Jahresbericht Nr.14/1959
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d) Radarreflektoren. Die Erprobung von Radarreflektoren wurden mit VS
"Süderoog" auf sechs Fahrten auf der Jade und Emsmündung fortgesetzt. Es
ergaben sich dabei weitere Erkenntnisse über notwendige konstruktive Maß
nahmen. Die Präge der amtlichen Zulassung solcher Reflektoren wurde noch
zurückgestellt, da - wie auch im Ausland - noch keine endgültigen Erfahrun
gen über deren Brauchbarkeit bei größeren Windstärken und schwerer See vor
liegen. Um solche Erprobungen durchführen zu können, wurde ebenfalls auf
Helgoland, und zwar auf der Westmole, ein Radar-Versuchsstand mit einer
Atlas 1500-Anlage aufgebaut. Es konnten bisher nur orientierende Versuche
durchgeführt werden, da noch keine anhaltende Sturmwetterlage auftrat. Zur
Erprobung lagen einige spezielle vom D.H.I. entwickelte Ausführungsformen
von frei schwimmenden Spierenreflektoren vor, deren Eignung bis Windstärke
8 nachgewiesen wurde. Ein Muster dieser Spierenausführung wurde am 4.9.1959
auf einer Sitzung des Fachausschusses 3 im "Ausschuß für Funkortung" vor
gestellt. Die "Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger" in Bremen
hat dankenswerterweise ihre Rettungsfahrzeuge zur Unterstützung dieser
Erprobungen zur Verfügung gestellt.
Zur Aufnahme der Richtdiagramme und zur Bestimmung des Rückstrahlquer
schnitts von Radarreflektoren wurden ergänzende Messungen in Zusammenarbeit
mit dem motorisierten Meßtrupp des Seezeichenversuchsfeldes, Koblenz, durch
geführt. Als geeignetes Versuchsgelände erwies sich der Plöner See. Die Er
gebnisse dieser ersten Messungen konnten bereits für die konstruktive Aus
bildung der Versuchsmodelle der Spierenreflektoren verwendet werden.
3. Prüfung nautischer Geräte, navigatorische Abnahme
prüfungen von Ortungsfunkanlagen, Schiffsmagnetis
mus und Kompaßregulierungen, nautische Auskünfte.
a) Allgemeines. Im Berichtsjahr wurden bei dem Institut in Hamburg und
bei den Außendienststellen insgesamt 36 101 Prüfungen vorgenommen und
34 200 Geräte attestiert. Trotz der vermehrten Anforderungen der Seeschiff
fahrt in Bezug auf Prüfung nautischer Geräte konnten durch Verbesserungen
der Prüfeinrichtungen, insbesondere durch Aufstellung moderner Kompaßprüf
stände, Ausstattung von zwei weiteren Laternenprüfstellen mit objektiven
Photometern, Herrichtung von verbesserten Prüfeinrichtungen für die Schiffs
thermometerprüfung, alle Aufgaben termingerecht abgewickelt werden. Ledig
lich die Bordprüfungen der Ortungsfunkanlagen auf navigatorische Eignung
konnten aus Personalmangel nicht so durchgeführt werden, wie es die Bestim
mungen der Funksicherheitsverordnung vorschreiben. Von den 1268 bisher auf
deutschen Schiffen eingesetzten Radaranlagen sind in den Jahren 1958 und
1959 bisher erst 108 bzw. 130 Anlagen auf ihre navigatorische Eignung ge
prüft worden. Auf die bei den Abnahmeprüfungen festgestellten Fehler wird
unter g) näher eingegangen. Zusammenfassend muß aber auf Grund der Abnah
meprüfungen der Radaranlagen (nur 10$ der Anlagen ergaben keine Beanstan
dungen) festgestellt werden, daß ohne diese und eine regelmäßig durchzu-