Nautische Technik
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Richtlinien über den Einhau von Peilfunkanlagen wird ein weiterer Rückgang
der seither hei den Abnahmen angetroffenen Mängel erwartet.
Die hei den Bordprüfungen mehrfach festgestellten Differenzen zwischen den
an verschiedenen Plätzen aufgenommenen Punkbeschickungen liegen z.T. an den
Aufnahmeorten selbst. Mit Vorsicht anzuwenden sind die in der Kieler Förde auf
genommenen Punkbeschickungswerte: abhängig vom Ort der Rundschwojung können
Differenzen von mehreren Graden auftreten. Auch das bei Stadersand auf der El
be geübte Verfahren mittels Barkasse und vor Anker liegendem Schiff ist nicht
einwandfrei. Die Barkasse mit dem Funkpeilsender befindet sich meist zu nahe
bei dem aufnehmenden Schiff, da der erforderliche Abstand von rd. 1 Seemeile
praktisch nicht einzuhalten ist. Unzufriedenheit mit diesen Funkbeschickungs
aufnahmen wurde oftmals von Schiffsführungen geäußert. Es kann den Schiffsfüh
rungen nur dringend empfohlen werden, Punkbeschickungskontrollen - möglichst
für verschiedene Beladungszustände - auf freier See durchzuführen; zur Erleich
terung ist ein vereinfachtes Peilfunkbuch vorbereitet worden. Maßnahmen, um die
bei den Funkbeschickungsaufnahmen beobachteten Mängel abzustellen, sind einge
leitet.
f) Bordprüfung der Radaranlagen - Im Jahre 1962 wurden insgesamt 206 Radar
anlagen auf navigatorische Eignung geprüft. Die Zahl der festgestellten Bean
standungen war wesentlich geringer als in den vergangenen Berichtsjahren, nur
in wenigen Fällen (ca. 8$) war es nicht möglich, die Fehler während der Abnah
mefahrten zu beheben. Mängel wie A-Fehler bis zu 5°, ungenügende Übereinstim
mung des variablen Meßrings und der festen Meßringe, fehlerhafte Meßringe (Feh
ler bis zu 30$), Dezentrierung des Bildmittelpunktes bei Anlagen ohne äußere
Zentriermöglichkeit, Differenz zwischen mechanischer und elektronischer Peilan
zeige u.ä. konnten meist während der Abnahmefahrten behoben werden.
Bei gelegentlich durchgeführten Nachprüfungen von Radar-Altanlagen - das
sind solche Anlagen, die bereits vor Beginn der Abnahmetätigkeit des D.H.I.
(1.4.1958) an Bord installiert waren - wurden mitunter Mängel festgestellt,
die nicht ohne weiteres abzustellen möglich waren, so z.B. unbrauchbar gewor
dene Bildröhren, für dauernd abschaltbare Vorausanzeige, zu geringe Reichweite,
schlechte Nahauflösung, unzureichende Nahechodämpfung u.ä. Im Laufe des Berichts
jahres sind 10, im vergangenen Jahr 40 dieser Altanlagen überprüft worden; es
muß angenommen werden, daß an Bord zahlreicher Seeschiffe sich noch Anlagen be
finden, die navigatiorisch nicht voll geeignet sind, da bisher nur etwa 50$
sämtlicher an Bord eingebauter Radaranlagen abgenommen werden konnten. Nach bis
herigen Erfahrungen wäre im Interesse der Schiffssicherheit eine turnusmäßig
vorzunehmende Nachprüfung notwendig; darüber hinaus sollte angestrebt werden,