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Volltext : Jahresbericht 1961

Nautische  Technik

zu  Bestands-  und  Veränderungsmeldungen  verarbeitet.  Die  dabei  angefallenen
Erfahrungen  wurden  unmittelbar  in  den  einschlägigen  Vorschriften  berücksichtigt, ­
  die  dem  Herrn  Bundesminister  für  Verkehr  zur  Druckgenehmigung  vorgelegt ­
  worden  sind.  Es  sind  folgende  Vorschriften:
1.  Nautisch-technische  Zulassungsbedingungen  und  Richtlinien  für  Radaranlagen ­
  auf  Seeschiffen  (NTB  1),
2.  Bestimmungen  über  die  Zulassung,  den  Einbau  und  die  Prüfung  von  Qrtungsfunkanlagen
  auf  Seeschiffen,
3.  Technische  Vorschriften  für  die  Punkbeschickung  von  Peilfunkanlagen
auf  Seeschiffen.
Die  Auswertung  der  aus  den  Einzelprüfungen  der  Radaranlagen  gewonnenen
Ergebnisse  gab  Hinweise  auf  Schwerpunkte  der  aufgetretenen  fehler,  die  den
Radargeräte  herstellenden  und  vertreibenden  firmen  durch  Rundschreiben  zur
Kenntnis  gebracht  wurden.  Als  Ergebnis  dieses  Schrittes  konnte  ein  Nachlassen ­
  der  Beanstandungen  bei  den  zur  Prüfung  vorgestellten  Geräten  festgestellt ­
  werden;  es  mußte  keine  Anlage  mehr  von  der  Zulassung  ausgeschlossen
werden.
Eine  Besprechung  über  den  gleichen  Gegenstand,  doch  mit  dem  besonderen
Hinweis  auf  die  aus  Anzeigefehlern  resultierenden  Pehlentscheidungen  der
Schiffsführung  fand  statt  mit  den  Vorsitzenden  einiger  Seeämter  und  den  Bundesbeauftragten ­
  bei  den  Seeämtern.  Dabei  wurde  u.a.  auch  die  frage  erwogen,
ob  nicht  unmittelbar  nach  einer  Kollision  von  Radarschiffen  das  D.H.l.  beauftragt ­
  werden  solle,  an.  Bord  der  Schiffe  zu  untersuchen,  ob  etwaige  fehler
14)
an  den  Radargeräten  an  der  Kollision  ursächlich  beteiligt  sein  könnten.
c)  fuhkbeschickung.  Im  Jahr  1961  wurden  561  Punkbeschickungskurven  überprüft. ­
  In  13  fällen  war  Anlaß  zu  Beanstandungen  gegeben,  deren  Grund  jedoch
behoben  werden  konnte.
Durch  die  in  diesem  Jahr  in  Hamburg  neu  aufgenommenen  Bordnachprüfungen
sind  zusätzlich  weitere  funkbeSchickungen  in  größerer  Anzahl  angefallen.  Bei
166  Nachprüfungen  waren  in  45  fällen  Wiederholungen  der  funkbeSchickung  erforderlich. ­
  Weiterhin  war  zu  beanstanden,  daß  bei  den  gleichen  Nachprüfungen
in  112  fällen  das  Peilfuhkbuch  nicht  ordnungsgemäß  geführt  war.
Die  schon  im  vorigen  Jahr  in  Zusammenarbeit  mit  dem  Seezeichenversuchsfeld
  Koblenz  eingeleitete  Erhöhung  der  Sendeleistung  der  Punkbeschiekungs-14)
  Erstmals  ist  Grund  einer  Aufforderung  des  Seeamts  Hamburg  das  Radargerät
des  M.S.  "Karpfanger"  nach  einer  Kollision  mit  dem  dänischen  M.S.  "Kirsten
  Shou"  am  29.3.62  in  der  Straße  von  Dover  untersucht  worden.
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