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Full text: Jahresbericht 1958

- Seite 53 - 
Nautische Technik: 
e) Prüfung von. Schiff spositionslatemen. Ton den zur Prüfung eingeliefer 
ten 23 188 Positionslatemen mußten 4338 zurückgewiesen werden. Als Haupt 
mängel wurden festgestellt: ungenügende Tragweite, fehlerhafte Stellung der 
Lichtquellen, falsche Bemessung der Durchlässigkeit und fehlerhafte Pari 
erte der Einsatzgläser, nicht genügende Gehäuseabmessungen und die Verwen 
dung ungeeigneten Materials für Gehäuseteile. 
Die neue "Verordnung über Positionslaternen" wurde am 11. Juli 1958 vom 
Herrn Bundesminister für Verkehr erlassen und im Bundesgesetzblatt Nr. 17- 
.1958 veröffentlicht. Die dazu notwendigen "Zulassungsbedingungen für Posi 
tionslaternen" des DHI traten am 1. August 1958 in Kraft. 
f) Abnahme- und Nachprüfungen von Ortungsfunkanlagen. Mit der Durchfüh 
rung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen hat der Herr Bundesmini 
ster für Verkehr das DHI beauftragt. Die Prüfungen erstrecken sich auf die 
navigatorische'Eignung der Ortungsfuhkanlagen an Bord. Ortungsfunkanlagen 
im Sinne der Punksicherheitsverordnung sind die der Navigation dienenden 
Funkanlagen zur Bestimmung einer Richtung oder eines Standortes oder zur 
Feststellung von Hindernissen. Zur Zeit sind auf deutschen Schiffen einge 
setzt: Peilfunkanlagen, Radaranlagen, Decca Navigator-Anlagen und Loran- 
Anlagen. Am 1.4.1958 wurde als erste Teilaufgabe mit den Abnahmeprüfungen 
der Ortungsfunkanlagen auf deutschen Schiffsneubauten und. bei Neuausrüstun 
gen bzw. Umrüstungen begonnen. Bis zum 31.12.1958 wurden auf 221 Schiffen 
128 Peilfunkanlagen und 108 Radaranlagen einer Abnahmeprüfung unterzogen. 
Bei den Peilfunkanlagen wurden 50 und bei den Radaranlagen 63 Einzelbean 
standungen festgestellt. Für eine Radartype mußte sogar die vorläufige Zu 
rückziehung des Zulassungszertifikates beim Pemmeldetechnischen Zentralamt 
erwirkt werden. Durch den Hinweis auf die aufgetretenen und andere möglichen 
Fehler hat sich inzwischen auch bei den Reedereien die Erkenntnis durchge 
setzt, daß durch diese Abnahmeprüfungen dem Interesse der Schiffssicherheit 
gedient wird. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse muß ange 
nommen werden, daß verschiedene der auf in Fahrt befindlichen Schiffen ein 
gebauten Ortungsfunkanlagen den Bedingungen für einwandfreien navigatori- 
schen Einsatz nicht genügen und daß bei einigen Schiffskollisionen solche 
navigarotisch nicht einwandfreien Radar-Anlagen möglicherweise ursächlich 
beteiligt gewesen sind. Diese Annahme wird dadurch bestätigt, daß 45$ der 
geprüften Radaranlagen zunächst nicht voll in Ordnung waren. 
g) Schiffsmagnetismus und Kompaßregulierungen. In Bezug auf die Auswahl 
magnetisch günstiger Einbauorte für Kompasse auf Schiffen hat sich die 
weiter anwachsende gute Zusammenarbeit mit den Werften und Reedereien be 
währt. Auch in schwierigen Fällen konnten durch vorher überarbeitete Zeich 
nungen und Pläne günstige Einbauorte fixiert werden. Die Kompensationsmittel, 
insbesondere die Flindersstangen und D-Korrektoren werden zur Zeit eingehen 
den Prüfungen unterzogen mit dem Ziel, bei geringstem Aufwand durch zweck 
dienliches Material ausreichende Kompensiermöglichkeiten zu schaffen.
	        
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