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Full text: Jahresbericht 1958

- Seite 47 - 
Nautische Technik 
bundeseigenen Schiffen ausgeführt, zahlreiche Einzelteile für Kreiselkompaß- 
und MKF-Anlagen vmrden instandgesetzt und geprüft. 
7 komplette Kreiselkompaßanlagen wurden geprüft; ferner wurden zwei MKF- 
Anlagen geprüft. 
Die Arbeiten zum Bau eines Gerätes zur Messung.der erdmagnetischen Dekli 
nation auf See konnten so weit gefördert werden, daß die Entwurfszeichnun 
gen der Institutswerkstatt mit dem Auftrag zur Herstellung übergeben werden 
konnten. 
Die Analyse der auf "Gauss" gewonnenen Schiffsbewegungsregistrierungen 
wurde weitergeführt. Über die Ergebnisse wurde in einem Vortrag vor dem 
Fachausschuß für die Schiffssicherheit berichtet. Auf Ersuchen des Seewet 
teramtes wurden mit der für obige Zwecke aufgebauten Apparatur Seegangsre 
gistrierkurven spektral analysiert. Aus den Analysenwerten läßt sich dann 
leicht das zugehörige Seegangsspektrum gewinnen. 
b) Astronomische und optische Geräte. Für die Festlegung der Prüfwerte 
in den "Zulassungsbedingungen für Positionslaternen" wurden Lichtstärke 
messungen an den gebräuchlichsten Positionslaternen mit Petroleumlicht und 
elektrischen Lichtquellen durchgeführt, um festzustellen, mit welcher Sicher 
heit die bisher den Prüfungen zu Grunde gelegten Lichtstärken mit den ver 
schiedenen Laternen erreicht werden. Ferner wurde untersucht, ob sich mit 
diesen Lichtstärken die nach der Seestraßenordnung geforderten Tragweiten 
bei einem Schwellenwert und Sichtigkeitsgrad erzielen lassen, mit denen man 
im allgemeine;! bei Nacht rechnen kann. Die mit Petroleumlampen ausgerüste 
ten Laternen erreichen die geforderten Lichtstärken zum Teil nur sehr knapp, 
während die elektrischen Laternen im Durchschnitt etwa die doppelte Licht 
stärke wie die Petroleumlatemen ergeben. Es zeigt sich ferner, daß zur 
Erfüllung der Tragweitenforderung für alle Typen der Petroleumlaternen bei 
den erreichbaren Lichtstärken unter Annahme eines Schwellenwertes von 
—7 
1 i 10 Lux ein Sichtigkeitsgrad von 0,9 erforderlich ist. Solche Sicht 
verhältnisse liegen aber nur etwa in 10$ aller Nächte vor, so daß mit Pe 
troleumlampen ausgerüstete Laternen in den meisten Nächten eine geringere 
Tragweite als die geforderte aufweiseh. Die gleichzeitige Verwendung von 
Petroleumlampen und elektrischen Glühlampen in denselben Laternen bringt 
so viel Unstimmigkeiten mit sich, daß Kompromisse bezüglich der zu erzie 
lenden Tragweite unvermeidbar sind. In verschiedenen Besprechungen mit 
Fach-Behörden des In- und Auslandes wurde darüber diskutiert, ob es sinn 
voll sei, für die den verschiedenen Zwecken dienenden Laternen in der See 
straßenordnung eine bestimmte Tragweite zu fordern. Da diese bekanntlich 
auch bei internationaler Festlegung des Schwellenwertes und des Sichtig- 
keitsgrades nicht eindeutig definierbar ist, sollte eine Mindestlichtstärke 
.festgelegt werden, die jederzeit durch Messung nachgeprüft werden kann. Die 
Mindestlichtstärke muß so festgesetzt werden, daß auch für Petroleumlatemen 
die bisher geforderten Tragweiten unter günstigen Sichtbedingungen erreicht 
werden.
	        
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