Nautische Technik
Tochterschreibgerätes benutzt werden, das das Grundecho großmaßstäblich
registriert.
2. Funktechnische Hilfsmittel der Navigation
a) Typenprüfung und Einzelprüfung Ton Qrtungsfunkanl agen, Hie Baumuster
prüfung von Ortungsfunkanlagen uni die Erteilung der Zulassungen wurden in
Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundespost fortgesetzt. Im Jahre 1960 wurden
Baumusterprüfungen oder verkürzte Baumusterprüfungen von folgenden Anlagen
durchgeführt:
Radaranlagen: ■
a) BTH Escort 601 Firma British Thomsen Housten (Möller, Bremen)
b) Raytheon KP 1700 Firma Raytheon (Debeg, Hamburg).
: Peilfunkanlagen:
a) Sichtpeilfunkanlage SEP 700 Firma C.Plath G.m.b.H., Hamburg,
b) Sichtpeilfunkanlage SPP 700/2 Firma C.Plath G.m.b.H,, Hamburg.
Die Einweisung des nautischen Prüfpersonals in die Abnahmeprüfungen der
Ortungsfunkanlagexi wurde soweit abgeschlossen, daß die Durchführung der
Abnahme- und Nachprüfung ab Dezember I960 vom Referat "Prüfung nautischer
Geräte" vollverantwortlich übernommen werden konnte.
Ton den mit Peilfunkanlagen ausgerüsteten Schiffen sind im laufe des
Jahres weitere 500 Punkbeschickungsunterlagen eingegangen. In etwa 20 Fäl
len, in denen Beanstandungen Vorlagen, konnten deren Behebung und die Wie
derholung der Punkbeschickung veranlaßt werden. Die weitere Auswertung des
angefallenen Materials in Fortsetzung der Arbeiten aus dem Jahre 1959 ist
noch nicht abgeschlossen.
Wegen wiederholter Klagen über zu geringe leistung der Funkbeschickungs
sender und starke Störungen durch frequenzgleiche oder frequenzbenachbarte
Sender besonders bei Dämmerung und bei Nacht wurden anläßlich einer Ver
suchsfahrt des VFS "Gauß" unter Beteiligung des Seezeichenversuchsfaldes
Koblenz - als der für die Funkbeschickungssender verantwortlichen Stelle -
die Feldstärken der deutschen Punkbeschickungssender der Nordsee am Be
schickungsort gemessen. Es ergaben sich teilweise zu geringe, teilweise
aber auch zu hohe Werte. Die Sender sind inzwischen auf 300 ^iV/m am Be
schickungsort eingestellt worden. Die gemeldeten Störungen lassen sich vor
läufig kaum beheben, da der Bundesrepublik keine Einzelfrequenzen für die
Aufnahme von Funkbeschickungen zugeteilt wurden.
Im Zuge der Durchführung der Einzelabnahmeprüfungen von Radaranlagen er
gab .sich die Notwendigkeit, eine zuverlässige Erkermungsmögiichkeit für
Verdrehungen des Schirmbildes vorzusehen. Es mußten daher in die "Nautisch-
Technischen Bestimmungen" eine Forderung aufgenommen werden, nach der ein
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