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Full text: Jahresbericht 1961

Nautische Technik 
zu Bestands- und Veränderungsmeldungen verarbeitet. Die dabei angefallenen 
Erfahrungen wurden unmittelbar in den einschlägigen Vorschriften berück 
sichtigt, die dem Herrn Bundesminister für Verkehr zur Druckgenehmigung vor 
gelegt worden sind. Es sind folgende Vorschriften: 
1. Nautisch-technische Zulassungsbedingungen und Richtlinien für Radar 
anlagen auf Seeschiffen (NTB 1), 
2. Bestimmungen über die Zulassung, den Einbau und die Prüfung von Qr- 
tungsfunkanlagen auf Seeschiffen, 
3. Technische Vorschriften für die Punkbeschickung von Peilfunkanlagen 
auf Seeschiffen. 
Die Auswertung der aus den Einzelprüfungen der Radaranlagen gewonnenen 
Ergebnisse gab Hinweise auf Schwerpunkte der aufgetretenen fehler, die den 
Radargeräte herstellenden und vertreibenden firmen durch Rundschreiben zur 
Kenntnis gebracht wurden. Als Ergebnis dieses Schrittes konnte ein Nachlas 
sen der Beanstandungen bei den zur Prüfung vorgestellten Geräten festge 
stellt werden; es mußte keine Anlage mehr von der Zulassung ausgeschlossen 
werden. 
Eine Besprechung über den gleichen Gegenstand, doch mit dem besonderen 
Hinweis auf die aus Anzeigefehlern resultierenden Pehlentscheidungen der 
Schiffsführung fand statt mit den Vorsitzenden einiger Seeämter und den Bun 
desbeauftragten bei den Seeämtern. Dabei wurde u.a. auch die frage erwogen, 
ob nicht unmittelbar nach einer Kollision von Radarschiffen das D.H.l. be 
auftragt werden solle, an. Bord der Schiffe zu untersuchen, ob etwaige fehler 
14) 
an den Radargeräten an der Kollision ursächlich beteiligt sein könnten. 
c) fuhkbeschickung. Im Jahr 1961 wurden 561 Punkbeschickungskurven über 
prüft. In 13 fällen war Anlaß zu Beanstandungen gegeben, deren Grund jedoch 
behoben werden konnte. 
Durch die in diesem Jahr in Hamburg neu aufgenommenen Bordnachprüfungen 
sind zusätzlich weitere funkbeSchickungen in größerer Anzahl angefallen. Bei 
166 Nachprüfungen waren in 45 fällen Wiederholungen der funkbeSchickung er 
forderlich. Weiterhin war zu beanstanden, daß bei den gleichen Nachprüfungen 
in 112 fällen das Peilfuhkbuch nicht ordnungsgemäß geführt war. 
Die schon im vorigen Jahr in Zusammenarbeit mit dem Seezeichenversuchs- 
feld Koblenz eingeleitete Erhöhung der Sendeleistung der Punkbeschiekungs- 
14) Erstmals ist Grund einer Aufforderung des Seeamts Hamburg das Radargerät 
des M.S. "Karpfanger" nach einer Kollision mit dem dänischen M.S. "Kir- 
sten Shou" am 29.3.62 in der Straße von Dover untersucht worden. 
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