Nautische Technik
zu Bestands- und Veränderungsmeldungen verarbeitet. Die dabei angefallenen
Erfahrungen wurden unmittelbar in den einschlägigen Vorschriften berücksichtigt,
die dem Herrn Bundesminister für Verkehr zur Druckgenehmigung vorgelegt
worden sind. Es sind folgende Vorschriften:
1. Nautisch-technische Zulassungsbedingungen und Richtlinien für Radaranlagen
auf Seeschiffen (NTB 1),
2. Bestimmungen über die Zulassung, den Einbau und die Prüfung von Qrtungsfunkanlagen
auf Seeschiffen,
3. Technische Vorschriften für die Punkbeschickung von Peilfunkanlagen
auf Seeschiffen.
Die Auswertung der aus den Einzelprüfungen der Radaranlagen gewonnenen
Ergebnisse gab Hinweise auf Schwerpunkte der aufgetretenen fehler, die den
Radargeräte herstellenden und vertreibenden firmen durch Rundschreiben zur
Kenntnis gebracht wurden. Als Ergebnis dieses Schrittes konnte ein Nachlassen
der Beanstandungen bei den zur Prüfung vorgestellten Geräten festgestellt
werden; es mußte keine Anlage mehr von der Zulassung ausgeschlossen
werden.
Eine Besprechung über den gleichen Gegenstand, doch mit dem besonderen
Hinweis auf die aus Anzeigefehlern resultierenden Pehlentscheidungen der
Schiffsführung fand statt mit den Vorsitzenden einiger Seeämter und den Bundesbeauftragten
bei den Seeämtern. Dabei wurde u.a. auch die frage erwogen,
ob nicht unmittelbar nach einer Kollision von Radarschiffen das D.H.l. beauftragt
werden solle, an. Bord der Schiffe zu untersuchen, ob etwaige fehler
14)
an den Radargeräten an der Kollision ursächlich beteiligt sein könnten.
c) fuhkbeschickung. Im Jahr 1961 wurden 561 Punkbeschickungskurven überprüft.
In 13 fällen war Anlaß zu Beanstandungen gegeben, deren Grund jedoch
behoben werden konnte.
Durch die in diesem Jahr in Hamburg neu aufgenommenen Bordnachprüfungen
sind zusätzlich weitere funkbeSchickungen in größerer Anzahl angefallen. Bei
166 Nachprüfungen waren in 45 fällen Wiederholungen der funkbeSchickung erforderlich.
Weiterhin war zu beanstanden, daß bei den gleichen Nachprüfungen
in 112 fällen das Peilfuhkbuch nicht ordnungsgemäß geführt war.
Die schon im vorigen Jahr in Zusammenarbeit mit dem Seezeichenversuchsfeld
Koblenz eingeleitete Erhöhung der Sendeleistung der Punkbeschiekungs-14)
Erstmals ist Grund einer Aufforderung des Seeamts Hamburg das Radargerät
des M.S. "Karpfanger" nach einer Kollision mit dem dänischen M.S. "Kirsten
Shou" am 29.3.62 in der Straße von Dover untersucht worden.
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