Jahresbericht Кг. 16/1961
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blendbare Tiefenlinien.
3. Wissenschaftlich-technische Arbeiten, Baumusterprüfung,
Forschungsaufgaben auf dem gebiet der Qrtnngsfuhkgeräte
ä) Baumusterprüfung топ Ortungsfunkanlagen. Die Baumusterprüfungen und
Typenzulassungen von Ortungsfunkanlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem Fernmeldetechnischen
Zentralamt der Deutschen Bundespost weitergeführt. Es wurden
geprüft
die Radarnalagen Raytheon MP 1602 (Atlas-Werke, Bremen)
RCA QHM-N3A-3 (Debeg, Hamburg)
Atlas 2200, bestehend aus 4 Typen (Atlas-Werke,
Bremen)
Decca TM 939 (Debeg, Hamburg)
die Peilfuhkanlagen Sichtfunkpeilanlage SFP 4/NG (C. Plath GmbH,
Hamburg)
Nachlaufpeiler Mareoni Dodestar (Debeg, Hamburg)
die Dorananlage Mackay 4201 A (Debeg, Hamburg).
Dem Wunsch, für Kleinradaranlagen erleichterte Prüfbestimmungen aufzustellen,
um kleinen Schiffen die Ausrüstung mit Radaranlagen zu erleichtern, konnte
aus verschiedenen Erwägungen nicht stattgegeben werden. Auch hat sich bereits
erwiesen, daß es durchaus möglich ist, Radargeräte unter der 10.000.—DM-Grenze
zu bauen, die den hier geltenden Vorschriften entsprechen.
Die Nachprüfung einer seit 10 Jahren zugelassenen Peilfunkanlage hat gezeigt,
daß bereits zugelassene Ortungsfunkanlagen u. U. einer Wiederholungs-Baumüsterprüfung
unterzogen werden müssen.
Die Frage der Zulassung von Peilfunkanlagen auf seegehenden Segeljachten
wurde im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespost
dahingehend entschieden, daß auf diesen Fahrzeugen eingebaute Ortungsfunkanlagen
der typenmäßigen Zulassung des Fernmeldetechnischen Zentralamtes bedürfen.
Da jedoch wegen der unterschiedlichen Anordnung und Lage des stehenden
und laufenden Gutes und wegen der wechselnden starken Krängung der Jachten
mit einer konstanten Funkbeschickung nicht zu rechnen ist, können Einzelzulassungen
hinsichtlich der navigatorischen Eignung nicht erteilt werden. Beim
Einbau der Geräte auf Segeljachten genügt daher eine Typenzulassung des Femmeldetechnischen
Zentralamtes ausschließlich als Funkempfangsgerät.
b) Auswertung der Abnahme- und Nachprüfungen. Die im Zuge der Abnahmeund
Nachprüfungen gesammelten Informationen wurden statistisch erfaßt und