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Full text: Jahresbericht 1962

Nautische Technik 
- Seite 91 
Richtlinien über den Einhau von Peilfunkanlagen wird ein weiterer Rückgang 
der seither hei den Abnahmen angetroffenen Mängel erwartet. 
Die hei den Bordprüfungen mehrfach festgestellten Differenzen zwischen den 
an verschiedenen Plätzen aufgenommenen Punkbeschickungen liegen z.T. an den 
Aufnahmeorten selbst. Mit Vorsicht anzuwenden sind die in der Kieler Förde auf 
genommenen Punkbeschickungswerte: abhängig vom Ort der Rundschwojung können 
Differenzen von mehreren Graden auftreten. Auch das bei Stadersand auf der El 
be geübte Verfahren mittels Barkasse und vor Anker liegendem Schiff ist nicht 
einwandfrei. Die Barkasse mit dem Funkpeilsender befindet sich meist zu nahe 
bei dem aufnehmenden Schiff, da der erforderliche Abstand von rd. 1 Seemeile 
praktisch nicht einzuhalten ist. Unzufriedenheit mit diesen Funkbeschickungs 
aufnahmen wurde oftmals von Schiffsführungen geäußert. Es kann den Schiffsfüh 
rungen nur dringend empfohlen werden, Punkbeschickungskontrollen - möglichst 
für verschiedene Beladungszustände - auf freier See durchzuführen; zur Erleich 
terung ist ein vereinfachtes Peilfunkbuch vorbereitet worden. Maßnahmen, um die 
bei den Funkbeschickungsaufnahmen beobachteten Mängel abzustellen, sind einge 
leitet. 
f) Bordprüfung der Radaranlagen - Im Jahre 1962 wurden insgesamt 206 Radar 
anlagen auf navigatorische Eignung geprüft. Die Zahl der festgestellten Bean 
standungen war wesentlich geringer als in den vergangenen Berichtsjahren, nur 
in wenigen Fällen (ca. 8$) war es nicht möglich, die Fehler während der Abnah 
mefahrten zu beheben. Mängel wie A-Fehler bis zu 5°, ungenügende Übereinstim 
mung des variablen Meßrings und der festen Meßringe, fehlerhafte Meßringe (Feh 
ler bis zu 30$), Dezentrierung des Bildmittelpunktes bei Anlagen ohne äußere 
Zentriermöglichkeit, Differenz zwischen mechanischer und elektronischer Peilan 
zeige u.ä. konnten meist während der Abnahmefahrten behoben werden. 
Bei gelegentlich durchgeführten Nachprüfungen von Radar-Altanlagen - das 
sind solche Anlagen, die bereits vor Beginn der Abnahmetätigkeit des D.H.I. 
(1.4.1958) an Bord installiert waren - wurden mitunter Mängel festgestellt, 
die nicht ohne weiteres abzustellen möglich waren, so z.B. unbrauchbar gewor 
dene Bildröhren, für dauernd abschaltbare Vorausanzeige, zu geringe Reichweite, 
schlechte Nahauflösung, unzureichende Nahechodämpfung u.ä. Im Laufe des Berichts 
jahres sind 10, im vergangenen Jahr 40 dieser Altanlagen überprüft worden; es 
muß angenommen werden, daß an Bord zahlreicher Seeschiffe sich noch Anlagen be 
finden, die navigatiorisch nicht voll geeignet sind, da bisher nur etwa 50$ 
sämtlicher an Bord eingebauter Radaranlagen abgenommen werden konnten. Nach bis 
herigen Erfahrungen wäre im Interesse der Schiffssicherheit eine turnusmäßig 
vorzunehmende Nachprüfung notwendig; darüber hinaus sollte angestrebt werden,
	        
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