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Nautische Technik
bundeseigenen Schiffen ausgeführt, zahlreiche Einzelteile für Kreiselkompaß-
und MKF-Anlagen vmrden instandgesetzt und geprüft.
7 komplette Kreiselkompaßanlagen wurden geprüft; ferner wurden zwei MKF-
Anlagen geprüft.
Die Arbeiten zum Bau eines Gerätes zur Messung.der erdmagnetischen Dekli
nation auf See konnten so weit gefördert werden, daß die Entwurfszeichnun
gen der Institutswerkstatt mit dem Auftrag zur Herstellung übergeben werden
konnten.
Die Analyse der auf "Gauss" gewonnenen Schiffsbewegungsregistrierungen
wurde weitergeführt. Über die Ergebnisse wurde in einem Vortrag vor dem
Fachausschuß für die Schiffssicherheit berichtet. Auf Ersuchen des Seewet
teramtes wurden mit der für obige Zwecke aufgebauten Apparatur Seegangsre
gistrierkurven spektral analysiert. Aus den Analysenwerten läßt sich dann
leicht das zugehörige Seegangsspektrum gewinnen.
b) Astronomische und optische Geräte. Für die Festlegung der Prüfwerte
in den "Zulassungsbedingungen für Positionslaternen" wurden Lichtstärke
messungen an den gebräuchlichsten Positionslaternen mit Petroleumlicht und
elektrischen Lichtquellen durchgeführt, um festzustellen, mit welcher Sicher
heit die bisher den Prüfungen zu Grunde gelegten Lichtstärken mit den ver
schiedenen Laternen erreicht werden. Ferner wurde untersucht, ob sich mit
diesen Lichtstärken die nach der Seestraßenordnung geforderten Tragweiten
bei einem Schwellenwert und Sichtigkeitsgrad erzielen lassen, mit denen man
im allgemeine;! bei Nacht rechnen kann. Die mit Petroleumlampen ausgerüste
ten Laternen erreichen die geforderten Lichtstärken zum Teil nur sehr knapp,
während die elektrischen Laternen im Durchschnitt etwa die doppelte Licht
stärke wie die Petroleumlatemen ergeben. Es zeigt sich ferner, daß zur
Erfüllung der Tragweitenforderung für alle Typen der Petroleumlaternen bei
den erreichbaren Lichtstärken unter Annahme eines Schwellenwertes von
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1 i 10 Lux ein Sichtigkeitsgrad von 0,9 erforderlich ist. Solche Sicht
verhältnisse liegen aber nur etwa in 10$ aller Nächte vor, so daß mit Pe
troleumlampen ausgerüstete Laternen in den meisten Nächten eine geringere
Tragweite als die geforderte aufweiseh. Die gleichzeitige Verwendung von
Petroleumlampen und elektrischen Glühlampen in denselben Laternen bringt
so viel Unstimmigkeiten mit sich, daß Kompromisse bezüglich der zu erzie
lenden Tragweite unvermeidbar sind. In verschiedenen Besprechungen mit
Fach-Behörden des In- und Auslandes wurde darüber diskutiert, ob es sinn
voll sei, für die den verschiedenen Zwecken dienenden Laternen in der See
straßenordnung eine bestimmte Tragweite zu fordern. Da diese bekanntlich
auch bei internationaler Festlegung des Schwellenwertes und des Sichtig-
keitsgrades nicht eindeutig definierbar ist, sollte eine Mindestlichtstärke
.festgelegt werden, die jederzeit durch Messung nachgeprüft werden kann. Die
Mindestlichtstärke muß so festgesetzt werden, daß auch für Petroleumlatemen
die bisher geforderten Tragweiten unter günstigen Sichtbedingungen erreicht
werden.