einem vom Sachgebiet A 3 entwickelten Verfahren gemessen,
wobei die zur Messung verwendete Zelle durch Filter der Normalreizkurve
des menschlischen Auges angeglichen war. Die Bewertung des Farbtons wurde
auf subjektiver Basis durchgeführt, da sich das Farbglasprüfgerät noch in der
Erprobung befindet.
Die Ausbildung von zwei Nautikern im Prüfdienst wurde durch das Aus
scheiden langjähriger Mitarbeiter notwendig und neben den laufenden Ar
beiten mit Erfolg abgeschlossen. Insgesamt 194 Schüler der Seefahrtschule und
der Wasserschutzpolizei in Hamburg nahmen mit Lehrkräften an praktischen
Vorführungen und Vorträgen über den Prüfdienst teil.
*) S. auch den Bericht der Abtlg. V, S. 42, und Anhang, S. 65.