Jahresbericht Кг. 16/1961
- Seite 64 -
blendbare Tiefenlinien.
3. Wissenschaftlich-technische Arbeiten, Baumusterprüfung,
Forschungsaufgaben auf dem gebiet der Qrtnngsfuhkgeräte
ä) Baumusterprüfung топ Ortungsfunkanlagen. Die Baumusterprüfungen und
Typenzulassungen von Ortungsfunkanlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem Fern
meldetechnischen Zentralamt der Deutschen Bundespost weitergeführt. Es wur
den geprüft
die Radarnalagen Raytheon MP 1602 (Atlas-Werke, Bremen)
RCA QHM-N3A-3 (Debeg, Hamburg)
Atlas 2200, bestehend aus 4 Typen (Atlas-Werke,
Bremen)
Decca TM 939 (Debeg, Hamburg)
die Peilfuhkanlagen Sichtfunkpeilanlage SFP 4/NG (C. Plath GmbH,
Hamburg)
Nachlaufpeiler Mareoni Dodestar (Debeg, Hamburg)
die Dorananlage Mackay 4201 A (Debeg, Hamburg).
Dem Wunsch, für Kleinradaranlagen erleichterte Prüfbestimmungen aufzustel
len, um kleinen Schiffen die Ausrüstung mit Radaranlagen zu erleichtern, konn
te aus verschiedenen Erwägungen nicht stattgegeben werden. Auch hat sich be
reits erwiesen, daß es durchaus möglich ist, Radargeräte unter der 10.000.—DM-
Grenze zu bauen, die den hier geltenden Vorschriften entsprechen.
Die Nachprüfung einer seit 10 Jahren zugelassenen Peilfunkanlage hat gezeigt,
daß bereits zugelassene Ortungsfunkanlagen u. U. einer Wiederholungs-Bau-
müsterprüfung unterzogen werden müssen.
Die Frage der Zulassung von Peilfunkanlagen auf seegehenden Segeljachten
wurde im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespost
dahingehend entschieden, daß auf diesen Fahrzeugen eingebaute Ortungsfunk
anlagen der typenmäßigen Zulassung des Fernmeldetechnischen Zentralamtes be
dürfen. Da jedoch wegen der unterschiedlichen Anordnung und Lage des stehen
den und laufenden Gutes und wegen der wechselnden starken Krängung der Jachten
mit einer konstanten Funkbeschickung nicht zu rechnen ist, können Einzelzu
lassungen hinsichtlich der navigatorischen Eignung nicht erteilt werden. Beim
Einbau der Geräte auf Segeljachten genügt daher eine Typenzulassung des Fem-
meldetechnischen Zentralamtes ausschließlich als Funkempfangsgerät.
b) Auswertung der Abnahme- und Nachprüfungen. Die im Zuge der Abnahme-
und Nachprüfungen gesammelten Informationen wurden statistisch erfaßt und