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Volltext : Jahresbericht 1961

Jahresbericht  Кг.  16/1961

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blendbare  Tiefenlinien.

3.  Wissenschaftlich-technische  Arbeiten,  Baumusterprüfung,
Forschungsaufgaben  auf  dem  gebiet  der  Qrtnngsfuhkgeräte
ä)  Baumusterprüfung  топ  Ortungsfunkanlagen.  Die  Baumusterprüfungen  und
Typenzulassungen  von  Ortungsfunkanlagen  wurden  in  Zusammenarbeit  mit  dem  Fernmeldetechnischen ­
  Zentralamt  der  Deutschen  Bundespost  weitergeführt.  Es  wurden ­
  geprüft
die  Radarnalagen  Raytheon  MP  1602  (Atlas-Werke,  Bremen)
RCA  QHM-N3A-3  (Debeg,  Hamburg)
Atlas  2200,  bestehend  aus  4  Typen  (Atlas-Werke,
Bremen)
Decca  TM  939  (Debeg,  Hamburg)
die  Peilfuhkanlagen  Sichtfunkpeilanlage  SFP  4/NG  (C.  Plath  GmbH,
Hamburg)
Nachlaufpeiler  Mareoni  Dodestar  (Debeg,  Hamburg)
die  Dorananlage  Mackay  4201  A  (Debeg,  Hamburg).
Dem  Wunsch,  für  Kleinradaranlagen  erleichterte  Prüfbestimmungen  aufzustellen, ­
  um  kleinen  Schiffen  die  Ausrüstung  mit  Radaranlagen  zu  erleichtern,  konnte ­
  aus  verschiedenen  Erwägungen  nicht  stattgegeben  werden.  Auch  hat  sich  bereits ­
  erwiesen,  daß  es  durchaus  möglich  ist,  Radargeräte  unter  der  10.000.—DM-Grenze
  zu  bauen,  die  den  hier  geltenden  Vorschriften  entsprechen.
Die  Nachprüfung  einer  seit  10  Jahren  zugelassenen  Peilfunkanlage  hat  gezeigt,
daß  bereits  zugelassene  Ortungsfunkanlagen  u.  U.  einer  Wiederholungs-Baumüsterprüfung
  unterzogen  werden  müssen.
Die  Frage  der  Zulassung  von  Peilfunkanlagen  auf  seegehenden  Segeljachten
wurde  im  Einvernehmen  mit  dem  Bundesverkehrsministerium  und  der  Bundespost
dahingehend  entschieden,  daß  auf  diesen  Fahrzeugen  eingebaute  Ortungsfunkanlagen ­
  der  typenmäßigen  Zulassung  des  Fernmeldetechnischen  Zentralamtes  bedürfen. ­
  Da  jedoch  wegen  der  unterschiedlichen  Anordnung  und  Lage  des  stehenden ­
  und  laufenden  Gutes  und  wegen  der  wechselnden  starken  Krängung  der  Jachten
mit  einer  konstanten  Funkbeschickung  nicht  zu  rechnen  ist,  können  Einzelzulassungen ­
  hinsichtlich  der  navigatorischen  Eignung  nicht  erteilt  werden.  Beim
Einbau  der  Geräte  auf  Segeljachten  genügt  daher  eine  Typenzulassung  des  Femmeldetechnischen
  Zentralamtes  ausschließlich  als  Funkempfangsgerät.
b)  Auswertung  der  Abnahme-  und  Nachprüfungen.  Die  im  Zuge  der  Abnahmeund
  Nachprüfungen  gesammelten  Informationen  wurden  statistisch  erfaßt  und
            
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